Unterhaltsbefreiung

6 Antworten

Unterhalt und Umgangsrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Dich vom Unterhalt befreien zu lassen geht nicht. Mit 15 ist deine Tochter alt genug , zu entscheiden, ob sie dich sehen will oder nicht. Der Grund dafür ist völlig irrelevant und hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Vielleicht wendest du dich wegen des Umgangs mit deiner Tochter mal ans Jugendamt, die können dir weiterhelfen.

Tja, das Kind scheint seine Mutter zu kennen.

Umgang hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Du mußt zahlen bis zum Ende der ersten Berufsausbildung, sofern das Kind bedürftig ist.

Du kannst sie selbstverständlich nicht zur Adoption freigeben.

Schon alleine so ein Spruch ist ja schon ein Grund, keinen Kontakt mehr zu wollen. Da braucht es keine Manipulation vom Vater.

Nein, dass geht nicht. Und zur Adoption kann nur der Sorgeberichtigte das Kind freigeben. Sind beide Sorgeberechtigt, dann müssten beide zustimmen.

Warum für jemanden Zahlen der einem den Kontakt den man gerne hätte verweigert obwohl kein Grund dafür besteht.

Oha... Da frag mal die vielen gebeutelten Männer...

Völlig wertungsfrei: Deine Unterhaltspflicht deiner Tochter gegenüber bleibt bestehen. Daran ist nicht zu rütteln. Immerhin ist es deine Tochter, egal ob Kontakt besteht oder nicht, ist der Unterhalt dazu da, deine Tochter zu unterstützen. Es ist mit Sicherheit hart, wenn das eigene Kind den Kontakt verweigert, aber trotz allem hast du den Unterhalt zu zahlen. Ich weiß zwar nicht, wie das Sorgerecht in deinem Fall verteilt ist, aber zur Adoption freizugeben, wenn das Kind bei deinem Ex-Freund/Ex-Mann lebt: (und hier verlasse ich mal die wertungsfreie Zone) Sonst ist noch alles in Ordnung bei dir??? Zahl die Kohle, hoffe, das dein Kind glücklich ist, bemühe dich, und vielleicht kommt dann auch ein Kontakt zustande. Dein Verhalten kommt aber nicht wirklich dem einer Mutter gleich!

Guten Tag mietze68 ,

ich habe 1 Jahr ein Praktikum bei einem Rechtsanwalt gemacht mit Familienrecht & daher weis ich .. so lang sie unter 18 ist müssen Sie ihrer Tochter auf alle Fälle Unterhalt zahlen .. Wenn dies nicht passiert kann sein das die Gegenseite sich einen Anwalt schnappt und Sie verklagt auf Unterhalt , dies könnte für Sie allerdings ziemlich teuer werden ! Wenn Sie ihre Tochter zur Adoption frei geben ist es allerdings was anderes , bloß wenn Ihre Tochter 15 ist würde ich noch 5 mal drüber nachdenken , sie ist in der Pubertät da sind viele Teenager anstrengend & vielleicht dreht sich das Blatt und sie kommt wieder an :)

Ich hoffe ich konnte Ihnen dabei helfen (:

LG LisaWunschkind

Menuett  28.10.2012, 17:54

Sie muß aller Wahrscheinlichkeit nach sogar noch länger als bis zum 18. Geburtstag zahlen.

Sie kann das Kind nicht zur Adoption freigeben. Da müßte der Vater zustimmen.

Und wenn niemand das Kind adoptiert, dann muß sie trotzdem Unterhalt zahlen.