Unter welcher Bezeichnung des Betriebes gelte ich als Streamer?

2 Antworten

Nein ist es nicht

Es wäre:

Social-Media-Akteure, die in den sozialen Netzwerken Werbeeinnahmen erzielen (gewerblich) (591 112)

Steuerlich hat es aber erstmal kein Auswirkung, sollte aber seitens des FA geändert werden.


nillihatfragen 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 12:43

Weißt du auch zufällig wie ich das klären kann? Sollte ich mich beim Finanzamt melden und denen das bescheid geben? Oder einfach eine Gewerbeumeldung und hoffen das es dann richtig ist?

Comp4ny  06.05.2025, 12:27
Social-Media-Akteure, die in den sozialen Netzwerken Werbeeinnahmen erzielen (gewerblich) (591 112)

Ich glaube 99,9% der Leute da draußen, schreiben das niemals so.
Hier reicht zb. auch "Affiliate-Marketing" zu bennen, um im "Neu-Deutsch" zu bleiben. Oder siehe meinem Beitrag, da nenne ich noch ein paar andere Dinge.

Davon abgesehen dass auch 99% aller TikTok-Streamer gar kein Gewerbe haben, aber eig. eines bräuchten.

anTTraXX  06.05.2025, 12:59
@Comp4ny

Ich weiß wie es das Finanzamt nennt, wie du das nennst ist hier ziemlich egal

und ich wollte fragen ob die Bezeichnung als "Werbeagentur" ansprechend für meine Tätigkeit ist, da dies die Bezeichnung ist, welche mir mein Finanzamt gab und ich mich vergewissern will, dass das alles so stimmt.

Eine Werbeagentur bist du ja nicht, wenn du nur streamst.

Eine Werbeagentur ist für die Entwicklung und Umsetzung von Marketing- und Werbemaßnahmen verantwortlich.

Sorry für die ungeschickte formulierung im Titel; ich hab keine Ahnung wie man das formulieren soll 

Das Finanzamt hat wenig Ahnung über "neue Medien", mit vielen Begriffen können die dort nichts anfangen. Aber deine richtige Bezeichnung wäre zb.:

  • Webproduzent
  • - oder -
  • Content Creator für Bild- und Video
  • - oder auch -
  • Vertrieb von Informationen, Fotos und Videos

Wichtig ist, dass man möglichst viele Gebiete bei seiner Gewerbeanmeldung angibt bzw. dem Finanzamt gegenüber erklärt. Warum? Um dich selber optimal abzusichern, ein breites Spektrum an Handlungen im Rahmen deines Gewerbes machen zu können.

Eine "Werbeagentur" zb., betreibt in aller Regel keinen Online Shop (E-Commerce). Macht man das nun, führt man ein Gewerbe aus, was man gar nicht "angemeldet" hat, als Beispiel bzw. in einem Tätigkeitsfeld unterwegs ist, was von der angemeldeten Tätigkeit abweicht.

(CAVE ❗) = lat. für ACHTUNG

Wichtig ist aber auch anzugeben, womit man ggf. seine Haupteinnahmequelle verdient. Dies wiederum, gerade wenn du streamer bist, ist im Regelfall IMMER - Affiliate-Marketing

In meiner Tätigkeitsbeschreibung steht ua. zb.:

  • Live-Streaming
  • E-Commerce
  • Online-Marketing
  • Video-Marketing
  • Affiliate-Marketing
  • Beratungsdienstleistungen

So kann und darf ich auch, abseits vom Streaming, div. andere Geschäftsfelder machen ohne da große Probleme zu bekommen.

Ich könnte Privat mit dir Schreiben und diese Beratung dir in Rechnung stellen (Beratungsdienstleistung) oder dir sogar Produkte verkaufen (E-Commerce).

Je mehr man angibt, desto besser für einen selber & spart Zeit und ggf. Geld wieder Dinge ändern oder nachtragen zu müssen in seiner Gewerbeanmeldung.

🔔 Fun Fact - TikTok 🔔

99% aller Personen auf TikTok brauchen eig. auch ein Gewerbe, sobald man LIVE geht und die 1. Rose kommt o.ä. Geschenk. Nun rate mal wie viele von diesen Personen wirklich ein Gewerbe haben ;)

JA rechtlich, im engeren Sinne, ist das Steuerbetrug.

Und so ganz nebenbei... auch eine Amazon-Wunschliste ist Gewerbepflichtig ❗

Woher ich das weiß:Hobby – Streamer, seit 2013.

nillihatfragen 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 12:53

In meiner Tätigkeitsbeschreibung habe ich:
- Online-Marketing
- Video Marketing
- Twitch Affiliate
- Affiliate Marketing
- Internet Dienstleistung
- Mediendienstleister in Form von Bild und Ton
Ist das okay so? Oder sollte ich eine gewerbeummeldung vornehmen?
(ich hatte mir eine website zu hilfe geholt)

Comp4ny  06.05.2025, 14:34
@nillihatfragen
In meiner Tätigkeitsbeschreibung habe ich:

Das ist in soweit in Ordnung und deckt das eigentliche Tätigkeitsfeld soweit ab.
Manches ist Doppelt gemobbelt, aber das ist nur als Anmerkung.

nillihatfragen 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 15:02
@Comp4ny

wären diese bezeichnungen besser? :
- Streaming von digitalen Inhalten auf Twitch, YouTube o.ä.
- Erstellung von Video-Inhalten wie Gaming, Unterhaltung, Tutorials etc.
- Monetarisierung von Videos und Live-Übertragungen durch Werbung, Sponsoring, Affiliate-Marketing
- Verkauf von Merchandise über einen Online-Shop
- Zusammenarbeit mit Marken für bezahlte Promotionen
- Affiliate-Programme oder Produktvorstellung
(Ich frage für eine Freundin, sorry T T )

Comp4ny  06.05.2025, 15:28
@nillihatfragen

Du schreibst viel zu viel und viel Überflüssiges.
Habe dir ja Beispiele genannt.

Du musst sie nicht ausschmücken. Folgende Bezeichnungen deckt alles ab:

  • Live-Streaming (oder auch: Produktion von Bild- und Videoinhalte)
  • E-Commerce
  • Online-Marketing
  • Video-Marketing
  • Affiliate-Marketing

Oder um es deutlicher zu sagen:

- Streaming von digitalen Inhalten auf Twitch, YouTube o.ä.
- Erstellung von Video-Inhalten wie Gaming, Unterhaltung, Tutorials etc.

Bezeichnung: Produktion von Bild- und Videoinhalte

Das umschließt jegliche Plattformen und Arten ein.
Sei es Offline oder auch Online (YT, TT, Twitch, KICK & Co.)

ALTERNATIV bei reinen Digitalen Inhalten: Webproduktion für Digitale Inhalte

- Monetarisierung von Videos und Live-Übertragungen durch Werbung, Sponsoring, Affiliate-Marketing

Bezeichnung: Affiliate-Marketing

- Verkauf von Merchandise über einen Online-Shop

Bezeichnung: E-Commerce

- Zusammenarbeit mit Marken für bezahlte Promotionen
- Affiliate-Programme oder Produktvorstellung

Siehe Antwort 2.
Das fällt alles unter Affiliate-Marketing.