Unterfahrschutz bei der HU?

5 Antworten

Ja, Verkleidungen dürfen demontiert werden, wenn sie die Sicht auf gewisse Komponenten verdecken. Wenn der Motor ölfeucht ist, stellt das zwar einen Mangel dar, allerdings ist der in der Regel nicht so erheblich, dass die Plakette verwehrt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  01.12.2020, 11:05

Kommt aber darauf an, wie stark der Motor und alles weitere mit Öl verschmiert ist. Wenn es viel ist, gibt es keine Plakette.

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verreisterNutzer  01.12.2020, 11:26
@ichbinhannes

Alles gut Herr Kollege. Wollte es nur noch etwas verdeutlichen was damit gemeint ist. Für Nicht KFZ ler sozusagen.😉

Liegt ja auch viel im Auge des Betrachters, was für den einen gering ist, ist für den anderen schon viel. Denke wir haben da beide schon recht viele Motoren gesehen die entsprechend ausgesehen haben.

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ichbinhannes  01.12.2020, 11:54
@verreisterNutzer

Umweltbelastung: Motor ölfeucht (geringer Mangel)

Motor undicht – Ölverlust mit Abtropfen (erheblicher Mangel)

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Wenn der Prüfer erkennt, dass dein Fahrzeug einen Ölverlust hat und dazu braucht man nicht den Unterfahrschutz zu entfernen, wird er diesen Mangel im Prüfbericht dokumentieren. Du solltest aber auch in Betracht ziehen, dass durch den Fahrtwind sich deine Öltropfen großflächig verteilen. Du siehst auch nicht, wieviel Öl sich auf der Oberseite des Unterfahrschutzes schon angesammelt hat. Dürfte unter Umständen dazu führen, dass deinem Fahrzeug die Prüfplakette nicht zugeteilt wird und du den Ölverlust beseitigen musst. Danach darfst du dein Fahrzeug zur Nachuntersuchung wieder vorstellen.

Nein, die Untersuchung erfolgt zerlegungsfrei, HU-Richtinie Punkt 2.2:

2.2 Die bei der HU festgestellten Mängel beziehen sich nach den Vorschriften der Anlage VIIIa StVZO auf die zerlegungs- und zerstörungsfreie Untersuchung von Fahrzeugbauteilen, -baugruppen und -systemen hinsichtlich:

Ausführung
Zustand Funktion
Wirkung

und, sofern Anlass dazu besteht, auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit (Nummer 2.2 Anlage VIIIa StVZO).
Rangeroverdriv 
Fragesteller
 01.12.2020, 11:35

das hört sich gut an! f**k u fridays for furture

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Mariomadda69  01.12.2020, 15:55
@Rangeroverdriv

Deswegen ja,ist normal...und wenn doch mal noch was zu sehen ist hilft bremsenreiniger u nen Lappen, dann sieht der tüv gar nix

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er muss nicht abmontiert werden,außer er hat den verdacht das was undicht ist.spritz das ding mit hochdruckreinger in einer waschanlage aus,wird durch wärme und fahrtwind trocken und so findet der tüv so gut wie nix

Naja, wenn der Prüfer einen Verdacht auf einen Schaden hat, dürfte er sicherlich das Teil abnehmen. Wenn er keinen Verdacht hat, wird er ihn vermutlich nicht abnehmen.
Aber früher oder später wird das Öl ja auch irgendwo seitlich am Schutz rauslaufen, dann sieht der Prüfer Öltropfen und wird möglicherweise drunter schauen.
Die nächste Frage ist, wie der Schutz angebracht ist, ob der mal eben beseitigt werden kann oder verhältnismäßig aufwändig montiert ist. Ist er aufwändig montiert, wird sich der Prüfer das vermutlich schenken, wenn er nicht direkt ein Problem vermutet. Wenn er gefühlt mit vier Schräubchen fixiert ist, würde ich es nicht mit Sicherheit ausschließen, dass er drunter schaut. Abgesehen davon kann der Prüfer doch vermutlich irgendwo auf der Bühne seitlich unter den Schutz lugen?!

Um auf deine explizite Frage zu antworten: ich bezweifle zutiefst, dass es ihm verboten ist das Teil abzunehmen. Aber er wird es sicherlich nicht bei jedem vorgeführten Fahrzeug mit so einem Blech tun, das ist ja ein nicht unerheblicher Mehraufwand.

Rangeroverdriv 
Fragesteller
 01.12.2020, 11:17

Hey, danke für die Antwort, ich hab's an allen dafür vorgesehen Halterungen montiert. Ich werde das Teil vorm Tüv reinigen damit man nichts mehr sieht.

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migebuff  01.12.2020, 11:34
Um auf deine explizite Frage zu antworten: ich bezweifle zutiefst, dass es ihm verboten ist das Teil abzunehmen.

Der Prüfer hat sich bei der HU an die HU-Richtlinie zu halten. "Zerlegungsfrei" heißt nicht "zerlegen ist erlaubt".

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