Vergessener Beleg - wie nachbuchen?

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Die Gutschrift oder wie es seit einigen Jahren heißt die Rechnungskorrektur im laufenden Monat einbuchen.

Wenn Du Ware gekauft hast, dann hast Du doch erstmal die Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen (bzw. entsprechend weniger Umsatzsteuer bezahlt). Du musst also die Voranmeldung für den Zeitraum der Rückgabe berichtigen und die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlen.

Und wieso gibt es keinen Gutschriftsbeleg des Lieferanten?

maxibrys 
Fragesteller
 16.06.2018, 19:55

Einen Gutschriftsbeleg gibt es, allerdings die Frage was ich mit dem machen soll - für den Zeitraum, in dem er entstanden ist, verbuchen, also korrigierte USt.Voranmeldung oder in die jetzige Umsatzsteuervoranmeldung reinpacken. :-P

WosIsLos  16.06.2018, 21:03
@maxibrys

Bin zwar kein Bilanzbuchhalter, aber ich würde es halt in der aktuellen Ust-Voranmeldung aufnehmen.

Sowas kommt bestimmt bei anderen Firmen auch vor - ich kann da kein Problem erkennen.