Tätowieren: Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man als Jugendlicher anderen Kindern/Jugendlichen ein Tattoo macht, welches aber von allein wieder geht?
Also kein bleibendes, sondern eines, das wieder weg geht nach ein paar Wochen.
Dazu gibt es entsprechende Flüssigkeiten, die wieder komplett verschwinden.
Ist das schon Körperverletzung und Anderes?
Oder gibt es erst bei Allergien oder so Probleme?
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
9 Antworten
https://www.finanzfrage.net/g/frage/henna-tattoo---einverstaendnis-der-Eltern
Und schau mal hier: https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/selbstbestimmung.php
unter
2. Kosmetische BehandlungenAnders als Piercing und Tattoo sind kosmetische Behandlungen wie Make-up, Haarfärben und Nagelmodellage nicht mit einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden. Dasselbe gilt für ein Tattoo mit Henna, das bei regelmäßigem Waschen schnell verschwunden ist. Mit kosmetischen Behandlungen gehen allerdings Gesundheitsrisiken einher. Nach der EU-Kosmetikverordnung (Nr. 2009/134 EG) sind die Hersteller daher verpflichtet, auf bestehende Gesundheitsrisiken hinzuweisen.
Falls sich das Gesundheitsrisiko trotz ordnungsgemäßer Verwendung realisiert, z. B. in Form einer allergischen Reaktion, kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) in Betracht. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Betroffene in die Gefährdung wirksam eingewilligt hat. Auch hinsichtlich der Gesundheitsgefahren kommt es auf die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen an. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr wirksam einwilligen können. Hierzu müssen ihnen die Gesundheitsgefahren jedoch bekannt sein. Die Kosmetikerin bzw. Frisörin ist zur Aufklärung verpflichtet.
Diese Temptoos funktionieren leider nicht wirklich, sie verblassen relativ schnell, verschwinden aber meist nie mehr ganz sondern es bleibt oft ein Fleck zurück. Wenn dann lieber ein richtiges Tattoo.
Prinzipiell benötigen Jugendliche zwar schon die Zustimmung der Eltern, ob es bestraft wird hängt aber von vielen Umständen ab.
- wie alt waren die Leute (ob 11-14jährige oder 16-17jährige ist ein grosser Unterschied)
- in wievielen Fällen willst du es machen
- entspricht die die Arbeit den üblichen Qualitäts- und Hygienestandards
Wenn du es nicht allzuoft machst und die Leute nicht allzujung sind, und ansonsten die üblichen Qualitäts- und Hygienestandards einhälts, hast du gute Chancen ungestraft davonzukommen auch wenn es prinzipiell nicht erlaubt ist.
Es gibt Taten, die durch den Staat verfolgt werden müssen. Das ist Mord oder Geschlechtsverkehr Erwachsener mit Kindern ... Nichtmal häusliche Gewalt (Körperverletzung) gehört dazu.
Andere Taten werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.
Wer also könnte das Tätowieren anzeigen und eine gerichtliche Entscheidung verlangen. Der "geschädigte" Jugendliche? Wohl kaum. Seine/ihre Eltern?
Das ist denkbar. Mit einer Strafanzeige belasten sie ihren Sohn/Tochter aber genauso. Wenn es als Straftat gewertet wird, dann kann das Gericht, die Handlung "tätowiere mich mal" auch als Anstiftung zu einer Straftat werten.
Ich bin überzeugt, kein Strafgericht wird so einen Fall verhandeln. Bleibt nur eine zivilrechtliche Klage. Das kostet!
Spätestens wenn der Jugendliche 16+ ist könnte es Probleme geben(zwar auch schon drunter, aber mit 16 wirds echt "Schwierig"). Wenn du ein GESTOCHENES Tattoo meinst... und JA das könnte unter Körperverletzung fallen! Der ganze Rotz könnte sich auch richtig entzünden, dann wirds richtig spaßig(den Punkt mit Allergien kommt auch dazu)! Wenn du ein gemaltes Tattoo meinst... dürfte es nicht so schlimm enden(abgesehen von Allergien fällt mir da nix ein)
Du meinst Henna? Ja, darauf kann man allergisch reagieren.