Steuern geerbter Wertstücke?
Guten Tag,
mich habe von meine Opa über die Jahre immer alles mögliche vermacht bekommen, mit dem Hinweis „jung du brauchst das irgendwann“
natürlich brauche ich es nicht. Es sind einige wertgüter dabei. Werkzeug , Musikanlagen uvm. mein op hat alles gesammelt was nicht niet und nagelfest ist.
wie ist das wenn ich das ganze Zeug jetzt verkaufen will. Fallen hier Steuern an?!
3 Antworten
Eigentlich nicht. Sind ja alles kleinere Wertgegenstände. Da sollten keine Steuern anfallen. Beim Verkauf sowieso nicht solange es nicht große Mengen sind die du systematisch verkaufen willst. Falls doch wäre das ja eine gewerbliche Tätigkeit. Ich weiß sowas ist Frech! Aber der Staat saugt den Bürger eben aus
Wenn der Wert der in den letzten 10 Jahren erhaltenen Vermögensgegenstände die Summe von 200.000 € übersteigt, unterliegen die Schenkungen bzw. Erbgüter der Erbschaft-/Schenkungsteuer.
Hinsichtlich der Einkommensteuer sind die Verkäufe nur dann steuerbar, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. Ein solches liegt nur vor, wenn alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs
- Verkauf innerhalb 1 Jahres seit der Anschaffung
- Die Summe aller Gewinne, für die die vorgenannten Punkte zutreffen betragen mindestens 1.000 €.
Hierbei ist die ursprüngliche Anschaffung durch deinen Opa für die Fristberechnung maßgebend, § 23 Abs. 1 S. 3 EStG.
Treffen die o.g. Punkte nicht zu, fällt keine Steuer an.
nein, du wirst es nicht zum Anschaffungspreis verkaufen können, sondern deutlich darunter.
und dein Opa hat sie sich alle als Neuware gekauft?
Schallplatten bringen doch nichts mehr.
Klar. Mein Opa hat Geräte von revox. Schau dir mal die Preise dazu auf Ebay an. Und unzählige Schallplatten.