Vergleich bei Vollstreckung?
Mein Vater Schuldet mir etwa 30.000 Euro
Ich und mein Anwalt haben nun den Schuldner ein Vergleichsangebot gemacht, das er nur 21.000 Euro bezahlen muss und der Rest erlassen wird, wenn er das Geld innerhalb von 2 Wochen zahlt.
Er hat nachweislich seinen Unterhalt nicht vollständig bezahlt, und habe einen vollstreckbaren Titel und vom Jugendamt überprüft etc
Er sagt aber (ohne Belege) das er sogar Überbezahlt und keine Schulden hat und verweigert jede Zahlung.
Was denkt ihr, meint ihr er lässt sich auf den Vergleich ein?
Zwischen mir und meinen Vater besteht nur über Anwalt Kontakt und er hat sich auch nie gekümmert habe ihn schon sehr lange nicht mehr gesehen.
Andersfalls wird die Zwangsvollstreckung erfolgen mit all den Folgen die das eben mitsichbringt zb Schufa, Kontopfändung
3 Antworten
Wenn du den vollstreckbaren Titel schon hast spielt es im Grunde ja keine Rolle was er meint. Wenn er es aber immer noch behauptet obwohl das Gegenteil ja offenbar längst von dir bewiesen wurde, bezweifle ich stark das er jetzt „freiwillig“ zahlt.
hat er auch einen Anwalt? Wenn der ihm eindringlich rät zu zahlen vielleicht. Wäre ja ein guter Deal. Vorausgesetzt er kann zahlen. Ansonsten gilt: einem nackten Mann kann mann nicht in die Taschen greifen
Aber niemand hier kann die Gedanken deines Vaters lesen oder in die Zukunft blicken.
Sei froh, dass du hier noch die rechtlichen Wege beschreiten kannst. In anderen Ländern hast du als Kind gar keine Rechte und Familien bekommen überhaupt kein Geld für irgendwas.
Ob die Forderungen zu Recht bestehen, wird sich ggf. erst vor Gericht herausstellen.
Das kann niemand aus der Entfernung seriös beantworten.
Wird sich nicht vor Gericht herausstellen da es bereits ein vollstreckbarer Titel ist der behördlich überprüft ist
Die Forderung besteht.
wenn ein Schuldner keine Gelegenheit bekam angehört zu werden kann er eventuell eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen! Damit würde der Titel hinfällig.
Das wird nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Verhältnissen deines Vaters abhängen. Wenn er das Geld nicht hat, wird er sich auch nicht auf den Vergleich einlassen.
Soll er sich halt n Kredit aufnehmen, ist sein Problem so ein Angebot bekommt man nicht alle Tage.
Ansonsten wird Zwangsvollstreckt.
Wenn er nichts hat, wäre ein Kredit aus seiner Sicht das Dümmste, was er machen könnte.
Abgesehen davon, dass er wahrscheinlich den Kredit gar nicht bekäme.
Wenn nix zu holen sein sollte, bringt auch eine Zwangsvollstreckung nicht viel
Irgendwas wird schon zuholen sein, ansonsten sein Pech, hätte halt den Unterhalt zahlen müssen.
Einen Kredit bekommt man nur, wenn man kreditfähig ist. Wenn er nichts hat, kein Einkommen und kein Besitz da ist, erhält er auch keinen Kredit-
Er hat einen Anwalt und sie behauptet das er gezahlt hat (ohne Belege) er ist in der Beweispflicht und bringt keine Beweise ein.
Mich Nervt es wie man in Deutschland so mit Schulden davon kommen kann.