Unternehmen verlangt Geld, weil Rücksendung angeblich nicht angekommen ist?
Hi, ich bin 18 Jahre alt und habe aktuell folgendes Problem:
Ich habe letztes Jahr (Winter) oder so ein Pulli-Anprobepaket bei einem Pulli-Druck-Onlineshop bestellt. Dies habe ich im Frühjahr zurückgeschickt. Ich habe nun aber einen Brief bekommen, dass ich 111€ bezahlen soll, weil das Paket angeblich nie angekommen ist. Ich habe leider auch keine Sendungsnummer oder den Kassenbon. Ich habe damals so einen handschriftlichen DHL Versandsticker ausgefüllt und es dann einfach bei der Post abgegeben. Wie soll ich jetzt weiterverfahren? Ich habe sogar einen Brief bekommen in dem drinsteht, dass ich bis Mitte November zahlen muss, weil es sonst an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Gibt es eine Möglichkeit die Sendungsnummer nachträglich rauszufinden?
7 Antworten
Hallo MissWieBitte,
Du hast letztes Jahr ein Anprobeset bestellt und es erst im Frühjahr zurückgeschickt?
Das ist doch eh schon zu spät. Da bist Du doch sicherlich schon vorher angemahnt worden, was die Zahlung betrifft.
Eine Quittung mit Sendungsnummer hast Du sicherlich bekommen. Wenn Du diesen nicht aufgehoben hast, hast Du keinen Nachweis, dass Du die Sendung zurückgeschickt hast und somit musst Du die Ware bezahlen.
Kein Nachweis bedeutet so viel, wie nicht bezahlt und nicht zurückgesandt für die Firma bei der Du bestellt hast. Es könnte ja sonst jeder behaupten die Ware wäre zurückgeschickt worden. Es gibt ja nicht nur ehrlich Mensch, sondern auch welche, die dann die Ware einfach behalten würden.
Du solltest jetzt sofort bezahlen, den wenn das Inkassobüro Dir schreibt, dann wird das richtig teuer für Dich. Wenn Du meinst, einfach nicht zu bezahlen, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher zu dir nach Hause.
Die Firma will Ihr Geld, dass kann man nicht aussitzen.
Bei der Bestellung stand auch sicherlich irgendwo, dass bei Nichtbezahlung das Inkassobüro an Dich herantreten wird.
In Zukunft immer die Quittung aufheben bis Du eine Rückbestätigung erhalten hast, von der Firma bei der Du bestellt hast oder dort nachfragen per Email.
Anscheinend hast Du gemeint, die Firma verzichtet einfach so auf ihr Geld, denn Du hast den Artikel doch bereits im letzten Jahr bestellt.
Viele Grüße
Hey,
ivh möchte gerne helfen
also Pulli hast du 2021 bestellt
wann hast du es zurück gesendet?
Die Rücksendung müsste ungefähr im März (vielleicht April oder Februar) stattgefunden haben. Die Email habe ich am 27. Oktober erhalten und heute kam noch ein Brief.
und es war keine retour Schein von shop sondern du hast selber eins gemacht
hmm ok interessant
du musst jetzt nur versuchen deine sendungs Nummer zu finden
sobald du die hast kannst du sehen was los war
hast du vielleicht bong noch? Oder wo hast du die label geholt online auf DHL oder wo anders
Ich habe den Kassenbon leider nicht mehr. Ich habe einen dieser gelben Verstandsticker verwendet, welche man handschriftlich ausfüllt.
Mehrere Baustellen, an denen man zu deinen Gunsten ansetzen kann.
Eine einfache: Warst du bei Bestellung also noch minderjährig?
Ach so, und davon abgesehen, ist das alles auch kein Grund zu verzweifeln. Die Kohle ist nicht die Welt und auch ein Inkasso kann dir nicht den Kopf abreißen :)
Ja, ich war zum Zeitpunkt der Bestellung noch minderjährig. Wie soll ich jetzt weiterverfahren? Ich habe bereits DHL angeschrieben und gefragt ob sowas im System hinterlegt ist aber noch keine Antwort erhalten.
Dann würde es bereits ausreichen, denen noch mal der Form halber mitzuteilen, dass du das Ding natürlich zurückgeschickt hast, aber sie sowieso keinen Anspruch gegen dich haben, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen war :)
blödsinn. Er ist schwebend unwirksam, dann muss er rückabgewickelt werden wenn dies erklärt wird. Erfolgt dies nicht muss entsprechend der Schden erstattet werden.
"Blödsinn" sagter 😂 – Steht doch da, "kein wirksamer Vertrag zustande gekommen". Solanger "schwebend unwirksam" ist, isser auch noch nicht wirksam.
