Sportauspuff am Motorrad db Werte?

4 Antworten

Ganz klar scheint mir deine Frage nicht zu sein.

Zu Beginn: auch mit dem A2-Führerschein darfst du einen Sportauspuff an deinem Motorrad anbringen. Für dich gelten die gleichen Normen der maximalen Lautstärke von Motorrädern, wie bei allen anderen auch:

Denn gemessen wird die Lautstärke bei einer beschleunigten Vorbeifahrt aus 50 km/h im zweiten oder dritten Gang. Aus einer Entfernung von 7,50 Metern dürfen die Maschinen nicht lauter sein als 80 dB(A).

Der Auspuff ist erstens lauter als der originale, da er eine entsprechende Kennzeichnung hat, aber eben auch zugelassen. Zweitens wird er erst dann illegal und noch lauter, wenn du den DB-Killer entfernst. Es geht bei einem Sportauspuff aber weniger um die Lautstärke an sich, sondern viel mehr um den Klang!

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Suzuki GSX-R 750 K1)
Lorenz2596 
Fragesteller
 22.03.2018, 16:21

DAnke. Das heißt ja somit sobald ich einen sportauspuff habe erreiche ich nicht mehr den db wert der in meinem Fahrzeugschein steht und bekomme somit eine Strafe oder?

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emesvau  22.03.2018, 16:29
@Lorenz2596

Einen Auspuff musst du zusätzlich beim TÜV eintragen lassen. Dann wird dieser Wert geändert.

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Lorenz2596 
Fragesteller
 22.03.2018, 16:37
@emesvau

Daß hilft mir jetzt mal weiter Danke! Das heißt ich Schraube meinen sportauspuff hin fahre zum TÜV der macht ein Gutachten und dann wird auf der zulassubgsstelle der wert im Schein geändert?

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Die Debatte um die Lärmbelästigung, die manche Motorräder verursachen, verschärft sich.

Neue Geräuschvorschriften, die Anfang 2016 greifen, erschweren künftig Tricksereien und könnten für Ruhe sorgen.

Wird eine Auspuffanlage im Laufe der Zeit lauter und übersteigt die Geräuschgrenzwerte,ist der Halter des Fahrzeugs und nicht der Hersteller in der Pflicht. 

Je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine ist der ­maximale Schallpegel auf 73 bis 77 dB(A) begrenzt – und zwar in unterschiedlichen Fahrzuständen. „Das völlig neue Prüfverfahren schließt jetzt die bestehenden Gesetzeslücken“

Wird der Auspuff dann automatisch lauter als im Schein eingetragen ist oder bin ich auf der sicheren Seite und im 5dba Toleranz Bereich?

Was hat das denn jetzt überhaupt mit der Fahrerlaubnis zu tun? Auf diese hätte es Auswirkungen, wenn du über die erlaubten 35 kW (~ 48 PS) kommen würdest, was bei einem "zugelassenen" ziemlich sicher nicht der Fall ist.

Und wo nimmst du diesen "Toleranzbereich" her? Wenn überhaupt, dann gibt es bei der Messung auf das Ergebnis eine Toleranz. Das ist aber was anderes als von dir beschrieben.

Ein Fahrzeug darf NIE lauter sein als in den Papieren angegeben und das gilt auch mit dem originalen Auspuff.

Dein Zubehör-Auspuff darf also nur dann lauter sein als der originale, wenn der originale die maximal erlaubten Werte nicht erreicht.

Man liest immer wieder von Zubehör-Anlagen, die zwar geprüft und zugelassen sind und ein E-Zeichen mit Prüfnummer haben, aber dennoch lauter sind als erlaubt.

Nimmt es dann ein Ordnungshüter ganz genau, helfen die alle Prüfungen, Zulassungen und Zeichen nichts - zu laut ist zu laut.

Viele Grüße

Michael

Du musst den Auspuff ohnehin beim TÜV eintragen lassen, und die sagen dir ob er zugelassen wird oder nicht. Ich würde mich an deiner Stelle vor der Bestellung erkundigen.

Lorenz2596 
Fragesteller
 22.03.2018, 16:22

Der Auspuff besitzt eine eingestanzt e-nummer und ist dich somit eintragungsfrei?

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19Michael69  23.03.2018, 18:17

Kein Zubehör-Teil mit ABE oder EG-BE (E-Zeichen) muss von einem Sachverständigen eingetragen werden.

Dafür heißt die Dinger "Betriebserlaubnis".

Eine Eintragung ist nur mit einem "Teilegutachten" erforderlich.

Gruß Michael

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