Verfahren vorläufig eingestellt gegen Bezahlung?
Hallo,
ein Verfahren gegen mich, wurde Vorläufig einstellt so steht es im Brief. Auf der Zweiten Seite steht: Auflage zugunsten Staatskasse: 200€
Was genau bedeutet das? Gegen Bezahlung wird das Verfahren komplett eingestellt oder wird es dann nur ruhen gelassen?
3 Antworten
Das bedeutet, dass das Strafverfahren ohne Verurteilung eingestellt wird, wenn du eine bestimmte Geldsumme "freiwillig" an den Staat oder eine gemeinnützige Einrichtung zahlst (§ 153a StPO).
Gegen Bezahlung wird das Verfahren komplett eingestellt oder wird es dann nur ruhen gelassen?
Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Sobald du nachweislich die Auflagen erfüllt hast, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
§ 153a Abs. 1 Satz 5 StPO besagt:
Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.
Das bedeutet, dass das Verfahren nach der Zahlung im Regelfall nicht wieder aufgenommen werden kann. Eine Ausnahme gilt, wenn sich später Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tat nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen zu verfolgen ist. Beispiel: Das Verfahren wegen Diebstahl ("Vergehen") wird nach Zahlung einer Geldauflage endgültig eingestellt. Damit kann die Tat nicht mehr als Diebstahl verfolgt werden. Wenn sich aber später herausstellt, dass es sich dabei in Wirklichkeit um einen Raubüberfall gehandelt hat (Mindeststrafe von einem Jahr und damit ein "Verbrechen"), kannst du wegen dem Raub trotzdem noch angeklagt werden. Kommt aber m. W. relativ selten vor.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Ein Verfahren wird immer noch vorläufig eingestellt.
Gegen die Zahlung sollte da aber üblicherweise nichts weiter passieren.
Ja, dann wird es vorläufig eingestellt, wie es auch in dem Brief stand.
Und wenn ich nicht zahle, wird weiter ermittelt? Und wenn ich zahle , kann es aber immernoch sein dass das Verfahren wieder aufgenommen werden kann?
Und wenn ich nicht zahle, wird weiter ermittelt?
Logischerweise.
Und wenn ich zahle , kann es aber immernoch sein dass das Verfahren wieder aufgenommen werden kann?
Ja.
Und wenn ich zahle , kann es aber immernoch sein dass das Verfahren wieder aufgenommen werden kann?
Ja.
Aber nicht unter Gesichtspunkten, die eine Einstufung als Vergehen begründen würden (§ 153a Abs. 1 Satz 5 StPO).
Hi, das Verfahren ist vorläufig eingestellt. Wenn Du zahlst, wird es endgültig eingestellt
Wenn Du nicht zahlst, dann wird es wieder eröffnet.
Mit der Einstellung des Verfahrens zählt man als unbestraft.
Das wird häufig so gemacht, wenn es nur um eine Kleinigkeit geht, für die sich kein aufwändiges Gerichtsverfahren lohnt.
Hab deine Antwort nicht verstanden. Also wenn ich zahle dann wird es eingestellt?