Vermieter verlang Geld für Rauchmelder Austausch?

3 Antworten

Es ist zumindest so üblich. Keine Ahnung, ob man da rechtlich etwas machen. Wenn solche Termine anstehen, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Arbeiten durchgeführt werden können. Wenn es zeitlich nicht möglich ist, sollte man sich wenigstens telefonisch melden, um einen geeigneteren Zeitpunkt auszuhandeln.


Jana00033 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 17:34

Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich mich telefonisch gemeldet oder jemand geschickt der in meine Wohnung dann ist. Aber der Vermieter hat sich meine private Handynummer.

Kiskudscha  19.02.2025, 17:38
@Jana00033

Ja, keine Ahnung, ich denke dein Vermieter hat die übliche Vorgehensweise genutzt. Ich denke nicht, dass man als Mieter einen Anruf verlangen kann. Stell dir mal vor es geht um ein Mehrfamilienhaus mit X Wohnungen. Da kann der Vermieter nicht bei jedem Anrufen und ein Termin koordinieren an dem es jedem angenehm ist.

Ist der Rauchmelder gegen einen schon vorhandenen ausgetauscht worden oder handelt es sich um eine erstmalige Anschaffung?

Was steht zum Rauchmelder in der Bauordnung Deines Bundeslands?

Was steht im Mietvertrag?

Die Sache ist wesentlich komplizierter als Du glaubst.

Die erstmalige Anschaffung des Rauchmelders ist immer vom Vermieter zu bezahlen.

Die Wartung dagegen kann auf den Mieter umgelegt werden.

Austausch eines Rauchmelders mit fest eingebauter 10-Jahresbatterie kann Wartung sein.


Renick  20.02.2025, 09:28

Es geht nicht um den Austausch an sich, sondern um den Schadenersatz für eine zusätzich erforderliche Anfahrt.

ArminSchmitz  20.02.2025, 09:29
@Renick

Die würde bei einem Austausch noch oben drauf kommen.

Und wenn das wirklich ein Austausch war, dann sollte der Fragesteller froh sein, wenn er nur die Anfahrt zahlen muss. So klingt das nämlich.

Renick  20.02.2025, 09:35
@ArminSchmitz

Von froh sein kann man nicht sprechen, denn mehr als die zusätzliche Anfahrt kann der Vermieter nicht beanspruchen.

ArminSchmitz  20.02.2025, 09:36
@Renick

Da bin ich anderer Meinung. Brauchen wir aber nicht drüber zu reden.

Renick  20.02.2025, 09:43
@ArminSchmitz

Warum anderer Meinung? Der Vermieter begründet laut Fragestellung die Forderung damit, dass die ersten beiden Termine nicht zustande kamen. Somit geht es ja gar nicht darum, ob es ein Wartungstausch ist (welcher nicht umlagefähig wäre)

Ohne Rechnung geht das schon mal gar nicht.


Gerhart  19.02.2025, 22:08

Und auch sonst eine unwirksame Forderung des Vermieters.

Gerhart  20.02.2025, 10:02
@Renick

Weil ein Aushang im Haus keine Vermietermitteilung an die Mieter ist, die bei Nichtbefolgen finanzielle Konsequenzen für die Mieter nach sich zieht.

Gerhart  20.02.2025, 16:20
@Renick

Mehr ist hier nicht zu ersehen. Aberes laässt skich ausbauen bis mamn sich vor Gericht in einem Vergleich einigt.