Erklärt werden muss da gar nichts. Stattdessen besteht einfach solange auch kein Leistungsanspruch; in dem Fall der Anspruch auf die Zahlung.
nein, er ist wirksam bis von den Eltern erklärt wird dass er nicht wirksam ist. Aber unabhänig davon, natürlich heißt das nicht dass man nicht die Ware zurückschicken muss... und das kann man nicht beweisen, also muss man zahlen.
Erstens würde inzwischen ihre eigene Erklärung an die Stelle der Erklärung der Eltern treten, weil sie inzwischen volljährig ist. Und zweitens ist das falsch. Du sagst doch selbst, »schwebend unwirksam« — DAS wäre dann wirklich ein Widerspruch zu »nein, er ist wirksam«.
Und auch der Rest stimmt nicht. Das ist nicht konsequent, wie du dir das vorstellst. Es würde sich dann beispielsweise schon mal nicht mehr um den Kaufpreis, sondern höchstens noch um Schadensersatz handeln. Und so weiter und so fort. Ist ganz müßig, das im Detail hinzuschreiben.
Ist ganz müßig, das im Detail hinzuschreiben …
Man wird ja am Ende doch nicht auf mich hören 😅 Dann muss man da eben durch. Ist auch kein Beinbruch.
Es würde sich dann beispielsweise schon mal nicht mehr um den Kaufpreis, sondern höchstens noch um Schadensersatz handeln.
ich habe nichts vom Kaufpreis geschrieben sondern
Erfolgt dies nicht muss entsprechend der Schden erstattet werden.
Das wäre mindestens der EK Preis der Ware, keinesfalls aber
aber sie sowieso keinen Anspruch gegen dich haben
Du hast inzwischen mehrfach eindeutigen "Blödsinn" geschrieben und tust trotzdem weiter so, als würdest du dich auskennen :D Es ist dann auch müßig, deine Kommentare weiter auseinanderzuklamüsern.
du behauptest sie hätten keinen Anspruch gegen die Fragestellerin da kein Vertrag zustande gekommen ist. Das ist grob falsch, da selbst wenn der Vertrag wiederufen wird immer noch eine Schadensersatzforderung offen ist da die sie die Rücksendung der Ware schuldet (weil sie dieses nicht beweisen kann). Diese Ware ist zu ersetzen.
Nee, du schreibst einfach, als hättest du Ahnung, obwohl du nicht mal widerrufen richtig buchstabierst. Sorry, ich will auf so Rechtschreibung überhaupt nicht herumreiten, aber die Stellen, an denen ich inhaltlich gezeigt habe, dass du fachlich was falsch verstanden hast, haben dir ja nicht ausgereicht. Du wirst also anscheinend immer glauben, dass du Recht hast, egal was ich sage.
Das heißt also jemand unter 18 darf Dinge kaufen, der Vertrag wird widerrufen und er muss weder etwas bezahlen, noch die Ware zurückschicken. Das ist offensichtlich deine Rechtsauffassung. Dann lass ich dich mal in dem Glauben, bringt ja eh nichts.
Nein, mir ist schon klar, dass das komplex ist und worauf du hinauswillst. Ich finde es auch nett, dass du mir meinen Glauben lässt, weil es nichts bringt, aber glücklicherweise war ich dafür ja extra an der Universität und bin bei dem Thema gar nicht auf meinen Glauben angewiesen :D Mir ist lediglich schon bei deinem allerersten Wort an mich aufgefallen, dass es nicht sinnvoll ist, mit dir über darüber zu schreiben. Ich habe es dann zwar trotzdem kurz versucht; aber nicht zuletzt, nachdem nicht mal die Fragestellerin sich dafür interessiert … who cares :D Du und ich werden auch an anderen Stellen noch genügend Gelegenheiten haben, das auszudiskutieren, falls es dich doch auch inhaltlich interessieren sollte^^
Falls der Pulli individuell für Dich bedruckt war, hattest Du kein Widerrufsrecht.
Andenrfalls mußt Du in der Tat nachweisen, die Retoure verschickt zu haben.
Bitte wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.
Meine Einschätzung;
Der FS war zum Zeitpunkt des Kaufs minderjährig, daher ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam.
Wenn der Kaufvertrag jetzt angefochten wird, sind gezogene Leistungen zurückzugewähren.
Der Warenempfänger muss die Lieferung zurücksenden. Erst dann müsste der Händler den Kaufpreis erstatten.
Eine Rücksendung ist nicht mehr möglich, deshalb erfolgt auch keine Erstattung.
Bin gespannt, wie die Sache letztendlich ausgeht. Steinigt mich nicht, ist nur mein persönliches Empfinden.
Die Pullis wurden Ende 2021 bestellt und irgendwann im Frühjahr von mir bei der Post abgegeben um zurückgeschickt zu werden (laut dem Unternehmen ist dies nicht geschehen).