Strafzettel, Fahrrad, Handy in der Hand?
Hey Leute. Es geht darum, dass ich heute auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten wurde.. Weil ich mein Handy in der Hand hatte während ich fahhrad gefahren bin. So, ich hatte google maps angemacht weil ich sonst nicht wusste in welche Richtung ich fahren muss. Er meinte das ist verboten und nun muss ich 55 € bezahlen. Ich habe nicht darauf getippt, nicht telefoniert, ich hatte es nur in der Hand (um zwischendurch drauf zu schauen).. Ich habe aber nicht durchgehend drauf geschaut. Jetzt frage ich mich ob das alles so stimmt und ich tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen habe?? Muss ich wirklich die 55 € bezahlen?
8 Antworten
Ja, ist richtig. Schon das in-der-Hand-halten erfüllt die OWi. Beim Radfahren gehören die Hände an den Lenker.
Doch, im Zweifelsfall immer §1 StVO ;-) Wer einhändig (oder freihändig) fährt, gefährdet potentiell andere mehr als nötig.
Muss ich wirklich die 55 € bezahlen?
Nein, du kannst auch warten, bis sie dich dafür einsperren. Dann kannst du das absitzen. ;)
Aber das ist schon richtig. Handynutzung auf dem Fahrrad kostet 55 €. Im Auto wäre es teurer geworden. Da kostet es mittlerweile 100 € und einen Punkt in Flensburg. Und dafür das es so teuer ist, sieht man noch verdammt viele, beim Fahren mit Handy in der Hand.
OK
§23 (1a) StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
Du hast also entgegen der StVO gehandelt, und natürlich gibt es dafür eine Konsequenz, wenn du erwischt wirst.
ja hättest anhalten können drauf schauen weiter fahren,dann wäre nichts gewesen.
Ok
Ist gut so das Gesetz. Ich habe schon einige gesehen und gekannt die das fahren wie du bestens beherrscht, solange bis sie auf der Nase lagen und sich doch ganz schön verletzt haben. Einmal hat es auch einen nachfolgenden Radfahrer erwischt
Nicht ganz. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass man die Hände während der Fahrt am Lenker eines Rades haben muss. (Beim Autofahren weiß ich nicht.)