Streifenwagen angehupt?
Hi,
als ich heute mit dem Auto unterwegs war, hat mir ein Streifenwagen in einem Kreisverkehr die Vorfahrt genommen.
Ich war bereits im Kreisverkehr, der Streifenwagen ist ohne zu warten knapp vor mir reingefahren und hat mich bis zum Stillstand ausgebremst. Sie waren ohne Blaulicht unterwegs, sonst wäre das ja kein Problem gewesen.
Ich habe zwar gesehen, dass es ein Streifenwagen ist, aber ich bin so erschrocken und war auch kurz verärgert, dass ich trotzdem automatisch gehupt habe.
Kann das jetzt Konsequenzen haben ? Hupen darf man in einer solchen Situation ja eigentlich nicht, wenn ich richtig liege?
5 Antworten
Nein. Die dürften Sonderrechte in Anspruch genommen haben, um einen Auftrag zu erledigen. Da dürften sie sich kaum um hupende Autofahrer gekümmert haben.
Eben. Sonderrechte sind ja was anderes. Deshalb werden sie auch niemanden verfolgen, der da rumhupt.
Hmmm. Überlegen wir mal: Polizei kommt ohne Blaulicht und Fanfare zur Geiselnahme/Banküberfall. Parkt jetzt auf dem Fahrradweg. "Nötigt" damit Fahrradfahrerinnen.
Natürlich passiert da nichts. Wie sollen die denn sonst ihren Job machen? Dreimal um den Block fahren um sich Parkplätze zu suchen?
Es steht Dir jederzeit frei da eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Warum auch immer Du das machen möchtest.
Du kannst natürlich auch die Polizei anschreiben und anfragen , warum da ein Einsatzfahrzeug zu schnell in einen Kreisel gefahren sei. Du kannst auch die Polizei anzeigen. Ergebnis darfst Du hier mal bitte mitteilen.
Warum sollte ich das tun?
Erst die Unterstellung von der Dienstaufsichtsbeschwerde, jetzt die Unterstellung mit dem "die Polizei" anschreiben..
Wenn ein Verkehrsteilnehmer jemand anderen im Strassenverkehr nötigt, dann kann man das überprüfen lassen!
Mittels Anzeige!
Hör halt auf und kapier endlich, dass nicht ich der Fragesteller bist und du hier aus dem Nichts behauptest, die hätten "Sonderrechte" gehabt!
Passt doch!
1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Quatsch, da passiert nichts. Wenn sie was von dir gewollt hätten dann wärst du von denen raus gezogen worden. Also locker bleiben.... :)
Dann hätten sie ja zugeben müssen, dass sie ihm die Vorfahrt genommen haben 😂 da hätte der Fragesteller glatt 25€ abknüpfen können
Stimmt.... 🤣 Ein Arbeitskollege hat mal eine Polizistin darauf hingewiesen das eine Scheinwerferbirne defekt ist. Die stand auf dem Parkplatz und wartete. Der Arbeitskollege dackelt da also hin und weist sie darauf. Sie meinte dann das sie das wüsste da es ja im Display steht. Darauf er wieder trocken: "na dann wollen wir mal jetzt ein Auge zudrücken" Und ich dachte mir: Alter, halt die Klappe.
Aber er legte noch einen drauf umd haute noch raus was das normalerweise Kosten würde. Da stieg die aus und ich dachte das war's. Aber sie ging nur zum Kofferraum und sagte ihm Artig sie würde sich darum kümmern das die Scheinwerferbirne ersetzt wird.... Wir standen da mit den Motorrädern und ich habe mich schon Geistig darauf eingestellt das die uns gleich die Karren auseinanderpflücken. Aber es kam dann nix und sie führen weiter.....
Der macht dauernd so'n Scheiss.... Als wir mal bei ihm Zuhause waren standen die Zeugen Jehovas vor der Tür und ließen ihren Spruch ab. Er meint er das er die mal gleich unterbrechen müsste. Den Wachturm würde er nicht brauchen und geläutert wäre er auch schon, aber wenn die zufällig einen Autoatlas dabei hätten würde er den nehmen....
Beides ist schon länger her....
Da kommt nix weiter, ansonsten hätten sie dich gleich zum Gespräch gebeten.
Du hast die Hupe auch nicht mißbräuchlich verwendet (zum grüßen) sondern um auf eine Gefahr hinzuweisen, das geht schon in Ordnung.
das hat keine Konsequenzen, da brauchst du dir keine Sorgen machen
"...Sie waren ohne Blaulicht unterwegs..."