Täuschungsversuch beim Abi?
Hi Leute.
hab gestern eine Abi Prüfung geschrieben und hatte ein kleines religiöses Bild unter meinem Pulli so als Art „Glücksbringer“. Hab des glaub 5 Minuten vor Anfang rausgeholt und dann wieder unter meinen Pulli und des hat ein Lehrer gesehen der mich angeschaut bzw „beobachtet“ hat. Jetzt hab ich Angst dass der Lehrer denkt ich hätte versucht zu spicken. Ich kann ja jetzt sich nichts machen, aber bei einem Täuschungsversuch beim Abi wird das einem ja erst im Nachhinein gesagt. Ich hab wirklich so große Angst... was kann ich machen? Unten habe ich unsere Regeln zu Täuschungshandlungen geschrieben ..
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße(1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mitführt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
(2) Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort.
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. § 27 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note »ungenügend« (0 Punkte) bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung und der Kommunikationsprüfung das stellvertretend vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses, bei der mündlichen Prüfung das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport das leitende Mitglied des Fachausschusses.
(4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife zurücknehmen, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
(5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer behindert, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Absatz 3 Satz 3 und § 27 Absatz 3 Satz 2 gelten entsprechend.
(6) Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
3 Antworten
Also beim Abi - letztes Jahr - mussten wir ja alle mehrere Zettel unterschreiben das wir nicht spicken und so und das jeder Verdacht direkt zu einer nicht bestandenen Prüfung mit 0 Punkten führt.
also wenn der Lehrer Verdacht geschöpft hätte, hätte er es dir definitiv gesagt und verlangt nach dem zu schauen was du da weggelegt hast.
Die einzige Möglichkeit einen Täuschungsversuch Dir nach der Prüfung vorzuwerfen wäre wenn jemand 1zu1 die selben Fehler hat wie du.
aber in deiner Situation habe ich noch nie gehört das jemand dann danach „bestraft“ wurde, geht auch ja garnicht.
Was wirklich ??? Also das habe ich wirklich noch nie gehört, das man in der Prüfung nichts sagt. Finde diese Regel absolut bescheuert meiner Meinung nach ehrlich. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das das so bei euch läuft. - in welchem Bundesland schreibst du es denn wenn ich fragen darf ?
google mal am besten nach wie da die „spick Gesetze“ bei euch sind, weil eigentlich müssten die bei allen Schulen bei euch gleich sein genau wie bei uns in Berlin.
Ich finde leider nichts im Internet dazu... was hälst du davon wenn ich unserem Rektor meine Sorge schilder?
Kommt drauf an wie der so drauf ist. Wenn der n cooler Typ ist kannst du ja vllt mal mit ihm reden ansonsten, kann Man sich bei uns Fall man fälschlicherweise der Täuschung beschuldigt wird vor Gericht gehen. Aber ich gucke mal eben selber nach vllt finde ich da ja was für dich.
Danke dir für deine Hilfe. Unser Rektor ist eigentlich ganz nett und verständnisvoll. Und wenn ich wirklich gespickt hätte würde ich ja logischerweise nicht zu meinen Rektor gehen? Oder?
Habe zu deiner Situation leider auch nichts passendes gefunden :( , jedenfalls informier dich nochmal ganz genau ob das an eurer Schule wirklich so wie du es sagst gehandhabt wird. Weil das ist rechtlich gesehen so wie du es schilderst eigentlich garnicht möglich. Und falls sich das doch bestätigt (was ich wirklich immer noch zu 100% absurd finde xD) und du wirklich nicht in Ruhe schlafen kannst, dann kannst du mal ein Wörtchen mit ihm im Vertrauen wechseln.
Beste Grüße !
Vielen Dank für deine Hilfe! Das werde ich wohl tun
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
(1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mitführt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
(2) Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort.
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. § 27 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note »ungenügend« (0 Punkte) bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung und der Kommunikationsprüfung das stellvertretend vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses, bei der mündlichen Prüfung das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport das leitende Mitglied des Fachausschusses.
(4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife zurücknehmen, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
(5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer behindert, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Absatz 3 Satz 3 und § 27 Absatz 3 Satz 2 gelten entsprechend.
