Ungewollter Deckakt wer bezahlt kosten

17 Antworten

Wie die genaue Rechtslage ist weiß ich nicht, aber ich denke mal der Verursacher muss für den Schaden haften. Schließlich hat sie nicht auf ihren Hund geachtet und er hat sozusagen eine Sachbeschädigung wenn man es so nennen will gemacht.

turalo  31.10.2013, 18:33

Hier hat niemand auf seinen Hund geachtet. Während der Standhitze läßt man keine Hündin unbeaufsichtigt raus.

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Rottimaus89  31.10.2013, 20:05
@turalo

Selbst wenn man aufpasst. Zwei liebes tolle..... schlimmer wie ein Sack flöhe und das im eigenen Garten und man steht da unter Umständen alleine da......und die Hunde laufen im eigenen Garten auch ncoh frei das macht es schlimmer.

Ich ahtte das letztens da war unsere Hündin aus den stehtagen heraus. Mochte auch niemanden dran lassen mehr und roch aber ncoh danach.

Ich spazieren. Brav an der Leine und sitze auf einer Parkbank ganz entspannt. Kommen zwei große DSH Rüden MIT BESITZER! frei laufend. ich werde gleich belagert von den zweien und halte HAnd auf den Hintern von unserer. ich habe gefragt "Rüden unkastriert?" "ja" kam als Antwort und er grinste!

"Meine ist in der dritten Woche läufig nehmen sie die weg!" "ach" meinte er "da passiert jetzt nix mehr!" Und lacht!!!

BITTE??? Woher will er denn wissen wie UNSERE Hündin tickt! Es gibt welche die Nehmen noch am 19ten Tag auf!

Er hat die NICHT an die Leine Genommen obwohl ich verzweifelt zwei Riesen Rüden von unsere all am wegschieben war und amüsierte sich darüber köstlich.

Danach sind die Rüden auf Kommando über die Kreisstraße gerannt und haben fasst ncoh einen Unfall mit einem anderen Radfahrer verursacht!

ich war stinksauer.... so viel zu manchen Hundebesitzern und ihre "Sorgfalt!"

Hoffentlich verklagt den auch mal eienr!!!

Würde ich so sorglos mit unserem rotti herum rennen ohne Leine und den verkehr auch noch stören so wie Fremde derart belästigen..... wir hätten sofort ne anzeige!

Ich hatte richtig Angst. 70cm Schulterhöhe fast 20 Mehr wie unsere zu dem Zeitpunkt und davon zwei und ich Sitz da allein auf der Bank und werde auch ncoh ausgelacht! Und auch noch beide Unkastriert. Ich wusste ja auch nicht ob die nett sind!

Ich hatte richtig schiss. Unser Hund auch. die hat sich ganz klein gemacht udn fühlte sich gar nicht wohl. Wir konnten beide nciht weg und waren an die Bank gepresst.

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Für mich würde sich nun noch die Frage stellen, in was für einem Gebiet ihr wohnt. In den meisten Wohngebieten besteht Leinenpflicht. Hat die Rüdenbesitzerin trotz einer solchen Verordnung ihren Hund ohne Leine laufen lassen, hat sie erstens eine Ordnungswidrigkeit begangen. Zudem könnt ihr in so einem Gebiet auch darauf vertrauen, dass keine unangeleinten Hunde in euren umzäunten Garten hinein kommen.

Ich würde mal einfach einen Anwalt anrufen - ob da Aussicht auf Erfolg besteht. So ein Anruf kostet nichts.

Gutes Gelingen

Daniela

sunnymd01 
Fragesteller
 31.10.2013, 20:17

Ich wohne in Bayern in einem kleinen Dorf. Bei uns meinen die Besitzer sie können alle freie Grundstücke haben. Also ohne Zaun. Hier laufen leider viele Hunde einfach vom Hof runter . Deswegen hat der Rüde das auch so leicht gehabt abzuhauen. Der Hund sollte abends um elf nur schnell pieseln gehen und kam nicht wieder. Und dann stand er noch mal nachts um 1 vor der Tür und hat gebellt. Unverantwortlich von den Haltern.

