Tüf Überziehen?
Man darf seinen tüv ja um 2 monate überzihen also wenn auf der plakete 5/18 steht darf ich bis ende 7/18 Fahren? Oder nur bis zu dem tag an dem das auto tüv bekommen hat zb 6.7? Und wenn ich mich am letzte tag meiner frist beim tüv für eine hu anmelde ich nicht bestehe und in 2 wochen wieder komme was sagt dann die polizei ? Dann ist die plakete ja schon seit über 2 monate überfällig
7 Antworten
Grauselig wie unterschiedlich falsch hier die Meinungen sind, obwohl das ganz klar gesetzlich geregelt ist. Folgen für Überziehen der HU:
2 - 4 Monate = Verwarngeld 15 Euro
4 - 8 Monate = Bussgeld 25 Euro plus erweiterte HU (teurer)
Mehr als 8 Monate = 1 Punkt in Flensburg, 60 Euro Bussgeld, erweiterte HU, B-Vergehen für Fahranfänger in der Probezeit.
Siehe Bussgeldkatalog 2018
Aber hier geht es doch um eine Plakete vom Technischen überwachungs ferein. Da ist das bestimmt anders.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten.
Es wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt.
Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist.
Sie ist 20 % teurer als die normale HU bei 2 Jahren überzogen also 100 % Aufschlag .
Du fragst im Grunde ob der Tag oder der ganze Monat zählt.
Es zählt der Monat, unabhängig davon ob du am 03.05 oder erst am 29.05 beim TÜV warst.
Dann musst du ggf. einen Nachweis erbringen, dass du das Fahrzeug beim TÜV vorgeführt hast. Somit wird dir die Frist dann im Nachgang angerechnet, wenn es soweit kommen sollte.
Am Besten kümmerst du dich allerdings zeitig darum!
Eigentlich darfst du gar nicht überziehen, aber bis zwei Monate werden noch nicht bestraft.
Die Frist gilt immer monatsweise, nicht tagesgenau.
Wenn du nachbessern musst, solltest du den ersten TÜV-Bericht immer griffbereit haben, bzw wenn du irgendwo parkst sichtbar im Auto auslegen. Dann sollte eigentlich nicht passieren.
Ich mache es auch, dass ich den Zuschlag 2 Monate nehme unc 2 Monate länger TÜV habe. Bei dem PKW, den ich jetzt fahre haben sich 8 Monate summiert, hat sich gelohnt.
Sollte ich es mal in den 3.Monat verschleppen, bekomme ich eine verschärfte Prüfung und, falls mich die Polizei erwischt kostet es ein Bußgeld.