wenn das Fahrrad in der Fußgängerzone als Tretroller benutzt wird,ist das erlaubt oder nicht?
Hallo, ich benutze mein Fahrrad in der Fußgängerzone oft als Roller, Hände am Lenker, nur ein Fuß auf einer Pedale , Körper neben dem Fahrrad, Gesäß nicht auf dem Sattel, mit dem anderem Fuß wird am Boden abgestoßen. Ist das erlaubt??? Ich wurde heute vom Ordnungsamt angehalten und darf jetzt 15,-€ bezahlen. Ich habe jetzt aber ein Urteil gefunden das das benutzen eines Rollers in der Fußgängerzone erlaubt. Siehe hier: Roller Erwachsene dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einer Fußgängerzone allerdings Tretroller, die durch Abstoßen bewegt werden, benutzen, solange sie dadurch Fußgänger nicht gefährden oder wesentlich behindern (OLG Oldenburg, Beschluss v. 21.06.1996, Az.: Ss 186/96). Eine Behinderung der Fußgänger erfolgte nicht Lohnt es sich Einspruch zu erheben???? Gruß wutz
7 Antworten
In den Fußgänger Zonen in meiner Stadt darf man mit dem Fahrrad rein. Musst du schauen am Anfang müsste ein Schild stehen wo dann steht, dass es eine Fußgänger Zone ist und darüber oder darunter steht dann ein Schild Fahrrad Frei.
Ein Fahrrad ist ein Fahrrad und kein Tretroller und hat andere Fahreigenschaften, als so ein Tretroller. Deshalb ist die Strafe berechtigt. In den meisten Fußgängerzonen (bei uns jedenfalls) darf man zwischen 19 Uhr und irgendwann morgens jedoch Fahrrad fahren.
Ein Fahrrad ist (im Sinne der Verkehrsregeln) nur dann ein Fahrrad, wenn es als solches benutzt wird. Schiebt man ein Fahrrad, entspricht es einem Gepäckstück (und der Schiebende einem Fußgänger). Wie oben bereits erwähnt gilt das Benutzen als Roller nicht als Radfahren, die rollende Person gilt dann ebenfalls als Fußgänger.
so etwas wird genau in der StVO definiert.
Hallo, Danke für eure Tips. Ich habe doch bezahlt, 15,- € hat mich das gekostet. Auch der ADAC war der Meinung eine Klage könnte Erfolg haben, aber der Aufwand war mir doch zu groß ;-((. auf bald
Ich würde Widerspruch einlegen, denn ein Fahrrad darf als Roller genutzt werden.
Das ist eindeutig nicht verboten und ich würde an Deiner Stelle dem Ticket widersprechen und mich dabei ausdrücklich auf das erwähnte Urteil berufen.
Wenn du das Fahrrad schiebst bist du ein Fußgänger.
Wenn du draufsitzt, bist du Fahrzeugführer.
Die Frage ist hier, wo befindet sich die Grenze?
Da Tretrollerfahrer rechtlich mit Fußgängern gleichgestellt sind, liegt es zumindest nahe auch das Rollern mit einem Fahrrad noch nicht als "fahren" zu verstehen.