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FeeGoToCof  01.11.2013, 12:00
@sunnymd01

@sunnymd01...auch, wenn`s dann wohl einen Dorfkrieg geben wird, aber: lasst Euch das nicht bieten. LG

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Der Halter des Jack Russell ist in der Pflicht. Eure Hündin war auf Eurem eingefriedeten Grundstück.

turalo  31.10.2013, 18:41

Es gibt ein Gerichtsurteil dazu. Lies mal in meiner Antwort weiter unten im Kommentar nach.

Der Rüdenbesitzer haftet nicht!

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FeeGoToCof  31.10.2013, 19:07
@turalo

Ich denke, dass hier differenziert werden muss und auch wird, zwischen "sich frei bewegenden Hunden ohne entsprechende Aufsicht" und - wie im vorliegenden Fall: "einer INNERHALB eines gesicherten Grundstücks sich befindenden Hündin, die von einem Eindringling ohne Aufsicht, gedeckt wurde".

Hierbei haftet der Rüdenbesitzer, oder dessen Hundehalterhaftpflichtversicherung. Die versichert nämlich ungewollte Deckakte für gewöhnlich mit.

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FeeGoToCof  31.10.2013, 19:16
@FeeGoToCof

In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist ìnzwischen anerkannt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so daß der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschen Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.(LG Kassel, Az. ZfS 81263/95). Daher ist es wichtig, daß man bei der Auswahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf achtet, daß der ungewollte Deckakt des Hundes mitversichert ist.

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Dumm gelaufen, aber rechtlich wirst du nichts bewirken können. Man, sei doch froh, daß du es überhaupt bemerkt hast und so rechtzeitig was gegen eine ungewollte Schwangerschaft tun konntest, schließlich hast du deiner Hündin so eine Menge Leid und vielleicht sogar den Tod erspart. Stell dir nur vor, duhättest das womöglich erst kurz vor der Geburt gemerkt?? Lerne daraus und lasse deine Hündin während der Läufigkeit zumindest an den Stehtagen NIE unbeaufsichtigt. Die Kosten wären mir persönlich in dem Fall ziemlich egal - ich wäre einfach nur froh und auch erleichtert. Ich habe übrigens Rüde und Hündin und kann für meinen Rüden nicht die Hand ins Feuer legen, wenn er Duft in die Nase bekommt. Aber für emine Hündinnen schon, denn ich passe wie ein Lux auf ( und mit eigenem Rüden ist das sicher doppelt schwer, aber machbar).

Rothskuckuck  01.11.2013, 22:38

wie kommst Du darauf, daß sie rechtlich nichts machen kann? Womit kannst du das belegen?

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Die Kernfrage ist doch zuerst: Ist der Rüde eindeutig zu identifizieren, so dass man überhaupt Kontakt zu seinem Halter aufnehmen kann? - Wenn nicht, ist ganze Diskussion sowieso überflüssig.

Wenn ja, dann heißt es abwägen, inwieweit man sich gütlich entgegen kommen kann, indem man sich die Kosten für die Abtreibungsspritzen teilt. (Ob er die über seine HHV abgedeckt hat oder nicht, spielt höchstens eine Rolle in Bezug auf seine Bereitschaft.)

Er kann den ganzen Vorfall auch einfach leugnen! - Und dann stehst du da - wie willst du dann beweisen, dass es wirklich dieser JR war, der sich im Dunkeln unter dem Zaun durchgebuddelt hat... oder hast du während des Deckakts schnell die Nummer seiner Steuermarke aufgeschrieben?

P.S.

Aber wieso läuft der Rüde unbeaufsichtigt draussen rum?

Dann soll sogar häufiger vorkommen ;-)) - Da alle Hündinnen von Spätwinter bis Frühling und von Spätsommer bis Herbst läufig werden, gibt es diese "Schübe" von etwa zweimal zwei Monaten im Jahr, die verantwortungsbewusste Rüdenbesitzer an den Rand des Wahnsinns bringen. Und je nach Ausprägung der Triebstärke findet ein pfiffiger Rüde da schon 'mal eine Gelegenheit.

Und was lernen wir daraus? Die Hündin ist während der Standhitze niemals aus den Augen zu lassen. Selbst wenn der Deckakt gewünscht wird, musst du sicher sein können, dass sie sich mit dem richtigen Rüden einlässt.

Rothskuckuck  01.11.2013, 21:44

oben steht doch, daß die Halterin bekannt ist , aber nicht zahlen will. ;))

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