Teilerneuerung der Frischwasserleitung/Steigrohr?

6 Antworten

  1. Kommentar kabbes69 gilt, aber siehe bei mir unten.
  2. Es ist ja offenbar eine Eigentümergemeinschaft (ETG). Wenn ich die Bilder richtig interpretiere, ist das ein zentraler Versorgungsschacht durch das Gebäude mit 2 durchgehenden Strängen und gehört damit zum Gemeinschaftseigentum => Da muss die ETG generell zustimmen und auch diese beauftragt den Fachbetrieb (Du willst ihn ja in Eigenregie beauftragen).
  3. Dann noch die Frage, ob Du selbst Fachmann bist. Sollte bei Deiner Eigenleistung später einmal ein Wasserschaden auftreten (z.B. in den Keller darunter), dann wird die Versicherung u.U. keine Leistung erbringen, da es kein Fachbetrieb gemacht hat.

Rechtsbasis allgemein - auszugsweise:

§%, Ziff2. WEG:

(2) Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden.

Generell zu meinem Punkt 2 und zur Weigerung der Miteigentümer:

Jeder Wohnungseigentümer kann die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beanspruchen und auch gegenüber den andren durchsetzen (BGH-Urteil von 2015). Bei den Fotos sollte das durchaus möglich sein. Allerdings haben die Mitglieder der ETG insoweit einen Gestaltungsspielraum. Sie müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und im Grundsatz auf die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen. Deshalb sind sie berechtigt, Kosten und Nutzen einer Maßnahme gegeneinander abzuwägen und nicht zwingend erforderliche Maßnahmen zurückzustellen. Anders liegt es aber dann, wenn eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich ist.

Alleine deswegen würde ich gem. kabbes69 zu einem Anwalt gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo

gelbe Seiten nehmen einen lokalen GWH Fachbetrieb anrufen, bei Bedarf Bilder mailen oder Besichtigungstermin vereinbaren evtl. hat die Firma vor 35 Jahren die Verrohrung gemacht und noch einen Plan.

- nun ja wegen der Ventile müssten das exklusiv "deine" Rohrleitungen oder eher deine "Falleitungen" sein. Einfach mal im Keller nachsehen welche Leitungen wo hingehen. Seit denn 50ern sind Mieteinheiten ab der Hauptverteilung getrennt und es macht keinen Sinn Absperrhähne für alle Parteien im Haus, im Bad (d)einer Wohnung anzubringen. Das Problem hat man gelegentlich bei Einfamilienhäusern die später in Wohnungen getrennt wurden und bei Mietskasernen Vorkriegsbestand die noch mit "Aussentoilette" gebaut wurden.

- diese Leitung ist vermutlich nicht komplett in ganzer Länge zugesetzt dieser Rostaufbau findet nur wenige cm Tief an Verbindungsmuffen satt weil dort die Zinkschicht am Rohrende fehlt plus eine Strömungsbehinderung an der Muffe stattfindet in dessen Durchflussschatten sich eben Konkremente aufbauen und wachsen. Je weniger Durchflussmenge und je längere Standzeiten um so schneller bzw heftiger. Und selbst so zugesetzt hat es immer noch genug Restquerschnitt für eine Endverbraucherzuleitung im Privatbereich. Wenn man das Zeug jetzt aber versucht "In Situ" rauszuputzen hat man Mikro Brössel im Rohr die später dann in Wasseruhren und Ventile gelangen um dort richtug Kosten zu verursachen speziel bei Billigarmaturen. Der Punkt ist neue Rohrleitungen verlegen ist in der Konstellation billiger als Altleitung zerlegen, durchputzen, spülen und remontieren bzw nach aktueller Gewährleistungslage ist das evtl. eh nicht mehr machbar. Es gab früher aber "Saugfrässen" um durch Kalk zugesetzte Rohre freizubohren aber ich "kenne" die Dinger nur aus alten Prospekten aus denn 50er Jahren habe die selber nie benutzt. Wir haben damals bei verkalkten Rohren in Altbauten einfach mechanisch geputzt und dann mit Essigsäure, Zitronesäure bzw E204 und E205 Mischungen oder Phosphorsäure (meist als Inhibitor Sanitär Mischung weil rostpassivierend) stundenlang/tagelang durchgespühlt und feinstgefiltert. Wenn das nicht gerreicht hat kam ein Dienstleister der das mit Hochdruck und Korund "durchgestrahlt" hat. Aber ich habe auch noch Ventilsitze gefrässt und Stopfbuchsenpackungen erneuert das "rechnet" sich auch schon lange nicht mehr.

- Geberit ist durchaus Technologieführer aber entwickelt eben nicht für denn Hobbybereich sondern für Fachkräfte mit entsprechndem Know How und Spezialwerkzeug dafür bauchst du eh einen Fachbetrieb der dir dass ausleiht und später das System nach Norm abdrückt und abnimmt. Und Rohre biegen braucht etwas Praxis und Gefühl fürs Material bei Geberit gibt es dazu ja eine Hydraulische Pressvorrichtung und die Aussenbiegefeder aber wenn man enge Radien biegen muss oder kurze Etagen biegen will braucht man viel Erfahrung/Gefühl. Aber das Pushfit System ist ja für Vorbauwände wo man Rohre in grossen Radien verlegen kann bzw die schnelle "einfach reinlegen und Deckel zu Technik" zum Zuge kommt.

Ist das eine WEG?

Die Steigleitung sollte dann Gemeinschaftseigentum und kein Sondereigentum von dir sein, da darf ohne Zustimmung der WEG bzw. falls zulässig des Verwalters ebendieser keiner ran.

Strittmatter686 
Fragesteller
 10.01.2019, 22:58

Richtig,

WEG will nicht die gesamte Steigleitung im Haus sondern nur den Teil meines Stockwerkes von einem Fachbetrieb täuschen lassen.

daher meine Frage was dies etwa kosten wird.

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Reparaturen an so einer Steigleitung sind was für den Fachmann, keinesfalls für einen Heimwerker. Daher besser einen Profi ranlassen.

Strittmatter686 
Fragesteller
 10.01.2019, 22:56

Richtig, genau deshalb möchte ich Sie Steigleitung, wie geschrieben von einem Fachmann in meinem Stockwerk tauschen lassen.

Mich interessiert nur was dies in etwa kosten wird. Kannst du mir dies beantworten?

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Spiff123  11.01.2019, 01:12
@Strittmatter686

Das kann ich leider nicht beantworten. Ist abhängig vom Aufwand und vom ortsüblichen Stundenlohn. Für eine Kostenschätzung am besten bei einem örtlichen Sanitärbetrieb anfragen. Oder vielleicht gibt es einen Hausmeister mit Erfahrungswerten, der weiterhelfen kann.

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... das ist aber doch gar nicht Deine Leitung, also hat da auch keiner dran rumzufummeln.

Für mich ist das eine Angelegenheit der WEG, also des Verwalters. Somit >Finger weg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung