Trabant - Straßenzugelassen?

11 Antworten

Wenn das Auto noch durch den TÜV kommt, kannst du ihn auch zulassen.

Es kann nur sein, dass du keine grüne Umweltplakette bekommst und somit nicht in einige Innenstädte reinfahren darfst.

sofern TÜV-Plakette noch gültig: ja klar - für verschiedene dieser ganzen Vorschriften spielt nämlich das Baujahr eine Rolle, und der damals gültige Stand, und nicht der aktuelle Stand der Technik (auch Oldtimer dürfen doch noch legal bewegt werden...). Ein "Trabant mit Bj. 2014" aber der Uralttechnik von Anno guckmal bekäme man nicht zugelassen, der müsste dann schon den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Wegen Umwelt? Gerade, was den Ausstoß von Stickoxiden angeht, schlägt ein Trabant die meisten modernen Autos, und war auch sonst sehr zurückhaltend für ein Auto.

Wegen Sicherheit? Was die Sicherheitsausstattung anbelangt, stand der Trabant 601 im Jahr 1991 den damaligen Kleinwagen nirgendwo hinterher. Im Gegenteil: Mit einer Verformung von nur 2cm der Fahrgastzelle hatte der Trabant damals einen Rekord aufgestellt. Der nächstbeste war ein Renault mit 22cm Verformung. Bodengruppen und Sitzhalterungen waren danach noch intakt. Der Tank im Motor war nicht einmal verbeult. Die Verschiebung der Lenksäule hatte damals ebenfalls die meisten Kleinwagen locker geschlagen.

Andere Mängel? Welche denn?

Man kann sogar alte Ford T-Model's zulassen, wenn sie Blinker haben. Da hat man nicht einmal Gurte.

Also mein Trabi ist ganz normal zugelassen. Dafür wichtig sind nur TÜV und AU. Außerdem können Trabis ab 30 Jahre und in erhaltungswürdigem Zustand als Oldtimer zugelassen werden, womit sie dann auch in die Umweltzonen fahren dürfen. Jedoch ist dort die Kfz-Steuer dann etwas höher, die Versicherung aber evtl. günstiger.

Und TÜV ist an sich auch kein Problem, solange die Beleuchtung und Bremsen einwandfrei funktionieren. Und wie bereits geschrieben, muss der Trabi nur so gut bremsen können, wie er es zur Zeit seiner Herstellung auch konnte. Es wird von den Trommelbremsen also nicht erwartet, die heutigen Maßstäbe zu erfüllen, die neue Autos erfüllen müssen.

Bei der Abgasuntersuchung muss der Trabi auch nur seine normalen Richtwerte der damaligen Zeit erreichen. Und da kann man nur durchfallen, wenn man von den Richtwerten des Fahrzeugmodells extrem abweicht, dann stimmt aber auch etwas mit dem Motor nicht. Und je nachdem wird das Fahrzeug dann in eine Abgasklasse eingestuft, beim Trabi ist das die unterste "Stinker"-Gruppe. Das spielt dann bei der Kfz-Steuer eine Rolle. Stinker-Gruppe heißt ~ 25 € pro 100 cm³ Hubraum, beim Trabi mit 596 cm³ also die 152 € bei normaler Zulassung. Oldtimer jeglicher Art sind immer 191 €.

Beim Trabant gibt es auf den Rücksitzen ja z.B. auch keine Anschnallgurte, trotzdem dürfen dort Leute sitzen und mitfahren, ohne sich anzuschnallen. Anschnallpflicht gilt nämlich nur dort, wo bauartbedingt Anschnallgurte vorhanden sind oder sein sollten. Beim Trabi gab es hinten nie Anschnaller. Ebenso spielen fehlende Kopfstützen auch keine Rolle.

ProfDrPW 
Fragesteller
 16.07.2014, 16:57

Okay, danke für die ausführliche Antwort. Wie sieht es denn aus mit dem Sprit? Die Dinger fahren doch mit so einem komischen Blei-Gemisch...

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Fraganti  17.07.2014, 12:50
@ProfDrPW

Weißt du es wirklich nicht, oder bist du ein Troll?

Die Trabbis mit Sachsenring Motor sind 2 Takter. Die brauchen ein Benzin-Öl-Gemisch genau wie viele Motorroller, Rasenmäher, Außenbordmotoren.

Die Trabbis vom Ende der Produktion mit 1.1L VW Polo Benzinmotor brauchen ganz normales Benzin von der Tankstelle.

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Es gilt für die Straßenzulassung in EU-Staaten die sogenannte Typzulassung, die der Trabi nach heutigem technischen Standard nicht erfüllen könnte. Es gelten aber die Anforderungen der Produktionsphase.

Den TÜV gibt es so lange, wie der Trabi verkehrssicher ist. Wie jeder Oldtimer. Auch Oldtimer ohne H-Zulassung dürfen normal zugelassen werden, bei Baujahren vor 1974 muss bei nicht vorhandenen Gurten selbst heute ein Gurt nicht nachgerüstet werden. Was verwundert, aber geltendes Recht ist.

Aber zweifellos besteht in diesem Fahrzeug ein erhöhtes Verletzungsrisiko bei einem Unfall. Kein Airbag, keine Fahrhilfen, kaum Aufprallschutz, keine Crash-Zelle, schwächste Struktur, keine Gurtstraffer, kein Energieabsorbtionskonzept...