Strafe wegen Geld geliehen?
Hallo, meine Freundin hatte mir verteilt 80 Euro geliehen, zbs mal so eine Hose 20 Euro oder was zu essen 10 Euro und das wurden dann halt 80 euro, leider kamen jetzt kurzfristig ziemlich finanzielle Probleme ich wurde gekündigt alles läuft blöd und jetzt macht meine Freundin komplett Streit tut mich wirklich in die Enge zwingen droht mir mit Eltern und Polizei und ich wollte jetzt mal nachfragen ob sie mich anzeigen kann wegen den 80 Euro die sie mir verteilt geliehen hat. Bitte kommentiert keine dummen Sachen ich bin am Ende wenn ich wüsste wie sie gewesen wäre hätte ich das niemals getan
8 Antworten
Du hast keine Straftat begangen; also kannst du nicht angezeigt werden.
Rechtlich kann deine (Ex) Freundin ein Mahnverfahren gegen dich betreiben.
Schlicht und ergreifend - sie hat Dir nach und nach summa summarum 80 Euro geliehen. Diese wirst Du auch nach und nach - successive - zurückzahlen müssen.
Das wird / muss weder Deine Eltern noch die Polizei interessieren.
Also verhaltet Euch wie halbwegs erwachsene Menschen und klärt das unter Euch!
Schau halt mal im Internet nach
Klärt das unter euch. Ist ja Kindergarten.
Eigentlich ist sie ja theoretisch die Dumme, jemandem Geld zu leihen, da sie es nicht wieder bekommt.
Aber ja, die Polizei wird ab 50€ aktiv, also kann dir da was drohen. Was genau kann ich dir jedoch nicht sagen.
Ich hoffe nur, dass beide Seiten draus lernen. Geld zerstört die engsten Freundschaften und Familien, ich kann davon ein Lied singen.
Ich habe deswegen keinen Kontakt zu meiner Mutter und Schwester!
Aber ja, die Polizei wird ab 50€ aktiv,
Sorry - aber wie kommst Du auf einen solchen Unfug?
Wenn sich 2 Menschen untereinander Geld leihen ! geht das die Polizei ganz sicherlich nichts an!
Meine Begründung Site die Aussage der Polizei.
Natürlich ist es jedem seine Sache, wem man etwas leiht. Aber bekommt man das ganze nicht zurück, würde ich da auch zur Polizei gehen.
Vielleicht irre ich und wegen geliehenen wird die Polizei nicht aktiv, dann tut mir das Leid.
Bei allen anderen Straftaten wird die Polizei allerdings tatsächlich ab 50€ aktiv, das würde meinem Freund und mir vor kurzem so von einem Polizisten zugetragen.
Die Polizei wird auch schon aktiv, wenn ein Ladeninhaber einen Warendiebstahl - Wert 1, 87 Euro anzeigt !
Wo hat ein Diebstahl stattgefunden ? Erklär doch mal
Ja wenn er erwischt wird ja!
Das ist logisch.
Aber sorry, ich gebe nur wieder, was er mir gesagt hat.
Bei meinem Freund wurde das Auto vorne angefahren beim einparken.
Es war nur das Kennzeichen, evtl ein Schäden von 20€.
Da wurde uns gesagt, dass das zu wenig ist und die Polizei erst ab 50€ aktiv wird.
Vermutlich hängt das vom Fall ab, ich weiß nicht, wie es bei so etwas ist und wie weit sowas gehen kann, wenn jemand geliehenen Geld nicht wieder gibt.
Zwar gibt es keine Beweise, es könnte Aussage gegen Aussage stehen. Aber ob es da noch rechts ist, das Geld einzubehalten, weiß ich nicht.
Vielleicht hat sie auch Pech gehabt, weil sie es ohne Belege verliehen hat.
Ich weiß es nicht zu 100%.
Das war ein Beispiel. Das erklärt sich doch von selbst, hoffe ich.
Bei allen anderen Straftaten wird die Polizei allerdings tatsächlich ab 50€ aktiv, das würde meinem Freund und mir vor kurzem so von einem Polizisten zugetragen.
Bezieht sich auf diesen Satz von KleinerKolibri6
Gemeint als allgemeines Beispiel. ....
evtl ein Schäden von 20€. Da wurde uns gesagt, dass das zu wenig ist und die Polizei erst ab 50€ aktiv wird.
Eine Polizeidienststelle darf keine Anzeige wegen Fahrerflucht verweigern, weil in deren Augen der Schaden zu gering ist.
Wo keine Straftat vorliegt wird auch die Polizei nicht aktiv.
Geld ausleihen, war eine freiwillige Entscheidung der Freundin. Das kann man auch nicht mit einer Straftat gleichsetzen. Auch nicht als Beispiel.
Dazu taugt es nicht. (... nur heiße Luft)
Diese Hoffnung kann sich nicht erfüllen.
Geld leihen ist keine Straftat / Einkaufen ist auch keine Straftat usw.
Hat sie aber, mehr als die Auskunft die ich dort bekommen habe, kann ich nicht weiter geben.
Also entschuldige ich mich Mal nicht für die Fehlinformation die vom Beamten selber kam. Sofern es eben eine ist.
Eine Polizeidienststelle darf keine Anzeige wegen Fahrerflucht verweigern, weil in deren Augen der Schaden zu gering ist.
Da wird nun aber alles zusammengewürfelt, in einen Topf geschmissen und ein untaugliches / ungenießbares Gebräu gemacht.
Äpfel und Birnen ist zwar beides Obst, es macht aber keine Birne zu einem Apfel und umgekehrt.
o)
Wovon sprichst du jetzt?
Ich habe mich geirrt ist okay. Aber da reicht auch ein Beitrag, mir das zu sagen, das benötigt keine 3 mit unterschiedlichen Sätzen und Worten, aber gleichem Inhalt.
Es war Dein Würfelspiel :o)
Aber da reicht auch ein Beitrag,
Wie bei Dir zu lesen, ganz offensichtlich nicht.
Ich habe doch auf deine letzten beiden Beiträge garnicht mehr reagiert.
Wie kommst du dabei auf die Schlussfolgerung?
Und falls du das aus dem Satz mit der Fahrerflucht herausfilterst, das ist ein ganz anderes Thema und hatte nicht mit dem Leihen zu tun und war auch garnicht an dich gerichtet.
und war auch garnicht an dich gerichtet.
Spielt das eine Rolle ?
Du schreibst "öffentlich" für jeden (lesbar). Das weiß Du auch,
Es gibt für niemanden ein Leseverbot. ... und Maulkörbe ebenso nicht.
Zensiert wird etwas anderes.
Niemand hat hier was zensiert, den Maulkorb bildest du dir also ein.
Du sprichst hier von Zusammenwürfeln, dabei hast du das zusammen gewürfelt. Und kein anderer.
Aber mach wie du meinst und werde glücklich dabei. Jeder dreht sich alles so wie er es am ehesten braucht.
Schönen Abend noch.
Lese Deine Texte, vielleicht wirst Du ja schlau daraus. :o)
... und erkennst manchen (un)Sinn
Warum denn das ?
Geld leihen ist keine Straftat, also gibt es keinen Anlaß für die Polizei tätig zu werden.
Deine Begründung würde mich mal interessieren :o)
50 € sind 50 € aber kein rechtlicher Grund.