Unser Hundetrainer hat keinen §11 Schein?

3 Antworten

Ja das ist richtig. Solch eine Prüfung nach §11 des TSchG muss nur abgelegt werden, wenn man gewerblich, sprich für Geld Hundetraining anbietet.

Ich biete in meiner Freizeit auch ehrenamtliche Verhaltensberatung an, ohne eine Prüfung als zertifizierter Hundetrainer abgelegt zu haben. Das ist legal.

Natürlich sollte man trotzdem eine gewisse Fachkenntnis mitbringen und die wirklich schwierigen Fälle, bei denen Gefährdungspotenzial besteht, lieber den "Profis" überlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst Hundebesitzer und ehrenamtlicher Verhaltensberater

braucht er nicht. Wenn es gewerblich betrieben wird, dann schon .

Es heißt schon im ersten Satz, wer gewerbsmäßig Hunde (...).

Das ist in den klassischen Vereinen nicht der Fall, also auch kein "Schein" nötig.