Unterhalt volljähriger in Ausbildung?

Beweislage Vater - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Unterhalt) Beweislage Vater - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Unterhalt)

7 Antworten

Dein Vater hat vollkommen Recht.

Deine Ausbildungsvergütung wird anteilig auf deine Mutter u auf ihn angerechnet.

Du verdienst mit 815 Netto recht viel....viell hast du Glück u du bekommst noch 20 euro...aber mach dir keine Hoffnung.

Der volle Unterhalt steht dir definitiv nicht zu

ichweisnix  02.01.2019, 18:48
Deine Ausbildungsvergütung wird anteilig auf deine Mutter u auf ihn angerechnet.

Jain. Sie wird auf den Bedarf angerechnet.

Moin

Ab Mai wird dein Vater vermutlich weniger zahlen, da ab Mai deine Mutter mitzahlen muss.

Ab September, wenn du dann 815,- Einkommen + 204,- Kindergeld = 1019,- € zur Verfügung hast, müssen deine Eltern dich wahrlich nicht mehr unterhalten, sondern du kannst mit soo viel Geld deinen Mietanteil, deinen Anteil an Strom, Wasser, Heizung, Internet, Lebensmitteln uvm locker selbst bezahlen

Na ja, Du kannst Dich mit Deinem Einkommen jetzt selbst unterhalten. Es wird dem Unterhaltsanspruch angerechnet. Schau in die Düsseldorfer Tabelle, was Dir zustünde. 

Er muss also nichts mehr zahlen. Dafür musst Du jetzt wenigstens Kostgeld an Deine Mutter zahlen.

Dein eigenes Einkommen (auch das Kindergeld) wird in voller Höhe auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Du hast einen Ausbildungsfreibetrag von 90 €.

Du wirst dich also an den Lebenshaltungskosten im Haushalt deiner Mutter beteiligen müssen.

Bei der Ausbildungsvergütung handelt es sich um obligatorisches Einkommen. D.h. sie ist nach Abzug von 100€ Mehrbedarf auf den unterhaltsrechtlichen Bedarf anzurechnen. Ebenso das wie das volle Kindergeld. Insgesamt sind also 909€ vom Bedarf bereits gedeckt.

meinte ab 600€ netto müsste er nichts mehr zahlen.

Da sich noch bei einen Elternteil leben, richtet sich ihr Bedarf nach den Einkommen der Eltern.

Wobei die Einkommen addiert werden daraus die Einkommensstufe der DDT abgeleitet wird und anschließend im Verhältnis der Leistungsfähigkeit verteilt wird. Allerdings muß keiner der Elternteile mehr zahlen als er ohne den anderen Zahlen müßte.

Bei den Zahlen ist der Bedarf aber sehr wahrscheinlich komplett gedeckt. Nur wenn ihr Vater deutlich mehr als die 5500€ bereinigtes Netto pro Monat verdient, bei den die DDT aufhört, könnte es in Ausnahmefällen noch einen Unterhaltsanspruch geben.