Steuern geerbter Wertstücke?

3 Antworten

Eigentlich nicht. Sind ja alles kleinere Wertgegenstände. Da sollten keine Steuern anfallen. Beim Verkauf sowieso nicht solange es nicht große Mengen sind die du systematisch verkaufen willst. Falls doch wäre das ja eine gewerbliche Tätigkeit. Ich weiß sowas ist Frech! Aber der Staat saugt den Bürger eben aus

Wenn der Wert der in den letzten 10 Jahren erhaltenen Vermögensgegenstände die Summe von 200.000 € übersteigt, unterliegen die Schenkungen bzw. Erbgüter der Erbschaft-/Schenkungsteuer.

Hinsichtlich der Einkommensteuer sind die Verkäufe nur dann steuerbar, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. Ein solches liegt nur vor, wenn alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs
  • Verkauf innerhalb 1 Jahres seit der Anschaffung
  • Die Summe aller Gewinne, für die die vorgenannten Punkte zutreffen betragen mindestens 1.000 €.

Hierbei ist die ursprüngliche Anschaffung durch deinen Opa für die Fristberechnung maßgebend, § 23 Abs. 1 S. 3 EStG.

Treffen die o.g. Punkte nicht zu, fällt keine Steuer an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

nein, du wirst es nicht zum Anschaffungspreis verkaufen können, sondern deutlich darunter.


Modellbauheini 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 19:25

Klar. Mein Opa hat Geräte von revox. Schau dir mal die Preise dazu auf Ebay an. Und unzählige Schallplatten.

Rainer135  15.05.2025, 14:04
@Modellbauheini

und dein Opa hat sie sich alle als Neuware gekauft?

Schallplatten bringen doch nichts mehr.