Tattoo unter 18 gestochen was können meine Eltern mir jetzt?


27.05.2024, 20:18

Sie haben keine Anzeige gemacht und ich kriege noch ein Tattoo :)

9 Antworten

Du bist bereits siebzehneinhalb Jahre alt und hast wahrscheinlich die Reife, über dein Leben selbst zu entscheiden, auch wenn du rechtlich gesehen noch als minderjährig giltst. Deine Eltern sollten mehr auf deine Bedürfnisse eingehen und dich respektieren. Du bist kein kleines Kind mehr, dem man alles einfach verbieten kann. Vor Gericht wird deine Freundin höchstwahrscheinlich nicht verurteilt, weil du bald 18 Jahre alt wirst. Es könnte jedoch sein, dass ein psychologisches Gutachten über deine Reife erforderlich sein wird. Deine Eltern sollten ihr Verhalten dir gegenüber grundlegend überdenken, damit sie dich nicht verlieren.

Sie will meine Freundin anzeigen, diese könnte aber ihren Job dadurch verlieren

Tja, wie sagt man so schön SSKM. Deine Freundin sollte wissen, dass man Minderjährigen ohne Einverständnis beider Elternteile kein Tattoo stechen darf. Deine Mutter kann sie anzeigen und sie könnte dadurch ihren Job verlieren. Deine Mutter handelt genau richtig 👍 vorher sein Hirn einschalten, bevor man etwas tut :))

Ist irgendwie schon klar dass es Konsequenzen geben kann, wenn man was illegales macht.

Wenn deine Freundin das beruflich macht, sollte sie das ja eigentlich auch wissen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 15 piercings, 3 Tattoos

https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Taetowierungen-und-Piercings-von-Minderjaehrigen-__a155566.html

Die Sachlage ist hier klar: Deine Freundin hat Dir (einer Minderjährigen) ein Tattoo ohne Wissen (und damit auch ohne Zustimmung) der Erziehungsberechtigten (Deiner Eltern) gestochen. Damit haben Deine Eltern jedes Recht, sie wegen Körperverletzung zu beanzeigen!

Ob Du das Tattoo wolltest oder nicht, ist hier ohne Belang! Wenn Deine Eltern das nicht wollen, hättest Du eben diese 6 Monate noch warten müssen, denn als Volljährige könntest Du Dich tätowieren lassen, soviel Du willst und Deine Eltern könnten nichts dagegen tun!

Jetzt aber wirst Du damit leben müssen, daß Durch Deine Ungeduld und Deine Unvernunft nun der Job Deiner Freundin in Gefahr ist.


juliashnn 
Fragesteller
 23.05.2024, 08:56

Naja ich habe kein schlechtes Gewissen, sie wusste über alles Bescheid und kennt meine Eltern auch - deshalb ist es nicht MEINE Ungeduld etc

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Waldi2007  23.05.2024, 09:03
@juliashnn

Du solltest aber eins haben, denn DU hast Deine Freundin zu einer Körperverletzung angestiftet. OK, sie hätte sich jetzt nicht darauf einlassen müssen, aber sie hat es nun mal getan, also bist auch DU Schuld daran, wenn sie ihren Job verliert.

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juliashnn 
Fragesteller
 23.05.2024, 09:07
@Waldi2007

sie ist 23, ich glaube da ist ihr wohl auch bewusst was sie tut, und sie wusste was für ein Risiko besteht :)

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Auch wenn sich viele Studios bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern einholen (und das empfohlen wird) gibt es soweit ich weiß keine rechtliche Grundlage, die das vorschreibt.

Was deine Freundin begangen hat war eine Körperverletzung, in die du aber eingewilligt hast. Jetzt stellt sich die Frage, ob du wirksam einwilligen konntest. Da kommt es darauf an, ob du als individuelle Person die Risiken eines solchen 'Eingriffs' in deine körperliche Unversehrtheit abschätzen kannst oder nicht.

Bei einem kleinen Tattoo und in deinem Alter (17 1/2) stehen die Chancen gut, dass davon ausgegangen wird, dass du das abschätzen kannst (wobei natürlich auch noch andere Aspekte eine Rolle spielen... wie gesagt... da wird auf den individuellen Jugendlichen abgestellt).

Davon ausgehend, dass du einigermaßen Vernünftig bist, dich gut informiert hast und auch auf einer entsprechenden Grundlage die Entscheidung getroffen hast, sehe ich keine massiven Probleme. Auch nicht hinsichtlich ihres Jobs, ausgenommen vielleicht sie arbeitet in einem Tattoostudio und der Arbeitgeber findet die Aktion (verständlicherweise) nicht so klasse.

Befürworte ich, was du gemacht hast? Nein... und als Mutter wäre ich wohl auch ordentlich sauer. Rechtliche Konsequenzen für deine Freundin in Bezug auf eine eventuelle Körperverletzung an dir sehe ich persönlich aber nicht zwingend.