Reicht es, wenn der Vermieter nur andeutet, dass er zur Wohnungsbesichtigung kommt oder muss es einen festen Termin geben?

3 Antworten

Wenn du zustimmst, braucht er noch nicht einmal einen Termin oder kann diesen mündlich vereinbaren.

Laut Gesetz muss er schriftlich mindestens 3 Terminvorschläge angeben und den vereinbarten dann auch einhalten.

Das liegt doch allein in deinem Ermessen wann du deinen Vermieter mal in die Wohnung lässt. Er darf auch einfach mal so vor der Tür stehen. Dann musst du ihn aber nicht rein lassen.

Was will er sich beim Rauchmelder denn ansehen ? Find ich immer lustig. Muss überprüft werden durch ansehen. Das kann ich auch alleine. Ausserdem dürfte jedem Mieter daran liegen, dass seine Hütte nicht abfackelt, der Brand- / Rauchmelder also intakt ist.

bwhoch2  27.04.2023, 14:18

Der erste Absatz ist ok. Der zweite dagegen absolut daneben.

Leider wurden die Vermieter verpflichtet, einmal jährlich die Rauchmelder zu prüfen. Sichttest und Testfunktion. Kann ein Vermieter solche Nachweise nicht erbringen und brennt eine Wohnung aus, insbesondere dann mit Personenschaden, wird der Vermieter in die Verantwortung genommen, wenn die fehlenden oder nicht funktionierenden Rauchmelder ursächlich dafür waren, dass Personen nicht rechtzeitig flüchten konnten.

Was will er sich ansehen? Ob sie noch alle da sind, wo sie hingehören und ob sie evtl. verstaubt sind.

Das kann ich auch alleine.

Sicher kannst Du das und als verantwortungsbewusster Mieter machst Du das auch. Aber was glaubst Du wie viele es gibt, die entweder die Beule an der Decke hässlich finden, vom ab und zu rot blinken gestört fühlen, bei einem Fehlalarm, den RM einfach abnehmen, sich nicht kümmern, wenn die Batterie leer ist, in der Wohnung rauchen wollen und vermeiden wollen, dass ein RM auslöst?

Ausserdem dürfte jedem Mieter daran liegen, dass seine Hütte nicht abfackelt, der Brand- / Rauchmelder also intakt ist.

Dieses Gefahrenbewusstsein haben viele Mieter eben nicht.

Mir ist es immer schon schleierhaft, wieso man nicht einfach die Bewohner einer Wohnung dazu verpflichtet hat, RMs anzubringen und zu warten. Gehen die RMs nicht und kommen sie dadurch zu Schaden, ist es vor allem deren Problem. Dass auch andere Hausbewohner gefährdet sind, wird durch die jährliche Überprüfungspflicht durch Vermieter auch kaum ausgeräumt.

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Sofern der Mieter das akzeptieren kann, wäre das ausreichend.

Im Übrigen stimmt man Termine gegenseitig ab.

Pugpig 
Fragesteller
 27.04.2023, 10:41

Danke dir ☺

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