Trunkenheitsfahrt nur auf Zeugenbasis?
Eins vorab stelle die Frage nicht für mich als blöde Kommentare bitte schenken, danke.
Folgender Sachverhalt, gestern Abend hat ein Kollege in einer Tankstelle ein paar Bierchen gekippt. Dies wurde auch beobachtet von einigen Leuten. Anschließend fuhr er mit seinem Wagen weiter. Man informierte die Polizei, diese fuhr auch bei ihm zu Hause vorbei, ohne ihn anzutreffen, sprich es konnte kein Alkoholtest durch geführt werden.
Daher meine Frage, die Polizei hat ja nun quasi nur eine Aussage ohne verwendbaren Alkoholwert, kann er nur auf Grund einer Aussage belangt werden?
Bitte keine Belehrungen, finde es selbst GANZ grosse Scheisse! Dennoch hab ich Mitleid, da er sich dessen bewusst ist und entsprechend sauer auf sich selbst.
4 Antworten
Ohne Beweis (Bluttest) kann da nichts passieren.
Ohne mindestens einen Atemalkoholtest kann ihm diesbezüglich auch nichts zur Last gelegt werden.
Da ihm nichts verwertbares vorgeworfen werden kann, welche OWi soll er denn begangen haben ?
Kein Test - Kein Beweis.
Nach "Hörensagen" wird niemand bestraft.
Und als was werden dann die 2 Zeugenaussagen gewertet? Was auch komisch ist, man würde ja erwarten das wenn man abends keinen Antrifft, die Polizei es morgens nochmal versucht, quasi als Beweissicherung oder nicht?
Was nützt es denn, wenn die Polizei einen Tag später den Test macht?
Die beiden "Zeugen"könnten ja auch gelogen haben. Außerdem können auch die nicht schätzen, welchen Pegel der andere hatte.
Evtl um zu schauen ob noch "Standgas" vorhanden ist um hochzurechen? Man liest viel im Netz.
Fazit, auch aus die Aussage hin kann nichts belangt werden. Er macht sich halt Sorgen. Sprich die Polizei MUSS einen Promillewert haben und hier etwas in die Wege zu leiten?
bringt ja nichts, wenn man nicht weiß, was er z.b. mitten in der nacht vorm fernseher noch so alles getrunken hat.
Stimmt auch wiederum.
Nun die Frage ist hier tatsächlich der Promillewert entscheident und muss dieser von der Polizei aufgenommen bzw ermittelt werden? Andernfalls hat man doch keinen Anhaltspunkt oder?
obs iwie verboten ist, z.b. 5 bier auf ex zu trinken und dann 5 minuten nach hause zu fahren, weiß ich leider nicht.
Interessiert auch niemanden. Wenn die Polizei ihn nicht antrifft, können sie ihn auch nicht pusten lassen.
Habe gerade das hier gefunden
"eine zeugenaussage reicht aus,denn erst einmal bestand ja nur der verdacht und um diesen zu be-oder entkräften muss die Polizei eine Blutprobe nehmen lassen"
Weiter wird aufgeführt das auch eine Meldung von Privatpersonen ausreichend sei um evtl. Straftaten zu melden.
Bin jetzt ehrlich gesagt ziemlich verwirrt, demnach sei eine "glaubhafte Behauptung" ausreichend wenn ich das richtig verstehe?
Nur dann kann ich ja so gesehen jeden einfach anschwärzen der war ja Hackevoll und jedem würde eine Anzeige drohen, ohne sagen wir mal eine amtliche Feststellung?
Es reicht aus, dass die Beamten ihn zu Pust auffordern können. Das geht aber nur wenn die Beamten ihn finden. Einen Tag später bringt das nichts.
Bekommt man als quasi erst mal Tatverdächtiger dann überhaupt noch was mit, sagen wir mal ein Schreiben das dem nicht weiter nachgegangen wird oder das es eingestellt wird? Oder aber macht es Sinn für die "Zeugen" privat nochmal eine Anzeige zu starten? Normal sollte jeder Jurist doch das im Keim ersticken können, oder?
Evtl. haben sie dich dann etwas deutlicher auf dem Radar, wenn du das nächste Mal etwas mehr getrunken hast, warten sie bei dir vor der Haustür.
sag halt, es wäre alkoholfreies bier gewesen.
Danke für die schnelle Antwort, doch worauf stützt du dich 😊 wir suchen auch gerade das Internet ab, bloß finden wir hier nur solche Fälle wo die Polizei noch einen "erwischt" und einen Test machen kann. Nur für mein Verständnis muss man es zumindest grade eben mit so einem Test belegen können oder nicht?