Ungarn simson?
Ich habe mir vor einem Jahr eine Simson S51N für 2500€ gekauft. Dabei war auch eine zweitschrift BE vom TÜV Süd nur unterschrieben nicht gestempelt mit 60kmh Zulassung . Bisher habe ich sie noch nicht zulassen lassen. Dann habe ich heute auf dem Typenschild geguckt und ein 50ccm oben rechts graviert gesehen. Auf dem Kaufvertrag steht, dass er versichert dass sie laut dem Einigungsvertrag 60kmh fahren darf. Ist die BE gültig, kann ich eine neue 60kmh BE machen lassen? Den Verkäufer anzeigen?
1 Antwort
Dabei war auch eine zweitschrift BE vom TÜV Süd nur unterschrieben nicht gestempelt
Also keine Betriebserlaubnis, sondern nur ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Ohne "Betriebserlaubnis erteilt"- Stempel der Zulassungsstelle völlig bedeutungslos.
Dann habe ich heute auf dem Typenschild geguckt und ein 50ccm oben rechts graviert gesehen
Man kann es auf dem Foto mit Müh und Not halbwegs erahnen. Die Ungarn-Typenschilder sehen jedenfalls so aus: https://www.simsonforum.net/garage/attachment/17981-typenschild-jpg/
Wie sieht der Rest des Fahrzeugs aus, sind alle Unganrmerkmale vorhanden?
kann ich eine neue 60kmh BE machen lassen?
Die 60km/h-Sonderregelung gilt nur für Fahrzeuge, die vor 1992 erstmals in der DDR in Verkehr kamen. Selbst wenn du eine 60km/h-Betriebserlaubnis bekommen würdest, bräuchtest du Klasse A1, da dein Reimport nicht unter die Sonderregelung für Klasse AM fällt.
Den Verkäufer anzeigen?
Wozu? Dadurch wird dein Moped auch nicht legal. Wenn du ihn strafrechtlich belangen lassen willst, dann muss nachweisbar sein, dass er zweifelsfrei wusste, dass es ein Reimport ist und er trotzdem die falsche Zusicherung abgegeben hat, mit der Absicht, dich zu betrügen.
Dieser Nachweis ist nicht möglich, da er einfach auf das TÜV-Gutachten verweisen und behaupten kann, die dort eingetragenen 60 km/h wären seiner Meinung nach ein Hinweis darauf gewesen, dass es ein Ostmoped sein muss.
Wenn überhaupt, musst du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.
Außerdem steht da noch kleinkrad 60kmh auf der Zweitschrift
Natürlich ist ein TÜV-Siegel auf dem TÜV-Gutachten. Andernfalls wäre es nichtmal ein Gutachten, sondern einfach nur ein Stück Papier.
Ohne "Betriebserlaubnis erteilt"-Stempel der Zulassungsstelle bleibt es auch lediglich ein TÜV-Gutachten und wird nicht zur Betriebserlaubnis.
Damit du das Fahrzeug legal mit AM fahren darfst, muss es vor dem 28.2.1992 erstmals in der DDR in Verkehr gekommen sein.
Dein Fahrzeug hat einen Ungarnstempel auf dem Typenschild. Es kam nicht vor dem 28.2.1992 erstmals in der DDR in Verkehr. Es fällt nicht unter die Sonderregelung für Klasse AM.
Außerdem steht da noch kleinkrad 60kmh auf der Zweitschrift
Welche Zweitschrift? Bisher hast du nur ein TÜV-Gutachten erwähnt. Aber auch eine Zweitschrift ändert nichts daran, dass das Fahrzeug nicht in der DDR in Verkehr kam.
Ich habe gerade gesehen, dass da doch ein TüV Siegel drauf ist. Kann ich es trotzdem legal mit AM fahren?