Teilzeit Job wurde nicht bezahlt?
Hallo,
ich brauche eure Hilfe :)
Ich habe im April eine Teilzeit Stelle gefunden und habe nur 4 Wochen da gearbeitet und dann hab gekündigt, weil mein ehemaliger Arbeitgeber keine genug Kunden beziehungsweise Arbeit hatte.
Wie ihr sieht steht auf dem Arbeitsvertrag dass ich 20 Stunden arbeiten muss, habe aber weniger gearbeitet, da wie schon gesagt habe, mein Arbeitgeber keine Kunden hatte.
Ich habe heute endlich mein Gehalt erhalten, und steht dass ich nur 43 Stunden gearbeitet habe und das stimmt aber auf dem Arbeitsvertrag steht eine andere Geschichte!!!
Der Geschäftsführer wollte mein Gehalt nicht bezahlen aber habe 4 Emails und Posts geschickt und danach hat mit endlich bezahlt!
Was soll ich jetzt machen?
Habe Recht dass er mich zahlen muss obwohl ich die 80 Stunden im April nicht erreicht habe?!
Wollte nur was erwähnen, dass ich einen Minijob hatte.
Danke :)
LG
4 Antworten
in deinem Vertrag steht unter §4 (2) ganz klar, dass die tatsächlich geleisteten Stunden vergütet werden.
Demzufolge ist dein Arbeitgeber eben auch nur verpflichtet, dir die 43 geleisteten Stunden zu bezahlen.
Ja, du hast Recht, ich hatte nicht gesehen, dass in §3 (1) von MINDESTENS 20 Stunden die Rede ist.
Demzufolge hast du Anrecht, die vereinbarten Stunden auch zu erbringen. Wenn er jetzt wegen schlechter Auftragslage deine Arbeitsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist das nicht dein Verschulden.
Weise deinen Arbeitgeber papierschriftlich auf diesen Sachverhalt hin und fordere die Zahlung der vertraglich vereinbarten Stunden. Nenne ihm klar die einsprechenden Gesetzestexte und weise ihn schriftlich darauf hin, dass du im Falle der Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.
hier noch ein passender Link dazu
Das ist falsch.
Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.
Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".
Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.
Ja, der erste Beitrag war falsch, habe ich aber schon korrigiert.
Du bist nach rein geleisteten Arbeitsstunden bezahlt worden, wie es im Vertrag festgelegt war.
Wenn du nur 43 Stunden tatsächlich gearbeitet hast, bekommst du eben auch nur für diese 43 Stunden Gehalt.
Das ist falsch.
Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.
Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".
Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.
Es hat nichts damit zu tun ob dein Chef Kunden hatte oder nicht....
Die gearbeiteten Stunden werden bezahlt. Wenn das 43 Stunden waren dann werden diese auch ausgezahlt.
Ich denke in vielen Berufen ist es normal das man mal einen Leerlauf hat und nichts zu tun hat. Trotzdem sitzt man seine Stunden in der Arbeit ab.
Das ist falsch.
Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.
Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".
Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.
Wenn du 43 Stunden gearbeitet hast, dann werden natürlich auch nur 43 Stunden bezahlt.
Das ist falsch.
Der Arbeitnehmer ist für die vertraglich vereinbarten Stunden (im Fragefall 20 Wochenstunden) zu beschäftigen und zu bezahlen.
Wenn der Arbeitgeber das nicht kann oder will, ist das sein Problem: er kommt dann in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".
Daran ändert auch die Klausel nichts, wonach nur tatsächlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.
Ist das keinen „S. 615 BGB Annahmeverzug“? Weil er keine Kunden hatte, obwohl ich immer verfügbar gewesen bin.