Sollte man Kabel mit Lötzin versiegeln bevor man sie in einer Lüsterklemme verschraubt?
Wir sind gerade dabei neue Lampen im Flur anzubringen und nun bin ich am überlegen ob ich lieber die Kabelenden, die in die Lüsterklemme kommen, mit Löztin versiegelt werden sollte. Bringt das überhaupt was? Ich bin eigentlich mehr der Typ, der sowas nur "zusammenzwirbelt".
11 Antworten
Na ja, aber man kann es auch vorschriftsmäßig machen. An den Enden, die so genannten Kabelendhülsen klemmen, dann diese in die Lüsterklemmen steken und schon ist es perfekt. Das mit den verlöten ist übrigens verboten.
Die Enden sollen nicht verlötet werden, Lot fließt mit der Zeit weg, wenn Druck ausgeübt wird, das macht die äußerst langsame Fließgeschwingigkeit, ich selbst löte die Enden auch noch, aber ziehe die Schrauben besonders fest an!
Nur verdrehen oder verzwirbeln ist verboten. Es gibt speziell dafür sogenannte Aderendhülsen, die auf das abisolierte Aderende aufgeschoben und dann mit einer "Quetschzange" mechanisch mit der Ader verbunden werden
Kabelenden zum Verklemmen sollten auf keinen Fall verzinnt werden. Aderendhülsen für den entspr. Querschnitt verwenden, dann sind Lüsterklemmen kein Problem. (wenn es gar nicht anders geht, ist unverzinnte Leitungen zu verklemmen immer noch besser als das Verklemmen von verzinnten Leitungen:)
Lot korrodiert schneller als Kupfer, was zu Übergangswiderständen führt und KAbelbrand durch Wärmeentwicklung zur Folge haben kann. Durch zu fest geschraubte Lüsterklemmen werden verzinnte Kabelenden zusätzlich noch eingeschert, was durch Querschnittsverengung ebenfalls zu Wärmeentwicklung führen kann.
Nach einschlägigen Vorschriften ist bei Anlagen bis 1000 V die Verwendung von Lüsterklemmen zulässig, wenn die Leitungen (bei feindrähtigen Adern) mit Aderendhülsen vesehen sind, die Lüsterklemmen für diesen Verwendungszweck vorgesehen sind, den passenden Querschnitt haben und die Schutzisolierung intakt ist. Weiß leider nicht genau wo das steht, aber in der DIN/ VDE 0100 wird man sicher fündig.
Die Sache des "Verbots" ist sicher eine was-wäre-wenn- Frage: Wenn was passiert, wer haftet dann? Aber da man ohne Elektrofachkraft für Installationen zu sein eh keine Leitungen verlegen darf, haftet man dann selbst und dann zahlt im Schadensfall eh keine Versicherung...
Ach ja: Bis 16A (Schuko ("normale" Steckdose) oder CEE 16A- Verbindungen) müssen Lüsterklemmen "handfest" angezogen werden, bei höheren Strömen mit einem definierten Drehmoment (->Tabelle nach DIN/ VDE).
Gruß, schrank
Es gibt Aderendhülsen, die sich mittels der entsprechenden Zange auf die Kabelenden quetschen lassen, für den Fall, daß die normal "gezwirbelten" Enden nicht gut genug sind. Bei Lötzinn fällt mir nur ein, daß ich nicht weiß, wie das Leitverhalten ist und somit ggf. ein erhöhter Widerstand entsteht, der günstigstenfalls nur unproduktiv ist.