Steuererklärung rückwirkend als Azubi mit Elster?
Hallo, ich bin Azubi im dritten Lehrjahr. Ich wollte zum ersten Mal meine Steuererklärung machen. Viele Leute haben mir da Elster empfohlen.
Einige meinten auch, dass sich das auch rückwirkend machen kann. Aber wie funktioniert das?
danke!
Ist dir überhaupt Lohnsteuer einbehalten worden? Als Single in Lohnst.klasse 1 werden erst ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1400€ Lohnsteuern einbehalten...
Ich verdiene 1500-1600 brutto
1 Antwort
Grundsätzlich kann die Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend gemacht werden, sofern keine Abgabeverpflichtung vorliegt.
Dazu einfach auf Elster.de die entsprechende Erklärungen ausfüllen, am einfachsten geht dies mit der vor ausgefüllten Steuererklärung.
Dies macht aber nur Sinn, wenn überhaupt Lohnsteuer einbehalten wurde, dies ist in der Ausbildung häufig nicht der Fall.
Das beantwortet zwar nicht die Frage. Aber lässt darauf schließen das du Steuern gezahlt haben könntest.
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