TÜV fordert Prüfungsgebühr trotz krankschreibung

2 Antworten

Warst du wirklich krank, dann haettest du gleich zum Arzt gehen koennen, um dir ein Attest zu besorgen. Ein Anruf beim Fahrlehrer oder TUeV, dass du krank bist, waere dann OK gewesen.

Dein Fehler war, dass du erst einmal da hingegangen bist, womit sichtbar war, dass du moeglicherweise gar nicht krank bist. Du hast nach der Pruefung gefragt. Und dein ganzes Verhalten bedeutet nichts anderes als: Ich will heute keine Pruefung, und wenn ihr mich pruefen wollt, dann lasse ich mich einfach krankschreiben. Dein Attest ist durch dein Verhalten alles andere als glaubwuerdig.

Tja.. das ist echt schwierig, aber warum biste denn hin und hast gefragt .. das versteh ich nicht. Was sagt Dein Fahrlehrer dazu .. mittlerweile haste den ja sicher erreicht? Wann sollt die Prüfung sein? Im Moment ist ja Sperrfrist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule
fireblade59 
Fragesteller
 29.01.2014, 00:19

Die Prüfung war schon. 5Tage nach der ersten Prüfung.Habe meinen Führerschein auch bekommen. Mein Fahrlehrer sagt ich soll mir keine Sorgen machen und das die mir gar nix können.

Ich bin hin gegangen um zu wissen ob die Prüfung stattfindet oder nicht, ich wollte die prüfung absagen. Aber nachdem mir gesagt wurde, das das mein Fahrlehrer entscheidet bin ich zum Arzt gegangen was ich sowieso vor hatte. 30 Minuten später hat mein Fahrlehrer auch schon angerufen.

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diePest  29.01.2014, 00:28
@fireblade59

Aber warum hast Du denen nicht gleich gesagt Du bist krank und gehst zum Doc? Weil wenn Du krank bist, brauchst doch nicht fragen ob die Prüfung statt findet. Vermute schon das der Tüv damit durch kommt .. hatte hier sowas ähnliches, da hat der Tüv aber die Augen zugedrückt.

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fireblade59 
Fragesteller
 29.01.2014, 00:38
@diePest

Wenn die mir sagen, dass das mein Fahrlehrer entscheidet und das die damit nix zu tun haben, ist das für mich normal das ich den rest mit meinem Fahrlehrer kläre und nicht mit dem TÜV.

Laut Gesetzestext

Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis oder eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
In den Fällen, in denen der Termin für den theoretischen und praktischen Teil der Prüfung auf Antrag des Bewerbers auf einen Tag festgesetzt wird, der Bewerber jedoch den theoretischen Teil der Prüfung nicht besteht, wird für beide Prüfungsteile die volle Gebühr erhoben. Können der praktische oder der theoretische Teil ohne Verschulden des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers am festgesetzten Termin nicht stattfinden oder nicht beendet werden, wird die volle Gebühr für den ausgefallenen Prüfungsteil erhoben. Verkürzt sich die Dauer der praktischen Prüfung nach Anlage 7 Abschnitt 2.3 oder 2.5.1 FeV, ermäßigt sich die Gebühr entsprechend.

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diePest  29.01.2014, 00:53
@fireblade59

Ich kenn den Text .. ich arbeite in ner Fahrschule. ^^ Es war halt Dein "Fehler" dort aufzukreuzen .. wenn man krank ist geht man zum Doc, und reicht die Krankmeldung ein. Aber zu fragen ob sie statt findet .. ist eben blöde. Man könnte Dir auslegen Du wolltest nicht von dem Prüfer geprüft werden oder so. Aber nun sag doch mal wann das war? Vielleicht legt man Dir da eben die Winter"Sperrfrist" noch zu lasten ..

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fireblade59 
Fragesteller
 29.01.2014, 03:02
@diePest

Das war im november genaues Datum hab ich leider nicht im Kopf. Was kann ich da am besten jetzt machen =(? Ich will nicht einfach so bezahlen und die Leute gewinnen lassen.

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