Vormieter hatten Hunde, wir dürfen nicht?!?

15 Antworten

Kann der Vermieter uns einfach die Hundehaltung verbieten, wenn er sie den Vormietern erlaubt hattte??

Ja

Was der VM dem Vormieter erlaubt oder nicht erlaubt hat, hat absolut nichts mit Eurem Mietverhältnis/-vertrag zu tun.

Entscheidend ist was in Eurem Vertrag zu Tierhaltung steht.

Hallo!

Der Vermieter kann die Hundehaltung erlauben und auch verbieten. Er kann eine erlaubte Hundehaltung auch wieder zurücknehmen, wenn es Probleme mit dem Hund (aggressiv, bissig) gibt. Er kann in einem Haus der einen Familie einen Hund erlauben und der anderen Familie nicht. Er kann dem Nachmieter die Hundehaltung verbieten, obwohl der Vormieter Hunde hatte. Er muss das noch nicht einmal begründen. Es würde auch ausreichen, wenn er sagt, er möchte es nicht und das auch so in den Mietervertrag hineinschreiben. Allerdings ist es schon vorgekommen, dass der Vermieter trotz eines Verbotes von Hunden und Katzen im Mietvertrag nicht erreichen konnte, dass der Mieter sein Tier wieder abschaffen musste. Welche Gründe hier vorlagen, ist mir aber nicht bekannt. Es gibt außerdem gewisse Ausnahmeregelungen wie z.B. der Blindenhund.

Kommt drauf an, was im Mietvertrag dazu steht. Die Erlaubnis für die Vormieter ist dafür allerdings völlig irrelevant...

Ja, er kann die Hundehaltung verbieten. Diese Entscheidung obliegt ganz allein dem Vermieter. Auf die Vormieter können Sie sich nicht berufen. Man sollte so etwas immer im Vorfeld klären, also bevor man eine Wohnung anmietet, damit man sich u.U. eine andere Wohnung suchen kann, wo Hundehaltung erlaubt ist. Grundsätzlich sollte man sich selbst auch immer fragen, ob eine größere Rasse auch für die Mietwohnung geeignet ist. Weiter ist eine vollständige Berufstätigkeit plus Hundehaltung problematisch. Ein Vermieter muss nicht dulden, dass ein Hund stundenlang allein bleibt.

Es kommt drauf an, was im MV steht. Generelles Verbot der Tierhaltung ist unwirksam, Hundeverbot ist wirksam. Selbst wenn der Vormieter Hunde halten durfte, heißt das nicht, dass ihr anspruch auf Hundehaltung habt.