Täuschungsversuch? Prüfungsausschluss? Wie geht es weiter? Wie ist es zu verstehen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So wie ich das verstehe hat der Ausschuss drei Jahre Zeit, dir die bestandene Prüfung abzuerkennen (wegen eines Täuschungsversuches). Nach drei Jahren kann dir also niemand mehr was... :)

Wenn entdeckt wurde, dass du geschummelt hast, kann innerhalb von 3 Jahren entschieden werden, ob man dir deswegen die Prüfung für nicht bestanden erklärt


Wenn dir ein Täuschungsversuch nachgewiesen wird, zählt die Prüfung als nicht Bestanden und du darfst sie NICHT wiederholen.

Das mit den 3 Jahren heisst, dass bis 3 Jahre nach der Prüfung dir das Bestehen aberkannt werden darf wenn in diesen 3 Jahren ans Licht kommt das du einen Täuschungsversuch begangen hast.

Ich denke sie können innerhalb von 3 Jahren nach der Prüfung, deine Prüfung für unzulässig erklären.