Teilzeit Job wurde nicht bezahlt?

4 Antworten

in deinem Vertrag steht unter §4 (2) ganz klar, dass die tatsächlich geleisteten Stunden vergütet werden.

Demzufolge ist dein Arbeitgeber eben auch nur verpflichtet, dir die 43 geleisteten Stunden zu bezahlen.


Lunalanalana 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 15:43

Ist das keinen „S. 615 BGB Annahmeverzug“? Weil er keine Kunden hatte, obwohl ich immer verfügbar gewesen bin.

StefanKlKu  28.05.2025, 16:02
@Lunalanalana

Ja, du hast Recht, ich hatte nicht gesehen, dass in §3 (1) von MINDESTENS 20 Stunden die Rede ist.

Demzufolge hast du Anrecht, die vereinbarten Stunden auch zu erbringen. Wenn er jetzt wegen schlechter Auftragslage deine Arbeitsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist das nicht dein Verschulden.

Weise deinen Arbeitgeber papierschriftlich auf diesen Sachverhalt hin und fordere die Zahlung der vertraglich vereinbarten Stunden. Nenne ihm klar die einsprechenden Gesetzestexte und weise ihn schriftlich darauf hin, dass du im Falle der Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.

hier noch ein passender Link dazu

https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/#:~:text=Er%20ger%C3%A4t%20laut%20%C2%A7%20615%20BGB%20in%20Annahmeverzug%2C%20wenn%20er%20die%20von%20seinen%20Mitarbeitern%20angebotene%20Arbeitsleistung%20nicht%20annehmen%20kann.%20Das%20bedeutet%2C%20er%20muss%20sie%20trotzdem%20voll%20entlohnen%20und%20darf%20auch%20nicht%20von%20ihnen%20verlangen%2C%20dass%20sie%20die%20entsprechenden%20Stunden%20nacharbeiten

Familiengerd  29.05.2025, 17:30

Das ist falsch.

Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.

Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.

Du bist nach rein geleisteten Arbeitsstunden bezahlt worden, wie es im Vertrag festgelegt war.

Wenn du nur 43 Stunden tatsächlich gearbeitet hast, bekommst du eben auch nur für diese 43 Stunden Gehalt.


Familiengerd  29.05.2025, 17:28

Das ist falsch.

Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.

Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.

Es hat nichts damit zu tun ob dein Chef Kunden hatte oder nicht....

Die gearbeiteten Stunden werden bezahlt. Wenn das 43 Stunden waren dann werden diese auch ausgezahlt.

Ich denke in vielen Berufen ist es normal das man mal einen Leerlauf hat und nichts zu tun hat. Trotzdem sitzt man seine Stunden in der Arbeit ab.


Familiengerd  29.05.2025, 17:26

Das ist falsch.

Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.

Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.

Wenn du 43 Stunden gearbeitet hast, dann werden natürlich auch nur 43 Stunden bezahlt.


Familiengerd  29.05.2025, 17:29

Das ist falsch.

Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.

Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.