Ist ein "Teilwanddurchbruch" vom Vormieter wieder rückgängig zu machen?

3 Antworten

Ihr habt die Wohnung in dem Zustand gemietet. Da offensichtlich Vermieter und alter Mieter sich wegen des Umbaus einig sind / waren, sehe ich aus meiner bescheidenen Sicht Euch (Euer Wunsch) oder den Vermieter (nur wenn er es möchte) in der Pflicht.

Sollte der Durchbruch allerdings die Statik gefährden, ist natürlich der Eigentümer in der Pflicht.

So etwas hättet ihr gleich bei Wohnungsübernahme bemängeln müssen. Aber wer weiß, wie kulant der Vermieter reagiert. Fragen müsst ihr ihn so oder so.

Anlujo 
Fragesteller
 13.10.2015, 15:07

Seit August haben wir einen neuen Vermieter wegen Verkauf des Wohnhauses. Wie sieht es da aus?

DerHans  13.10.2015, 15:11
@Anlujo

Das ändert an eurer Situation überhaupt nichts. Der Erwerber tritt mit allen rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein.

SpezialAntwort  13.10.2015, 15:11
@Anlujo

Ich darf das von rechtswegen sowieso nicht verbindlich beantworten.

Aber der neue Eigentümer muss mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des alten Eigentümers treten. Neue Eigentümer (einer Eigentumswohnung) bringen nur immer etwas Unruhe rein, da Eigenbedarf angemeldet werden könnte.

Im Übrigen rege ich an, in einen Mieterverein einzutreten, da dort rechtliche Beratung durch Anwälte erhältlich ist.

Anlujo 
Fragesteller
 13.10.2015, 15:27
@SpezialAntwort

Habe mir den Mietvertrag angeschaut, wir haben die Wohnung als 4 Zimmerwohnung gemietet.

DerHans  13.10.2015, 16:12
@Anlujo

Auch zwei Zimmer mit einem Durchbruch bleiben zwei Zimmer

Fragt den Vermieter ob er das so haben will.

Vielleicht kann man sich die Kosten teilen.

Ihr habt die Wohnung so übernommen, wie sie jetzt ist. Theoretisch braucht ihr sogar die Erlaubnis des Eigentümers, wenn ihr jetzt den ursprünglichen Zustand wieder herstellen wollt. Die Kosten gehen zu deinen eigenen Lasten. Der Eigentümer könnte sogar verlangen, dass ihr bei eurem Auszug den Durchbruch wieder herstellt.