Strafrecht AT I verhauen?
hallo. Hätte eine Frage da ich mir echt unsicher bin wie gravierend der Fehler war und an sich überhaupt nicht verstehe wie juristische Klausuren bewertet werden :(
ich werde mir vermutlich die nächsten 2 Monate sowieso täglich sorgen machen aber vielleicht kann jemand helfen.
und zwar müsste man in der heutigen Klausur die mutmaßliche Einwilligung prüfen. Und aufgrund der Nervosität habe ich davor die Nothilfe geprüft und innerhalb der Interessenabwägung verneint, weil es in dem Moment logisch erschien. Und dann halt erst die mutmaßliche Einwilligung..
ist es sehr dramatisch?:( hoffe meine Frage ist verständlich dargestellt will keine Romane schreiben weil es dann vermutlich niemand liest
1 Antwort
Ich kenn natürlich den Sachverhalt nicht - aber ich finde grundsätzlich spricht überhaupt nichts dagegen § 32 vor einer mutmaßlichen Einwilligung zu prüfen. Du schreibst in Jura ein Gutachten, also musst du ohnehin unter allen rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkten prüfen.
Bei der Nothilfe (32 StGB) findet zwar keine Interessenabwägung statt. Das ist aber kein Weltuntergang :) Im allgemeinen fällt man wegen einem Fehler auch nicht gleich durch, es zählt immer der Gesamteindruck.
dachte jetzt eher an § 32. Aber du hast schon Recht - die mutmaßliche Einwilligung ist vorrangig zu § 34... Nachdem § 34 aber nicht durchgegangen ist finde ich nicht dass das gravierend falsch ist. Insbesondere wenn die mutmaßliche Einwilligung durchgegangen ist stellt sich die Subsidiaritätsproblematik des § 34 ja eigentlich nicht mehr.
Habe auch aus versehen Nothilfe anstatt notstandshilfe geschrieben.. danke! Hoffentlich sieht das der Korrektor auch so :)
Hab ich gemerkt ^.^ Ja da brauchst du dir echt kein Kopf machen.
Das hört sich mega an. Das steht so in meinem Lehrbuch ( Prof. Dr. Zieschang), dass die Einwilligung vor einem Notstand geprüft wird. Aber solange der Gesamteindruck am meisten zählt bin ich schon mal sicherlich nicht durchgefallen. Vielen Dank für die Antwort bin erleichtert! :)