Vermieter will meine Wohnung inkl Schränke besichtigen darf er das?

11 Antworten

Die Art der Einrichtung geht den Vermieter grundsätzlich nichts an. Das ist deine eigene, private Entscheidung.

der Vermieter hat ein Recht zur Besichtigung wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das kann zb

  • Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorbereiten
  • Vermessen der Mietsache
  • Begutachtung von Schäden bzw. Ursachenforschung
  • Verhinderung von drohenden Schäden (bei konkreten Anhaltspunkten, z. B. Risse, Wasserflecken, Lecks in Rohren usw.)
  • Ablesen von Messgeräten (Wasseruhren, Heizung)
  • bei begründetem Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung (Gewerbe im Wohnraum, unerlaubte Tierhaltung)
  • Nachmieterbesichtigungen (nach Kündigung des Mietverhältnisses)

Sein und muss vorher angekündigt werden. Dabei muss der Grund natürlich genannt werden.

denkbar wäre also allenfalls das zb befürchtet wird das sich hinter Schränken etc Feuchtigkeit staut und es zu Schimmel kommt. Dann könnte er hinter die Schränke schauen aber nicht hinein.

ohne ordnungsmäße Nebenkostenabrechnung kann er natürlich auch keine Nachzahlung verlangen. Die Abrechnungen muss er in aller Regel bis Ende des Folgejahres dir zustellen. Später kannst du eine Nachzahlung idr verweigern. Eine Erstattung steht dir aber weiter zu, da gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Mein Bruder verklagt gerade seinen ex Vermieter da der auch keine Abrechnungen erstellt hat

terrorisiert der mich auch die ganze Zeit über Whatsapp

Das könnte Nötigung und damit strafbar sein. Außerdem m.e. Ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung durch dich falls du da so schnell wie möglich weg willst (und kannst. Je nachdem wie der Wohnungsmarkt bei dir ist). Auf jeden Fall würde ich den Kontakt auf stumm stellen.

Holy shit, nein das musst du überhaupt nicht dulden. Schreib ihm, dass du ihm einen schönen Tag wünschst, er wegen seines unangemessenen Verhaltens mit sofortiger Wirkung von WhatsApp gestrichen ist und dich nur noch schriftlich kontaktieren sowie die Nebenkostenabrechnung rausrücken möchte - lösch ihn.

Alles, was er dir weiterhin schriftlich zukommen lässt, sammelst du natürlich schön, denn das könnten später nette Beweismaterialien sein, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Und den würde ich ansteuern, da der Kerl nicht damit aufhört dich zu terrorisieren und die Abrechnung grundlos aber mit voller Absicht einbehält. Das Ding steht dir zu, Punkt und aus.


Stellwerk  05.06.2025, 11:05

Jupp, das mit Whatsapp ist ein guter Tipp. Ich hab letztes Jahr einen neuen Vermieter bekommen und der fing dann auch über Whatsapp an... das hat mich wahnsinnig unter Stress gesetzt. Ich hab ihm dann auch per Mail mitgeteilt, dass ich ab sofort nicht mehr über WA erreichbar bin, sondern die Kommunikation bitte schriftlich per Mail oder Brief laufen soll. Hilft sehr.

Lmorg  05.06.2025, 11:07
@Stellwerk

Wenn sie nicht blöde sind, passen sie ihren "Tonfall" auch dezent an, sofern sie Briefe schreiben. Falls aber nicht, umso besser für den Empfänger. Alles, was der Herr Vermieter schreibt, kann und wird vor Gericht gegen ihn verwendet werden ^.^

vetranooo  05.06.2025, 11:15

WA ist doch schriftlich.

KevinHP  05.06.2025, 11:45
@vetranooo

Die Schriftform bezeichnet offiziell das Vorliegen eines Dokuments (Papier) mit entsprechender Unterschrift.

KevinHP  05.06.2025, 15:27
@vetranooo

Ich habe nur geschrieben, wie es ist. :) Heißt ja auch nicht, dass für alles immer die Schriftform erforderlich ist.

"Muss ich das dulden?"

Nein.

Zutritt nur nach Deiner Zustimmung und mit Absprache. Hat er einen Schlüssel?

Und selbst wenn er berechtigten Zugang zu Deiner WOHNUNG hat, hat er in Deinen Schränken absolut NICHTS verloren!!!

Und für Nebenkosten zahlst Du ja einen monatlichen Abschlag. Wenn er eine Nachzahlung will, muss er diese logischerweise belegen.

Die Klausel im Mietvertrag, wonach der VM einmal im Jahr die Wohnung ohne Grund besichtigen darf ist gekippt.

Er darf die Wohnung nur noch mit ausreichendem Grund und mindest 3 Tage Voranmeldung betreten und zu Zeiten, wo es dir passt.

Sid Sachen abzulesen reichen heutzutage auch Handyfotos die man weiterleitet, auch dazu braucht der VM nicht mehr in die Wohnung.

Was du für Möbel in der Wohnug hast und deine ALgemeine Ordnung und Sauberkeit geht den VM nichts an. Nur wenn es zu Geruchsbelästigung oder Ungeziefer in der Wohnung kommt hat er ein Recht zu handeln.

Wende dich an einen Mieterschutzbund, die sollen ein schreiben auf setzen um den Vermieter in seine Schranken zu weisen und dann solltest du Ruhe haben.

Mitglied in einem Mieterschutzverein zu werden kostet nur einen Geringen Obolus und zahlt sich aus.

Der Vermieter hat das Recht Verbrauchswerte an Messeinrichtungen in der Mietwohnung abzulesen. Damit sind seine Rechte schon erschöpft.

Betriebskostenabrechnungen enthalten Angaben über Nachzahlung oder Guthaben. Vermutlich hast du für den Abrechnungszeitraum 2023 keine BK-Abrechnung erhalten und schon ist der Ausspähvermieter im Verzug. Stelle einfach die Betriebskostenvorauszahlung im laufenden Jahr ein bis der Vermieter die Abrechung dir übergibt. Dann werden die meisten Vermieter sehr schnell rührig. Die BK-Abrechnung 2024 ist noch nicht fällig, erst am 31.12.2025.