Vergessener Beleg - wie nachbuchen?
Hallo,
ich mache gerade eine generelle Korrektur meiner Buchhaltung und dabei bin ich auf einen Fehler gestoßen:
ich habe Ware gekauft und am selben Monat verbucht. Diese wurde dann retourniert, aber ich habe die Retoure nicht verbucht, sodass ich für die Ware die Vorsteuer bezahlt habe. Nun ist es 3 Monate her - USt.Voranmeldung schon lange her, wie kann ich das verbuchen und die Vorsteuer zurückkriegen?
Ich habe an Eigenbeleg machen gedacht und als Beweis im Anhang den Originalbeleg. Würde das gehen?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Die Gutschrift oder wie es seit einigen Jahren heißt die Rechnungskorrektur im laufenden Monat einbuchen.
Wenn Du Ware gekauft hast, dann hast Du doch erstmal die Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen (bzw. entsprechend weniger Umsatzsteuer bezahlt). Du musst also die Voranmeldung für den Zeitraum der Rückgabe berichtigen und die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlen.
Und wieso gibt es keinen Gutschriftsbeleg des Lieferanten?
Bin zwar kein Bilanzbuchhalter, aber ich würde es halt in der aktuellen Ust-Voranmeldung aufnehmen.
Sowas kommt bestimmt bei anderen Firmen auch vor - ich kann da kein Problem erkennen.
Einen Gutschriftsbeleg gibt es, allerdings die Frage was ich mit dem machen soll - für den Zeitraum, in dem er entstanden ist, verbuchen, also korrigierte USt.Voranmeldung oder in die jetzige Umsatzsteuervoranmeldung reinpacken. :-P