Unterschied zwischen Rettungssanitäter und Rettungsassistent. Könnt ihr mir Informationen darüber geben?

5 Antworten

Hi,

am vordringlichsten: der Rettungssanitäter wird nach wie vor ausgebildet, der Rettungsassistent seit 2014 nicht mehr.

Der Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung, sondern lediglich eine Qualifikation im Umfang von 520 Stunden.

Die Qualifikation besteht aus einer theoretisch-praktischen Ausbildung an einer Rettungsdienstschule (160 h), einem Klinik- und einem Rettungswachenpraktikum (je 160 h) und endet mit einer Abschlusswoche (40 h).

Der Einsatz erfolgt überwiegend als Verantwortlicher im qualifizierten Krankentransport sowie als Fahrer in der Notfallrettung.

Der Rettungsassistent war bis 2014 die höchste Ausbildungsstufe im Rettungsdienst und erforderte eine zweijährige Berufsausbildung.

Im ersten Jahr erfolgten neben der theoretischen Ausbildung auch entsprechende Klinikpraktika, am Ende wurde die staatliche Prüfung abgelegt. Anschließend wurde das "Anerkennungsjahr" (1600 Stunden) auf einer Lehrrettungswache abgeleistet, welches mit einem Abschlussgespräch beendet wurde.

Der Rettungsassistent wurde 2014 vom Notfallsanitäter als dreijährige Berufsausbildung abgelöst. Bei diesem erfolgt ein Blockunterricht in Berufsfachschule, geeigneter Klinik und einer Lehrrettungswache; nach drei Jahren schließt die Ausbildung ebenfalls mit einer staatlichen Prüfung ab.

Sowohl Rettungsassistent als auch Notfallsanitäter wurden/werden als Verantwortliche in der Notfallrettung eingesetzt; i.d.R. hat der Notfallsanitäter allerdings z.T. erheblich größere Kompentenzen.

Also Hauptunterschiede am Ende des Tages sind

  • Ausbildungsdauer,
  • Kompetenzen und natürlich auch
  • das Gehalt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
SaniOnTheRoad  09.11.2019, 19:23

Etwas genauer habe ich das in meinem Blog erläutert.

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Der eine hat eine 12-Wöchige Qualifikation durchlaufen, der andere hat eine zweijährige Berufsausbildung gemacht.

Der eine darf als Transportführer von Krankentransporten und als Zweiter auf Rettungswagen eingesetzt werden, der andere darf auf dem Rettungswagen noch der medizinische Verantwortliche sein.

Steht übrigens auch alles frei verfügbar im Internet. Ich denke, du findest irgendwo ein Gerät, mit dem du darauf zugreifen kannst.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten kann bereits seit 2015 nicht mehr neu begonnen werden, da da das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) außer Kraft getreten ist und somit keine gesetzliche Grundlage für die Ausbildung von Rettungsassistenten mehr existiert. Aktuell ausgebildet werden Rettungssanitäter und Notfallsanitäter, letzterer ist 2014 durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Berufsbild eingeführt worden und hat den Rettungsassistenten als bislang höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst.

RETTUNGSSANITÄTER: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter heißt zwar so, stellt aber im juristischen Sinne eine Qualifikation und keine anerkannte Berufsausbildung dar. Die Ausbildung dauert insgesamt mindestens 13 Wochen (circa 3,5 Monate) und besteht aus vier Modulen: zunächst mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang, dieser schließt in der Regel mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung zum Rettungshelfer ab, dann 160 Stunden im Krankenhaus (i.d.R. Aufteilung in 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notaufnahme oder Intensivstation), im Anschluss daran erfolgen ebenfalls 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache, das letzte Modul der Ausbildung ist der mindestens 40 Stunden umfassende Rettungssanitäter- Abschluss-/Prüfungslehrgang, er beinhaltet die Abschlussprüfung (120 Minuten schriftlich, 20 Minuten mündlich und praktische Fallbeispiele und Reanimation). Gemäß der Rettungsdienstgesetze kommen Rettungssanitäter im qualifizierten Krankentransport (Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber einer medizinisch-fachlichen Betreuung während des Transportes bedürfen) als Patientenbetreuer und in der Notfallrettung als Assistenz Person und Fahrer (mit entsprechender Fahrerlaubnis) auf dem Rettungswagen zum Einsatz, in manchen Bundesländern ist die Qualifikation auch noch ausreichend um Fahrer auf dem Notarzteinsatzfahrzeug zu sein.

NOTFALLSANITÄTER: Notfallsanitäter absolvieren eine durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelte dreijährige Ausbildung. Die Ausbildung umfasst 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule, 720 Stunden fachpraktische Ausbildung in mehreren Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses und 1.960 Stunden fachpraktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache, am Ende des dritten Ausbildungsjahres ist die staatliche Prüfung bestehend aus mehreren schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteilen abzulegen. Zu den Ausbildungszielen von Notfallsanitätern gehören auch invasive medizinische Maßnahmen wie die Verabreichung erlernter Notfallmedikamente und invasive Techniken der Atemwegsicherung. Notfallsanitäter kommen in der Notfallrettung als verantwortliche Fachkraft auf Rettungswagen zum Einsatz und führen Notfalleinsätze ohne Beteiligung eines Notarztes selbstständig durch.

