Sollten die Öffentlich-Rechtlichen im nächsten Jahr die Gebühren erhöhen dürfen?

9 Antworten

Es kommt nicht darauf an, ob wir das richtig oder falsch finden. Entscheidend ist nicht einmal, was die Politik dazu gerade an Verweigerungsabsichten äußert.

Da gibt es nämlich ein vom BVerfG abgesegnetes Verfahren, nach dem die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der ör Rundfunkanstalten (KEF) feststellt, ob es eine Erhöhung braucht oder nicht. Angesichts der herrschenden Inflation wäre es ein Wunder, wenn sie keine Erhöhung vorschlagen würde.

Die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung müssen dann die 16 Landesparlamente in Gesetze umsetzen, wenn keine wirklich gewichtigen Gründe dagegen stehen. Sollten die Parlamente sich trotzdem weigern, wird deren fehlende Zustimmung durch ein entsprechendes Urteil des BVerfG ersetzt, wie schon im Jahr 2021 geschehen, als sich Sachsen-Anhalt der Erhöhung verweigerte. Voraussetzung ist allerdings, dass die ör Rundfunkanstalten vorher beim BVerfG eine entsprechende Klage einreichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schizophrenie ist, wenn Intendanten sich eine goldene Nase "verdienen", obwohl keine objektive Leistung erfolgt .. objektiv ist, weil ein "kleiner Angestellter zB bei mehr Arbeit weniger kriegt .. andersrum: der Verein kann ja nicht pleite gehen, also hält sich das mit der Verantwortung auch in Grenzen, denn Verantwortung wäre ja, es gäbe was zu verlieren - gibt es aber nicht, also wie eine "Goldquelle" - andersrum: das über "Kabel" empfangene Programm wird für Mieter auch teurer, bleibt aber privat - paradiesische Zustände sozusagen

Nein, die sind schon viel zu teuer. Das ganze sollte abgeschafft werden. Sollen die doch so ein Abo machen wie z.B. RTL+ und wer dann das sehen will kann es abonnieren.

Nein, aber die sollen noch Spaß haben bis bald alle ihre Verträge gekündigt werden

Nein finde ich nicht

Das wäre wirklich völlig überzogen