Unwissend falschen Schmuck verkauft was nun?

7 Antworten

Von Experten haikoko und Margita1881 bestätigt

In Deutschland muss immer derjenige, der etwas von jemand anderem will, seinen Anspruch darauf zweifelsfrei nachweisen; eine bloße Behauptung seinerseits reicht da nicht aus.

Wenn er allerdings den Nachweis, z.B. per Gutachten erbringt, dass er genau diese Ware nur von Dir bekommen haben kann, dann hast Du ein Problem.

Und spätestens dann solltest Du die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Zunächst einmal solltest du dich nicht verrückt machen. Selbst wenn es stimmen sollte, dass der Schmuck nicht echt ist, hast du dich noch lange nicht strafbar gemacht. Deine Geschichte klingt absolut plausibel. Bewahre die Originalrechnung von dem Schmuck gut auf.

Zivilrechtlich könnte das Ganze schon etwas anders aussehen und insbesondere davon abhängen über was ihr beim Abschluss des Kaufvertrags gesprochen habt und was im Kaufvertrag selbst drin stand.

Aber auch hier würde ich die Sache ehrlich gesagt etwas lockerer angehen. Der Käufer ist in der Beweislast, nicht du.

Schließlich würde ich auch nicht ausschließen wollen, dass der Käufer dich über den Tisch ziehen will.

Melissa2992 
Fragesteller
 25.04.2021, 22:31

Vielen Dank, das hat mich schon sehr beruhigt. Ich wollte niemanden schädigen, ich bin sogar bereit das Geld zurück zuzahlen. Ich will nur keine Probleme bekommen und schon garnicht ins Gefängnis ich hänge sehr an meinem Sohn.

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Du wirst deswegen nicht ins Gefängnis kommen. Es sei denn du hast selbst Zeugnisse/Dokumente gefälscht, was ich so ja nicht herauslesen kann.

Dennoch hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn z.B. der Schmuck mit Punzen versehen war, aber diese Punzen gefälscht waren. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldbußen geahndet... aber, da du vollkommen unwissend gehandelt hast und hier auch nicht grob fahrlässig (du hattest ja die Rechnung und alles), dann wäre das auf alle Fälle Strafmildernd oder spricht dich ganz von der Strafe frei.

ABER dennoch müsstest du vom Käufer die Ware zurücknehmen und das Geld sofort zurückzahlen, wenn er denn wirklich die Fälschung beweisen kann.

Bitte ihm daher eine Kopie der Prüfung zu schicken. In einem solchen Dokument sollte das Schmuckstück und weitere Angaben erwähnt werden, so dass zweifelsfrei erkenntlich ist, dass auch wirklich dein Schmuck geprüft wurde und nicht etwas anderes. Auf diesem Dokument steht auch der Laden wo es geprüft wurde. Dort würde ich zur Sicherheit auch anrufen, ob derjenige wirklich dort den Test hat durchführen lassen. Steht dort keine Adresse oder kann sich der Verkäufer nicht daran erinnern, dann wäre das eine Falle vom Käufer!

Überprüfe erst einmal all diese Dinge und dann schauen wir weiter...

Woher ich das weiß:Hobby

Geh mal schnell zu einer Verbraucherberatung. Dort bekommst Du eventuell Rat.

Du brauchst u.U. einen Rechtsanwalt. Am Gericht gibt es eine Stelle, da kannst Du in Deiner Situation, Hartz4 gehört dazu, einen Antrag stellen, daß Du Dir einen Rechtsanwalt kostenlos nehmen kannst.

Eventuell, ich weiß es nicht so genau, wird das Gericht oder die entsprechende Stelle am Gericht Dir einen zuweisen.

Hast Du schon mal folgendes bedacht, (es kann sein, ich will es nicht behaupten), daß der, der Dir den Schmuck abgekauft hat, ihn verkaufen wollte und es ihm nicht gelungen ist. Er behauptet vielleicht nur ohne Beweis, er sei falsch.

Er sollte den kompletten Posten aufbewahren als Beweismittel. Aber wenn er davon Teile rausgenommen hat, die gut waren und stattdessen falsche reingetan hat. Auf der Rechnung wird der Schmuck wahrscheinlich nicht im Detail beschrieben sein, und vielleicht er tauscht die echten Teile gegen falsche aus und will so sein Geld zurück.

Nimm Dir einen Rechtsanwalt, gehe schnell für den Antrag zum Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrelanger Umgang mit Schmuck und Silber, antik und neu
338194  27.04.2021, 23:15

Melde mich noch mal, weil ich etwas gefunden habe über diese Stelle bei Gericht. Für den Fall, daß Du tatsächlich einen RA brauchst.

Du brauchst einen Beratungshilfeschein. Den gibt es bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte bei einem Rechtspfleger. Hier noch ein Link für weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe (eventuell klein geschrieben falls der Link nicht funktioniert.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bitte nimm eine Rechtsberatung in Anspruch, ich weiß nicht, ob man da vom Amt etwas dazubekommt.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Schmuckherstellung und Edelsteine.
uni1234  25.04.2021, 22:20
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Falsch! In dem Fall lässt Unwissenheit - also mangelnder Vorsatz - die Strafe sogar entfallen.

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Melissa2992 
Fragesteller
 25.04.2021, 22:34
@uni1234

Danke uni1234! Ihr alle hilft mir momentan sehr. Das weiß ich wirklich zu schätzen.

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