RETTUNGSASSISTENT: Wird wie anfangs erwähnt nicht mehr neu ausgebildet. Die Ausbildung dauerte zwei Jahre und bestand aus einem Jahr Fachlehrgang an einer staatlichen anerkannten Berufsfachschule und in einem geeigneten Krankenhaus mit staatlicher Prüfung und einem Jahr fachpraktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache mit einem Abschlussgespräch am Ende. Rettungsassistenten kamen und kommen im Moment noch als verantwortliche Fachkraft auf Rettungswagen zum Einsatz. Die Kompetenzen von Rettungsassistenten im Hinblick auf invasive medizinische Maßnahmen waren jedoch bis zuletzt rechtlich unklar, es gab nur Empfehlungen auf Basis des rechtfertigenden Notstandes--Paragraph 34 StGB (siehe "Notkompetenzempfehlung" der Bundesärztekammer).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Der eine ist ein "... täter" , der andere assistiert (ihm ?) :o)

genaueres kannst Du hier lesen

https://p-werk.de/rettungssanitaeter-rettungsassistent-notfallsanitaeter/

Woher ich das weiß:Recherche
Erenenenen  29.09.2019, 20:18

Falscher geht es nicht mehr.

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KHSchindelar  29.09.2019, 20:23
@Erenenenen

Was hast Du gegen die Erläuterungen (siehe Link) auszusetzen ?

Leseschwäche ?

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Erenenenen  29.09.2019, 22:19
@KHSchindelar

offensichtlich hast du deinen Link nicht selbst gelesen, sonst hättest du gewusst dass dein Kommentar

„eine ist ein "... täter" , der andere assistiert (ihm ?) :o)“

falsch ist.

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KHSchindelar  29.09.2019, 23:38
@Erenenenen

Ich schon, aber verstanden hast Du recht wenig :o)

... und das liegt an Dir :o)

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Erenenenen  30.09.2019, 09:48
@KHSchindelar

Offensichtlich nicht, denn der RA ist der höher qualifizierte Mitarbeiter...

er „assistiert“ dem Notarzt. Der RS fährt das Auto und macht meistens den ganzen Diagnostik-Kram (Blutdruck und so) während der RA das Anamnesegespräch führt

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KHSchindelar  30.09.2019, 14:07
@Erenenenen

Du amüsierst mich. :o)

... denn das, habe ich selbst - vielleicht schon vor Dir - gelesen.

Bist Du immer so Toternst oder kann man das "ernst" bereits streichen ?

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Erenenenen  01.10.2019, 09:20
@KHSchindelar

Offensichtlich bist du nicht des Verstandes mächtig, gelesenes zu verstehen und dann auch richtig weiterzugeben...

denn was du oben beschreibst ist mumpitz...

ich muss das übrigens nicht lesen, da ich den scheiss selber beruflich ausübe

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KHSchindelar  01.10.2019, 09:24
@Erenenenen
a ich den scheiss selber beruflich ausübe

... und ? noch nichts gelernt ?

Offensichtlich bist du nicht des Verstandes mächtig,

Oha, nicht nur streitsüchtig sondern auch noch mit Kenntnissen der Ferndiagnose ausgestattet.

Hast Du Deinen Verstand mal Deiner Prüfung unterzogen ? Wäre sicher angebracht .o)

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Erenenenen  01.10.2019, 09:36
@KHSchindelar

Wow.

Kleiner Rat an dich,

wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die fresse halten.

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KHSchindelar  01.10.2019, 10:15
@Erenenenen

Gute Umgangsformen, die Du zeigst

wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die fresse halten.

Warum hältst Du Dich dann nicht an Deine "höfliche" Aufforderunge ?

Ganz offensichtlich hast Du ja eine Fr... die Du halten könntest. :o)

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Gibt bald keinen Unterschied mehr.

Früher war der Rettungsassistent der Chef auf einem Rettungswagen. 2014 wurde der Notfallsanitäter eingeführt. Die Rettungsdienstgesetze der Länder sind schon in soweit geändert, dass der Notfallsanitäter der Chef auf dem Rettungswagen ist. Es gibt nur noch eine Übergangsfrist. Wenn die rum ist, darf der Rettungsassistent nicht mehr der Verantwortliche auf dem Rettungswagen sein. Dann hat er die gleichen Aufgaben, wie ein Rettungssanitäter.

Der Rettungssanitäter ist der Fahrer und der Helfer auf dem Rettungswagen. Auf dem Krankenwagen ist er der Chef.

Die Ausbildung zum Rettungsassistent wurde auch mittlerweile eingestellt.