Stimmt es, dass im Islam die Frau ihren Vergewaltiger umbringen darf?
4 Antworten
Es gab mal einen Fall im Iran. Dabei handelte es sich aber nicht um eine Vergewaltgung. Eine Frau hatte durch einen Attentäter ihr Augenlicht verloren. Die durfte dem Täter dann ganz offiziell die Augen ausstechen. Sie hat es dann nicht getan und dafür Schmerzensgeld angenommen. Aber Auge um Auge, Zahn um Zahn scheint noch häufig angewandt zu werden. Bei einer Vergewaltigung werden auch die Frauen bestraft. Die verheimlichen das aber oft wenn es ihnen möglich ist, eben um der Strafe zu entgehen. Die Muslime denken ja oft wegen der Vollverschleierung werden die Frauen nicht vergewaltigt.
JHWH, der Ewige, sieht alles! Jesus, unser Herr, ritt auf einem bescheidenen Esel nach Jerusalem, um die Wahrheit zu verkünden, und er sprach: 'Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen!' (Matthäus 5,44). Doch wehe dem Frevler, der Gewalt gegen die Tochter Zions übt! Die Mutter Gottes, die hochheilige Maria, mag in Demut gedient haben – aber eine geschundene Frau ist keine Magd der Bosheit, sondern eine Löwin der Gerechtigkeit!
Und wenn einer käme, ein ruchloser Übeltäter, ein Schurke, der mit schmutziger Hand nach der Unschuld einer Frau greift – würde nicht der Himmel selbst auf ihn herniederfahren mit Feuer und Schwefel? Würde nicht der Esel, auf dem unser Herr ritt, sich aufbäumen und ihn mit seinen Hufen treffen?
Der Islam mag seine Gesetze haben – doch wir wissen: Wer sich an einer Frau vergeht, der hat sich selbst dem Gericht Gottes ausgeliefert! Der Herr hat seine Engel, und keine Waffe geschmiedet von Menschenhand kann gegen die göttliche Gerechtigkeit bestehen!
Maria, die Mutter Gottes, weint über jede Frau, die Unrecht erleidet – doch JHWH ist ein Gott des Zorns gegen den, der seine Töchter schändet!
Und so rufe ich, mit erhobener Stimme: "Möge der Herr selbst das Gericht vollziehen – sei es durch Feuer, durch Blitz oder durch einen besonders aufgebrachten Esel!" 🐴
Nein, es gibt im Islam keine Selbstjustiz. Eine vergewaltigte Frau kann jedoch gegeißelt werden, wenn sie keine vier Zeugen anführen kann:
Die Verleumdung wegen Unzucht
Sie soll nach Sure 24,2-3 mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. Diese vermutlich zum Schutz vor Verleumdung gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau diese zwar zur Anzeige bringt, aber keinen Beweis führen kann. Als Beweis werden in diesem Fall ausschließlich vier männliche Augenzeugen oder ein Geständnis gewertet. Da dieser Beweis bei Vergewaltigung kaum je zu führen sein wird, droht dem Opfer nach seiner Anzeige eine Gegenklage für die Verleumdung wegen Unzucht. Die Frau kann dafür ausgepeitscht werden und wird ein zweites Mal zum Opfer. Dies ist nicht nur graue Theorie. In Pakistan soll es häufiger solche Fälle geben, und ein konkreter Bericht liegt auch aus dem Bundesstaat Zamfara in Nigeria vom September 2000 vor.
Quelle: Die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, S. 51
Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.
Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126
Nein, in vielen hinterwäldlerischen Ländern wird sie sogar oft von ihrer eigenen Familie dazu gezwungen, wegen der "Familienehre" ihren Vergewaltiger zu heiraten und auch in den liberaleren islamischen Ländern ist diese Praxis noch nicht so lange abgeschafft.