Spassbieter bei eBay - wie kann ich mich rächen?
Wie kann ich mich an einem spassbieter bei eBay rächen?
ausser dass ich ihn bei eBay melde, was für ihn in der Regel kaum Konsequenzen hat?
Er hat zwei „positive“ Bewertungen mit der Anmerkung „Achtung spassbieter“ (man kann als Verkäufer leider nur positiv bewerten)
die Adresse habe ich ja, allerdings konnte die eine Fake Adresse sein.
wenn ich ihm etwas per Post schicke könnte das ins Leere laufen oder gar eine unschuldige Person treffen deren Adresse er missbraucht hat.
9 Antworten
Du kannst selber entscheiden, wer bei deinen Auktionen bieten kann und wer nicht ( eingeschränkter Käuferkreis ), du kannst auch Leute ganz sperren.... :-)
Du kannst aber Vorkehrungen treffen um eben nicht auf solche Leute zu treffen... :-)
Ja, ja wie gesagt sperren.
Also nichts Neues.
Schade, hätte mich sehr interessiert was neues zu lernen.
Trotzdem danke für die Mühe.
Du kannst auch Leute daran hindern zu bieten, die sich erst kürzlich angemeldet haben oder noch nicht über die nötigen Reputationen verfügen....selbst Leute mit zuviel negativen Bewertungen kann man daran hindern auf die eigene Auktion zu bieten. Ebay gibt einen schon die nötigen Werkzeuge in die Hand um sich zu schützen.... ;-)
Danke, kenne ich, hab ich auch eingestellt. Hilft aber leider auch nur begrenzt. Wenn's einer drauf anlegt hinkt man eben immer hinterher. Leider.
@Mystika1245: Zitat:
"Du kannst auch Leute daran hindern zu bieten, die sich erst kürzlich angemeldet haben oder noch nicht über die nötigen Reputationen verfügen"
--> Diese Funktion wurde doch von ebay längst wieder deaktiviert. Oder? Hast du den Link dazu? Das wäre nämlich genau die Lösung die ich suche.
Die Spaßbieter sind nämlich genau die, die sich mit einem Fakeaccount anmelden und Null bis 5 Bewertungen haben.
Nichtzahler / Spassbieter melde ich konsequent nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung sowie Lösung des Kaufvertrag an ebay. Auch halte mich strikt an den Slogan "Keine Bewertung für Nichtzahler":
Mit ausreichend negativen Einträgen im ebay-Konto (manchmal 2 manchmal mehr) werden diese Spassbieter von ebay gesperrt.
In deiner Sperrliste eingetragene Käufer dürfen auch nicht mit anderen Nicks bei Dir mitbieten. Das ist dann leider erst nach Ende der Auktion bei Namesgleichheit der Käufer festzustellen.
Interessant ist auch, in welchem Land die Nichtzahler / Spasbieter angemeldet sind. Diesen kann gut mit den entsprechenden Eisntellungen im eigenen Konto, wo nicht hingeliefert wird, direkt zu Beginn ein Riegel vorgeschoben werden.
Gib doch mal bitte den ebay-Nick des Spassbieters an.
Rächen kannst (und solltest) Du nicht. Der Spassbieter sitzt nämlich am längeren Hebel - wenn er rachesüchtig ist, kann er absichtlich ein Artikel von Dir ersteigern und Dir eine negative Bewertung geben. Ein paar solche Bewertungen - und die Verkäuferkarriere bei eBay ist zu Ende.
Du kannst den Kreis der Käufer aber einschränken.
Es gibt für Verkäufer eine Sperrliste auf die man die Mitgliednamen setzen kann, mehr gibt es nicht. Also keine Prävention möglich. Wobei deine Rache ja auch keine preventative Wirkung hat... für ne Rache muss ja erst was passiert sein.
Dein eingeschränkten Bieterkreis nach Bewertung kannst vergessen. Ist unnütz. Käufer können ja nicht negativ bewertet werden, kA warum eBay diese Option überhaupt noch hat.

Von Rache sprechen ist echt Kleinstkinderkram.
Das einzige was du machen kannst, zeig ihn an. Schließlich hat er durch Abgabe eines Höchstgebotes einen rechtlichen Kaufvertrag geschlossen. Das Geld kannst du einklagen.
Im Übrigen würde ich seinen Account sperren. Ich weiß, es hilft nicht viel, aber was soll man sonst noch raten. Ihn bei eBay melden? Die lachen sich nur schief. Wie deine Anführung mit den grünen Punkten sehr eindeutig beweist.
Das einzige was du machen kannst, zeig ihn an. Schließlich hat er durch Abgabe eines Höchstgebotes einen rechtlichen Kaufvertrag geschlossen.
Nein, da es sich nicht um ein strafrechtliches Problem handelt, sondern um ein zivilrechtliches.
Das Geld kannst du einklagen.
Das ist richtig.
Wie du gut kopiert hast habe ich von einem rechtlichen Kaufvertrag geschrieben. Nicht von einem strafrechtlichen Problem. Aber sonst danke für deine freundliche Zustimmung.
Oder einen Mahnbescheid schicken, kommt günstiger, sofern die Adresse korrekt ist. Wenn nicht, lässt sich auch nichts einklagen
ja, ich weiß, leider erkenne ich einen Spassbieter nur im Rückblick und nicht in der Vorschau. Um gesperrt zu werden muss derjenige mindestens 2 x als Spassbieter aufgefallen sein .... :-/