Unterstützung von IHK für den auflösungsvertrag für den betrieb?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey, ja klar helfen sie dir dabei. Die setzen für dich einen Aufhebungsvertrag auf, den musst du dann bei deinem aktuellen Chef vorlegen zum unterschrieben. Sag deinem Chef, dass du mit der Kammer in Verbindung stehst und schildere die Gründe weshalb du nicht da bleiben möchtes. Du brauchst da keine Angst zu haben, die meisten Betriebe unterschreiben das ohne zu zögern. Ein Azubi, welcher keine Lust hat bringt dem Betrieb nichts. Zur Not kannst du sagen, dass du alternativ auch die Kündigung dabei hast und spätestens dann unterschrieben die den Vertrag, weil das ansonsten sehr schlecht bei der Kammer rüberkommt.

DerCaveman  28.12.2023, 00:42
Zur Not kannst du sagen, dass du alternativ auch die Kündigung dabei hast ...

Nur wuerde ihm eine Kuendigung nicht helfen, wenn er nicht mehr in der Probezeit ist. Dann kann er das Ausbildungsverhaeltnis nach einer Eigenkuendigung naemlich nicht mehr in einem anderen Betrieb fortsetzen.

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Twinx491  28.12.2023, 21:23
@DerCaveman

Laut Vertrag ja, habe die Situation selber durch und die ihk selbst hat mir dazu geraten. Diesen Weg bin ich dann auch gegwnageb und konnte meine Ausbildung weiter führen.

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Maurice192 
Fragesteller
 28.12.2023, 21:30
@Twinx491

Ja ich muss es wahrscheinlich eh per Kündigung machen da ich von der IHK ja abgewiesen worden bin und das auch dermaßen unfreundlich

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Twinx491  28.12.2023, 21:45
@Maurice192

Dann würde ich mir das überlegen. Mach bei der ihk druck die sind dafür da um dir zu helfen

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DerCaveman  29.12.2023, 00:03
@Maurice192

Noch einmal: Wenn du das Ausbildungsverhaeltnis nach Ablauf der Probezeit ordentlich kuendigst, kannst du die Ausbildung nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen.

Das Berufsbildungsgesetz laesst eine Kuendigung durch den Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit nur zu, wenn dieser die Berufsausbildung ganz abbrechen oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Kuendigungsgrund - einer der beiden genannten - muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden (BBiG § 22). Du solltest dir auch den Folgeparagrafen 23 im BBiG mal ansehen.

Die Kammer wird somit der Fortsetzung in einem anderen Betrieb nicht zustimmen. Wenn du kuendigst, hat sich deine aktuelle Ausbildung erledigt.

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Bist du noch in der Probezeit? Dann kannst du das Ausbildungsvergaeltnis fristlos kuendigen.

Wenn die Probezeit aber bereits abgelaufen ist, kannst du den Ausbildungsbetrieb ja sowieso nur wechseln, wenn dein aktueller Betrieb einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Mit einer Kuendigung deinerseits geht es dann hingegen nicht mehr.

Du solltest also deinen Chef so schnell wie moeglich auf einen Aufhebungsvertrag ansprechen und darauf hoffen, dass der auch zustimmt. Stimmt er aber nicht zu, wird das nichts mit dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs. Viel Zeit hast du ja nicht mehr, wenn du bereits am 16. Januar im neuen Betrieb anfangen willst.

Ja klar. Musst halt deinem Ansprechpartner schreiben. Wenn du einen IHK-"Azubi Ausweis" hast, steht der vorne drauf. Wenn du den Ausweis nicht hast, hast du trotzdem einen Ansprechpartner, der dir mal in irgendeinem Schreiben mitgeteilt worden ist.