Wem "gehören" die Welpen nach einem ungeplanten Deckakt?
Wenn ein ungeplanter Deckakt zwischen Rüde und läufiger Hündin stattfindet und dann irgendwann die Welpen kommen - wie wird das (allgemein oder auch gesetzlich) geregelt? Teilen beide Hundebesitzer sich die Kosten (und natürlich auch die Erlöse), muß der Besitzer der Hündin alles machen, muß der Besitzer des Rüden das übernehmen?
Daß man sich immer einigen kann, ist mir vollkommen klar. Mich interessiert nur, wie "man" es üblicherweise macht.
10 Antworten
Der Hündin (und deren Besitze)gehören die Welpen. Ein Schadensersatz kann NICHT geltend gemacht werden. Ich züchte seit 26 Jahren im VDH und muss, wenn ich keinen Schaden(und keine ungeplanten Welpen)haben will, auf meine läufige Hündin achten und sie so halten, dass kein Rüde an sie ran kann. Die TA Kosten für die Welpen, trägt der Hündinnenbesitzer. Eine Hündin kann in 1 Läufigkeit mehrfach - von verschiedenen Rüden - gedeckt werden und Welpen von unterschiedlichen Rüden zur Welt bringen.
dem Hündinnenhalter. Der Rüdenhalter hat nämlich rechtlich immer die nachsicht weil er verpflichtet ist um alles den deckakt zu verhindern. Scheint unfair, finde ich auch, ist aber so. § 833 bgb der rüdenhalter haftet. somit gehört ihm nix, er muss eher noch für die kosten aufkommen.
hi, hab ich bereits zwei mal gehabt. Meine arme Maus musste jeweils per Kaiserschnitt entbinden, dass hat natürlich kein anderer außer ich gezahlt, genau so wenig, wie Futter, Entwurmung, erste Impfung mal abgesehen von der Sauerei mit Putzkosten ect. Also wenn nicht gewollt, dann hast Du Pech. WEnn gewollt dann wird es intern eigenlich so gehandhabt das der Besitzer des Rüden entweder einen Welpen bekommt oder aber den Wert eines solchen. Aber sind wir mal ehrlich, Kosten hin oder her, die Baby`s sind das die Sache schon Wert, Fernsehpogramm brauchst Du dann erst mal nicht;O)
Neufieliebe, 1. geht es hier nicht um meine Hündin war nur ein Beispiel 2. Habe ich es jedesmal nicht drauf angelegt, meine Hündin war läufig, läufigkeit war um und wir waren im Urlaub Hund bei guter Freundin mit Rüden untergebracht (2mal)3. War es sicherlich nicht in meinem Interesse weil ich um das Leben meiner Hündin gebanngt habe.4. Hündin wurde beim zweiten Kaiserschnitt kastriert und 5. glaube ich nicht das es Sinn macht über jemanden herzufallen ohne vorher mal genau nachgefragt zu haben. Das ich das hierbei geschrieben hatte diente lediglich zur Verdeutlichung. Züchter bin ich keiner und werde ich auch nie werden. Ansonsten bin ich sehr gut in der Lage auf meine Tiere aufzupassen. Also man kann sowas auch etwas Sensibler angehen, denn Du weißt nicht welche Geschichte dahinter steckt.
so wie informiert bin sollten beide hundebesitzer mithelfen. So fern es vorher kein abkommen (vertrag) liegt die pflicht bei der hündinen besitzer.
die kosten die, nach abzug des verkaufserlöses übrig bleiben, sind vom deckrüdenbesitzer zu zahlen, sofern der hündinnenbesitzer seine hündin angemessen gesicher hat (was ja selbstverständlich ist. nennt sich deckschaden.
wie wäre es mit einer kastration, wenn du nicht in der lage bist deine läufige hündin ausreichend zu sichern? eine hündin in einem zuchtverein ist nach dem zweiten kaiserschnitt raus, weil ihr eine dritte geburt nicht mehr zuzumuten ist. bist du dir sicher, dass du es jetzt verhindern kannst?