Muss ich dem Vormieter die Anlage abkaufen?

5 Antworten

Musst Du nicht, wäre aber sinnvoll. Jedoch nicht zum vollen Preis.

Man könnte in etwa folgende Rechnung aufmachen:

Lebensdauer einer kompletten SAT-Anlage ca. 10 Jahre (auch wenn einzelne Teile vielleicht länger halten). Bedingt durch technischen Fortschritt kann es immer mal sein, dass einzelne Teile erneuert werden müssen. Deshalb 10 Jahre.

Rechnungspreis von der Anschaffung/Installation geteilt durch die 4 Parteien und das Ergebnis durch 10. Hat der vorherige Mieter die Anlage 7 Jahre benutzt, rechnest Du das letzte Ergebnis mal 3 und den Betrag, der dabei raus kommt, bietest Du ihm an. Meckert er rum und will mehr, geh auf maximal 50 %, also nicht mal 3 sondern mal 5. Will er mehr, lehnst Du den Kauf ab. Ich denke, fairer geht es nicht.

Der Vormieter unserer Wohnung möchte nun seinen Anteil von damals bezahlt bekommen da wir sie nun nutzen. Ist er damit im Recht?

Grds. ja, jedenfalls zum Zeitwert, zumal du sie ja auch nutzt :-O Würdest du dein neues Laminat oder Teppichboden verschenken, wenn du in einem Jahr ausziehst?

Andernfalls klemmt er dich eben ab und nimmt seinen Verteiler, Kabel und Sat-Dose/n einfach mit. Jede Wette, die Neuinstalltion kostet dich ein Mehrfaches, wenn du es dir demnächst anders überlegst. Sofern überhaupt noch ein Platz am LNB für dich frei wäre, den du ja vorher abgelehnt hast...

Nö,ist nicht Dein Problem wenn die das privat angeschafft und eingerichtet haben,nur wenn es eine vom Vermieter über die Nebenkosten abgerechnete Satanlage mit Hausverteiler wäre dann müsstest Du monatlich dafür zahlen.Die können Dich ja abklemmen.

Schultzimausi 
Fragesteller
 14.10.2020, 20:38

Nein sie wurde damals von den 4 Mietpartein gekauft und mit Erlaubnis der Vermieterin angebracht.

andie61  14.10.2020, 20:44
@Schultzimausi

Ja,da wird immer die Erlaubnis des Vermieters benötigt,nur das ist nicht Dein Problem,der kann jetzt von Dir keinen Abstand dafür fordern,wie geschrieben dann sollen sie Dich abklemmen.Die Satanlage ist privatsache und nicht Bestandteil der Mietsache.

Allerdings kann Dir der Vermieter das anbringen einer eigenen Satschüssel dann untersagen wenn Du eine eigene anbringen möchtest.Wilst Du nicht über Sat empfangen,hast Du einen anderen Empfangsweg im Auge?

andie61  14.10.2020, 20:50
@Schultzimausi

Das mal als Ergänzung,das betrifft auch die Satanlage

Muss der neue Mieter die geforderte Ablöse trotzdem zahlen?

Auch wenn es das gute Recht, des Vormieters ist Geld für Mobiliar oder auf seine Kosten vorgenommene bauliche Änderungen zu verlangen, so muss sich der Nachmieter nicht darauf einlassen. "Nur in Ausnahmefällen kann ein Vormieter den Abschluss einer Ablösevereinbarung gegenüber dem Nachmieter einfordern", erläutert der Deutsche Mieterbund. Dazu kommt es etwa, wenn der Mieter berechtigt oder verpflichtet ist, einen Nachmieter zu suchen und quasi das Vorschlagsrecht gegenüber dem Vermieter hat. "Dann ist der Vormieter in einer derart starken Position, dass er sich mit seinen Geldforderungen durchsetzen kann." Die Ablösevereinbarung ist nichts anderes als ein Kaufvertrag und sollte in jedem Fall schriftlich geregelt werden.

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_73222200/wann-nachmieter-eine-abloesesumme-bezahlen-muessen.html

Du musst vom Vormieter nichts kaufen was Du nicht haben möchtest

Schultzimausi 
Fragesteller
 14.10.2020, 20:58
@andie61

Also das Ding ist... ich benötige den Anschluss nicht zwangsläufig und nutze ihn momentan auch nicht. Es gibt auch keinerlei Vertrag mit dem Vormieter. Es gab auch einzig und allein Gespräche mit der Vermietung und auch dort wurde nie etwas darüber gesagt.

Wenn ich das richtig sehe muss ich ihm also nichts zahlen. Einen anderen Anschluss hab ich auch nicht im Auge.

Irgendwann würde ich ihn bestimmt nutzen aber nicht in absehbarer zukunft.

andie61  14.10.2020, 21:01
@Schultzimausi

Du musst ihm da gar nichts zahlen,aber die können dann Deinen Anschluss abklemmen.Alternativ gibt es DVB-T2 und IPTV über das Internet was aber nicht kostenlos ist,bei DVB-T2 muss für die private Sender bezahlt werden,die öffentlich rechtlichen sind frei empfangbar,und bei IPTV muss an den DSL Anbieter monatlich etwas bezahlt werden.

Hat der Dir schon gesagt was er da haben will?

Gerhart  15.10.2020, 12:14

Hallo, Andie - in den Betriebskosten kann nur die Wartung der TV-SAT-Anlage vereinbat werden. Aber auch das entfällt hier, das nicht der Vermieter die Anlage installiert hat.

Wenn überhaupt, nur den Restwert. Den grössten Teil t hat er ja selber weggeschaut.

Schlimmstenfalls klemmen die Nachbarn dich ab.

Nein, muust Du nicht, allerdings kann man Dich dann "abklemmen". Ich zahle auch nicht für unseren Kabelanschluss, bei mir läuft alles übers Internet.