Ungarn Simson aber Papiere?

2 Antworten

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Vom rechtlichen Standpunkt hat User Migebuff natürlich recht. Andererseits wurde die ABE nicht vom TÜV ausgegeben, sondern von der Verwaltung. Dort hätte die FIN noch geprüft werden müssen. Wenn dort ein Fehler begangen wurde, kannst Du als Laie dafür nichts. Du hast ja keine Einsicht in die FIN-Datenbank. Ob das bei einer Kontrolle geprüft wird, wäre eine andere Frage. Im Westen wird eher darauf geschaut, ob verbotene Teile verbaut wurden. Da wird die ABE eher nicht in Frage gestellt. Im Osten kennt man sich möglicherweise besser mit Re-Importen aus. Aber ich würde mich da immer auf die ABE berufen. Die wurde von offizieller Stelle ausgestellt (falls es keine Fälschung ist).

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4

Wenn der TÜV dir bescheinigt hat, dass das Fahrzeug bedenkenlos 60 km/h fahren kann, dann darf es auch 60 km/h fahren. Du musst es allerdings als Leichtkraftrad anmelden und benötigst Fahrerlaubnisklasse A1.

Die Ausnahmeregelung, um es mit Klasse AM fahren zu dürfen, bezieht sich auf Fahrzeuge, die erstmals in der DDR in Verkehr kamen, was bei dir nicht der Fall ist.

Scales070 
Fragesteller
 19.02.2023, 20:32

aber in meinen papieren steht kleinkraftrad 2-raedrig (bei Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus) drin dann ist es doch mit am führerschein oder?

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migebuff  19.02.2023, 20:39
@Scales070

Nein, da der TÜV nicht entscheidet, was du mit deiner Fahrerlaubnis fahren darfst.

Laut Fahrerlaubnisverordnung darfst du mit Klasse AM ein 60km/h-Mokick fahren, wenn es erstmals vor 1992 in der DDR in Verkehr kam.

Dein Fahrzeug kam nicht erstmals vor 1992 in der DDR in Verkehr und darf somit nicht mit Klasse AM gefahren werden, wenn es 60 km/h fährt.

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