(6) Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
Hmmmm alles klar unter Punkt 2 könnte man das auf deine Situation übertragen. Ja dann sprich einfach mal mit dem Direktor, ich denke das der verständnis zeigen wird. Vor allem da es ja nur ein Verdacht war.
Ich verstehe es wirklich nicht weil Punkt 2 und Punkt 3 sich etwas widersprechen ... habe Angst dass ich eher Verdacht auf mich lenke wenn ich meinen Rektor anspreche ... bin einfach verzweifelt
Ich bin ehrlich gesagt auch iwie ratlos. Weißt du was, warte einfach mal ab. Wenn nichts weiter gesagt wird gut, wenn die dich ansprechen sollten sagst du denen einfach klipp und klar was genau du gemacht hast und womit. Die werden Dir nicht schon sagen das du dein Abi verkackt hast. Und es bringt jetzt auch nicht viel Dir sorgen zu machen, chill einfach erstmal und mach dir dein Kopf frei. Selbst für den schlimmsten Fall der Fälle kannst du das Jahr wiederholen und dann hast du schon Prüfungserfahrung - aber wie gesagt - lassen wir’s natürlich aber nicht dazu kommen.!
Ich danke dir sehr für deine Zeit! Aber wiederholen kommt nicht in frage hab die 10. schon wiederholt... aber ich werde auch abwarten... und falls ich wirklich verdächtigt werde dann mach ich halt ein Drama draus dass ich wirklich nichts gemacht habe! Einfach mal abwarten ..
Keine Sorge. Wenn er den Verdacht gehabt hätte, hätte er schon sofort was gesagt.
an unserer Schule läuft das angeblich nicht so. Es wird während der Prüfung nichts unternommen und du erfährst sowas erst bei der Noteneröffnung
Geh mal davon aus, dass deine Prüfung ganz normal gewertet wird. Wir leben ja immerhin in einem Rechtsstaat und nicht bei den Hotten-Totten. Ein Schüler muss die Gelegenheit haben, sich auf die ihm vorgebrachten Vorwürfe zu äußern und sich zu rechtfertigen und der Lehrer muss in irgendeiner Form seinen Vorwurf / Verdacht belegen können - gerade wenn es um etwas so Bedeutendes geht wie eine Abiturprüfung.
Finde die Regelung bei uns auch komisch. Aber ich weiß nicht ob ich zur Sicherheit unseren Rektor ansprechen soll um ihm meine Befürchtung zu schildern und ihm auch das Bild zu zeigen. Was hälst du davon??
Jetzt bringt das auch nichts mehr, außer dass du vielleicht einen Verdacht auf Dich lenkst, der gar nicht besteht. Und wie gesagt, ich gehe fest davon aus, dass Deine Arbeit benotet und bewertet wird.
(1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mitführt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
(2) Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort.
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. § 27 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note »ungenügend« (0 Punkte) bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung und der Kommunikationsprüfung das stellvertretend vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses, bei der mündlichen Prüfung das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport das leitende Mitglied des Fachausschusses.
(4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife zurücknehmen, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
(5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer behindert, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Absatz 3 Satz 3 und § 27 Absatz 3 Satz 2 gelten entsprechend.
(6) Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
Na, das ist doch positiv und spricht dafür, dass du dein Zeugnis bekommst. Chill out! 👍
Wie du meinst. Kannst dich ja freiwillig melden, wenn du meinst, dass die Strafe dann geringer ausfällt...
Ich habe dir meine Ansicht geschrieben, will dir deine offensichtlich vorgefertigte Meinung aber natürlich in keinster Weise nehmen. 🙋♂️
Um ehrlich zu sein, du kannst nicht viel Machen..
Du wirst einfach hoffen müssen..
Ich drück dir die Daumen!
Ich bin verzweifelt! Es stimmt ja nicht mal ! Ich habe mir überlegt unseren Rektor anzusprechen denn wenn der Lehrer wirklich den Verdacht hat macht das doch Sinn oder ?
Nein. Denn wenn er nix bemerkt hat, machst du so erst darauf aufmerksam.
Also an unserer Schule ist es so dass bei einem Täuschungsversuch (jeglicher Art) nichts während der Prüfung gemacht wird. Erst bei der Notenöffnung wird uns dann gesagt . Ich hab ja nicht mal gespickt :( und überlege mir wirkich meinen Rektor anzusprechen