Vermieter verlang Geld für Rauchmelder Austausch?
Hallo und zwar habe ich heute Morgen einen Brief von meinen Vermieter im Briefkasten gehabt und zwar geht es darum das es zwei Termine zum Austausch der Rauchmelder gab ich aber in diesen Zeitraum wo die Termine im Treppenhaus hingen aus familiären Gründen eine Zeit nicht zuhause war und davon nichts wusste. Hab dann Post erhalten vom Vermieter das ich mich mit der Firma in Verbindung setzen soll wegen neuen Termin, das habe ich auch und die Rauchmelder wurden gewechselt. Nun stand in den heutigen Brief da ich bei den ersten Terminen nicht da war müsse ich die Rechnung der Firma selber zahlen und am Vermieter überweisen. Ist das Rechtens ? Und zumal der Vermieter einfach einen Betrag aufgelistet hat ohne Rechnung.
3 Antworten
Es ist zumindest so üblich. Keine Ahnung, ob man da rechtlich etwas machen. Wenn solche Termine anstehen, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Arbeiten durchgeführt werden können. Wenn es zeitlich nicht möglich ist, sollte man sich wenigstens telefonisch melden, um einen geeigneteren Zeitpunkt auszuhandeln.
Ja, keine Ahnung, ich denke dein Vermieter hat die übliche Vorgehensweise genutzt. Ich denke nicht, dass man als Mieter einen Anruf verlangen kann. Stell dir mal vor es geht um ein Mehrfamilienhaus mit X Wohnungen. Da kann der Vermieter nicht bei jedem Anrufen und ein Termin koordinieren an dem es jedem angenehm ist.
Ist der Rauchmelder gegen einen schon vorhandenen ausgetauscht worden oder handelt es sich um eine erstmalige Anschaffung?
Was steht zum Rauchmelder in der Bauordnung Deines Bundeslands?
Was steht im Mietvertrag?
Die Sache ist wesentlich komplizierter als Du glaubst.
Die erstmalige Anschaffung des Rauchmelders ist immer vom Vermieter zu bezahlen.
Die Wartung dagegen kann auf den Mieter umgelegt werden.
Austausch eines Rauchmelders mit fest eingebauter 10-Jahresbatterie kann Wartung sein.
Es geht nicht um den Austausch an sich, sondern um den Schadenersatz für eine zusätzich erforderliche Anfahrt.
Die würde bei einem Austausch noch oben drauf kommen.
Und wenn das wirklich ein Austausch war, dann sollte der Fragesteller froh sein, wenn er nur die Anfahrt zahlen muss. So klingt das nämlich.
Von froh sein kann man nicht sprechen, denn mehr als die zusätzliche Anfahrt kann der Vermieter nicht beanspruchen.
Da bin ich anderer Meinung. Brauchen wir aber nicht drüber zu reden.
Warum anderer Meinung? Der Vermieter begründet laut Fragestellung die Forderung damit, dass die ersten beiden Termine nicht zustande kamen. Somit geht es ja gar nicht darum, ob es ein Wartungstausch ist (welcher nicht umlagefähig wäre)
Ohne Rechnung geht das schon mal gar nicht.
Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich mich telefonisch gemeldet oder jemand geschickt der in meine Wohnung dann ist. Aber der Vermieter hat sich meine private Handynummer.