Untermieter über selbstbetriebenen Nebenzähler abrechnen?
Morgen
nachdem nun vor einigen Monaten meine Mutter verstorben ist wollten wir die Wohnung an meinen Cousin ,,vermieten“. Da beim bau nur ein Zähler für das ganze Haus verbaut wurde(Landwirtschaftlicher Familienbetrieb) er aber seinen Nebenkosten selbst tragen soll, muss ich nun nen Zwoten Drehstromzähler einbauen. Die Anlage hab ich bei der Sanierung vor einigen Jahren gleich darauf vorbereitet.
wenn ich dann aber irgendwann mal an wen Fremden vermieten will, kann ich da einfach nen eigenen Unterzähler einbauen und dann auch für richtige Mieter abrechnen oder muss da ne Messtelle vom VNB und dann auch ein eigener Vertrag für die Wohnung her?
3 Antworten
der Zähler muss natürlich geeicht sein und das muss jedes Jahr neu gemacht werden
warum nicht gleich einen geeichten Hauptzähler einbauen lassen und er macht seinen eigenen Vertrag beim Anbieter?
ungeeichte sind dafür nicht zugelassen.
Eichen ist das eine, aber jede Messtelle kostet Geld. Solange wie mein Cousin mit seiner Freundin bei uns wohnt von denen ich eh keine Miete verlange wollte ich das eigentlich so handhaben. Außerdem müsste dann doch etwas mehr umgebaut werden
Nein! Das ist nicht erlaubt, denn das wäre Stromverkauf an Dritte.
Der jeweilige Mieter braucht einen eigenen Stromzähler aus diversen Gründen.
Seine Rechnung geht dich nichts an
er hat die freie Wahl des Stromanbieters, das geht nur mit eigenem Zähler.
wir haben nur einen Wasserzähler für ein Drei Parteien Haus. Wir haben den jährlichen Wasserverbrauch 1x jährlich prp Person umgelegt
Mit Wasserzählern kenne ich mich nicht aus. Ich arbeite beim Netztbetreiber eines Stromunternehmens und kenn mich nur damit aus.
Beim Wasser hast du aber auch gar nicht die wahl eines anderen Anbieters
mit einem Zwischenzähler kann er keinen eigen Vertrag machen, das geht nur mit einem Hauptzähler