Strafmaß bei unstrafmündigen Kind, das Halfter, Stricke& Fliegenmasken geklaut hat?
Hallo, ich habe auf mehreren Koppeln Halfter, Stricke& Fliegenmasken in größerem Wert geklaut. Ich bin strafunmündig und ich würde gerne wissen wie hoch das Strafmaß ist.
6 Antworten
Strafmaß, keines! Es wird nichts mit bestrafen.
Das Kind könnte strafunmündig sein, jedoch deliktfähig. So muss es für die Schäden selber geradestehen. Hier wiederum kann es sehr teuer werden! Ab dem siebten Lebensjahr kann ein Kind für den Schaden geradestehen müssen.
So hat ein Jugendlicher bei uns zu Hause einen Mähdrescher "gestohlen". Wolle seinen Freunden zeigen wie man Mähdrescher fährt. Dabei ist leider nahezu Totalschaden entstanden.
Der hat einen Ferienjob bis zum Ende seiner Schulzeit gewonnen und arbeitet seine Schulden bei uns ab.
In deinen letzten Fragen warst du ja noch 12 u. selbst das Kind... Dinge ändern sich ja manchmal viiiiiel schneller als einem lieb ist, nicht wahr... schwupp, erwachsen u. Mutter...
Strafunmündig heißt, du selbst kriegst von Gesetzes wegen keine Strafe.
Aber natürlich könnten deine Eltern für durch dich entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn sie nicht deliktsfähig ist, gibts kein Straßmaß. Wenn du fragst was DU machen solltest: Deine Tochter zu den Eigentümern begleiten, wo sie sich erst einmal ausgiebig entschuldigt und ihre Unterstützung die nächsten 2 Monate beim ausmisten bereit stellt.
und ihre Unterstützung die nächsten 2 Monate beim ausmisten bereit stellt.
nein. besser nicht.
Wenn sie nicht deliktsfähig ist, gibts kein Straßmaß.
Deliktsfaehigkeit und Strafmuendigkeit haben nichts miteinander zu tun. Deliktsfaehig ist man ab 7, strafmuendig erst ab 14.
Ist die Taeterin also mindestens 7 aber noch keine 14, dann ist sie zwar deliktsfaehig, kann aber dennoch nicht bestraft werden (muss aber moeglicherweise den von ihr angerichteten Schaden ersetzen).
Vor 20 Tagen warst du selbst noch 12 und jetzt hast du schon eine Tochter, die alt genug ist um Dinge zu entwenden? Bist du mit 6 schon schwanger gewesen oder wie geht das?
Wenn man schon klaut, dann kann man anonym im Internet wenigstens so ehrlich sein, von sich selbst zu sprechen. Also, dass das total sch**** von dir war, weißt du vermutlich selbst. Die Eigentümer der Sachen können und sollten zivilrechtlich gegen deine Eltern vorgehen und ihr werdet sicher Besuch vom Jugendamt bekommen.
Wenn du schlau bist, dann bringst du die Sachen zurück und entschuldigst dich bei den Eigentümern offen und ehrlich und versprichst, dass so etwas nie wieder vorkommen wird. Mit etwas Glück bringst du so wieder alles ins Reine.
welche massnahmen die eltern des kindes erwarten, hängt vom alter der tochter und ihrer geistigen entwicklung ab. und davon, wie es ihr möglich war, die dinge zu entwenden.
und natürlich davon, wo die gestohlenen gegenstände sich zum zeitpunkt des diebstahls befanden. möglicherweise war es einbruch oder auch hausfriedensbruch.
vermutlich wird man den eltern eine erziehungshilfe und eine sozialarbeiterin des jugendamtes zur seite stellen.
Eltern haften für ihre Kinder? Doch nun mit Sicherheit nicht.