Vermieter lässt Haus streichen, hab ich irgendwelche Rechte?
Hallo,
wir wohnen in einem Haus zur Miete. Mir ist völlig klar, dass sich ein Vermieter um sein Haus kümmern muss. Nun möchte er selbst in das Haus ziehen, wir werden zum Ende des Jahres ausziehen, er im neuen Jahr ein. Nun lässt er noch schnell das Haus streichen und das Holz sowie holzfenster und Türen überarbeiten, hat wahrscheinlich selbst keine Lust, dass er die Unannehmlichkeiten hat, die Baugerüst und Bauarbeiter mit sich bringen.
Auch wenn wir nur zur Miete wohnen ist das echt extrem ärgerlich:
wir können nicht mehr auf die Terrasse- versperrt vom baugerüst. Teile meines Gemüsegartens kann ich nur noch kletternd erreichen (schwierig, bin im 8. Monat schwanger), habe also keinen Zugang mehr zu meinen Kräutern und kann nicht Gießen. Meine Hochbeete mit Salat, Radieschen etc (stehen etwa 1m von der Hauswand entfernt) sind versaut, da sich auf den Pflanzen und auf der Erde farbspritzer befinden (Haus wurde mit Hochdruckreiniger gereinigt, da spritzte es ordentlich). Meine Tomaten (ca 20 Pflanzen in schweren holzbottichen), die unter dem Vordach an der Hauswand standen musste ich wegstellen, die stehen jetzt im Regen und gammeln vor sich hin...
erfahren haben wir davon vor etwa 3 Wochen. Ich hab soviel Arbeit in meinen Garten gesteckt und soviel Geld dafür ausgegeben, die Kinder soviel Mühe in das Bepflanzen der Beete gesteckt. Ich bin echt enttäuscht und traurig, auch wenn ich einsehe, dass ein Haus mal gestrichen werden muss...
wer bezahlt mir den Schaden, die Arbeit, die teure bioerde im Hochbeet, die jetzt voller Farbe ist?
6 Antworten
Die haben die Anstreicharbeiten, die der Werterhaltung und Wertverbesserung des Gebäudes dienen zu dulden!
Soweit dabei vermeidbarer Schaden entsteht, der aus vertragsemäßer Nutzung des Gartens rührt, sprechen Sie darüber mit dem Vermieter.
Sie haben das Recht, bis zum Ende Ihrer Mietvertagsverhältnisses ein neu gestrichenes Haus zu nutzen.
du kannst miete mindern und hast vielleicht anspruch auf schadensersatz, aber ich weiß nicht, ob das wirklich lohnt
vielleicht die pflanzen und die erde
aber den hast du gegen die maler, nicht den vermieter
wer es kaputt macht, muss es bezahlen, nicht der auftraggeber hier
Wenn dein Mietvertrag keine Verbotsklauseln für deine Hobbygärtnerei enthält aber eine wirksame Vereinbarung über die Nutzung der von dir bestellten Flächen, dann kann das zu einer Schadensersatzforderung gegen den Vermieter führen.
Die Nutzbarkeit deiner gemietetenTerrasse wird durch die Arbeiten am Haus unmöglich? Dann darfst du die Miete um den Teilmietbetrag der Terrasse für den Arbeitszeitraum taggenau mindern.
Wie hier schon erwähnt, kann ein Vermieter nur dann ein Haus streichen lassen, wenn die Handwerker Termine frei haben. So etwas macht man auch am besten im Sommer.
Dagegen kann man nichts machen. Konnte sich Ihr Mann/Lebenspartner nicht um die Hochbeete und den Garten kümmern, bzw. das Umräumen? Das sollte in Ihrem momentanen Zustand sowieso nicht Ihre Aufgabe sein.
Zunächst einmal ist es verständlich, dass einerseits eine recht kurzfristige Ankündigung erfolgte und andererseits die Arbeiten noch in diesem Sommer gemacht werden sollen.
Der Vermieter hat mit sehr langen Wartezeiten auf die Handwerker zu tun und mit stark steigenden Preisen. Jedes Abwarten auf "bessere Zeiten" kann dazu führen, dass er die Maler überhaupt nicht mehr bekommt und wenn, dann zu einem weit höheren Preis.
wir können nicht mehr auf die Terrasse- versperrt vom baugerüst. Teile meines Gemüsegartens kann ich nur noch kletternd erreichen (schwierig, bin im 8. Monat schwanger), habe also keinen Zugang mehr zu meinen Kräutern und kann nicht Gießen.
Vermutlich hat die Malerfirma das Gerüst aufgestellt oder aufstellen lassen. Jedes Gerüst kann so gebaut werden, dass sichere Durchgänge bestehen bleiben. Wurde das nicht so gemacht, ist es nicht fachgerecht und der Vermieter kann Änderung verlangen, bzw. Du bei Vermieter.
Ansonsten steht Dir Mietminderung und mit Sicherheit auch Schadensersatz zu.