Sollte ich meinen Vater verklagen?

5 Antworten

Und der BAföG Antrag wurde abgelehnt?

Denn BAföG ist vorrangig zu beantragen.

Ab 18 sind BEIDE Elternteile für deinen Barunterhalt zuständig. Natürlich kannst du auch alleine deinen Vater verklagen. Nur würdest du dann ebenfalls das Einkommen der Mutter belegen müssen und es würde, sollte sich ein BAföG Anspruch ergeben, auch hier ein fiktiver Betrag zugerechnet werden.

Ein Gerichtsverfahren kann sich hinziehen! Ich kenne einen Fall, da dauerte an die 3 Jahre. Also wenig hilfreich, weil man das Geld ja JETZT zum Studium benötigt.

Das Jugendamt unterstützt dich, wie hier fälsch behauptet wurde, selbstverständlich NICHT mit Geld. Die würden dir nur bei der Berechnung des Anspruches helfen. Vor Gericht können sie dich allerdings nicht mehr vertreten. Auch eine Altersgrenze wie immer wieder behauptet wird (also weder 25 noch 27 oder sonst was...) gibt es nicht!

Also: die erste Frage die du dir stellen solltest wäre, ob du BAföG beantragt hast.

Hier müssten BEIDE Elternteile natürlich mitwirken. Würde dein Vater sich z.B. nachweislich weigern, dann kannst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Hätte für dich den Vorteil, dass du dein Geld hast und das Amt sich mit ihm "herum schlägt". Das Gleiche gilt, wenn sich aus dem Bescheid ergibt, dass er zahlen müsste, aber es nicht tut.

ABER: der BAföG Bescheid ist eben auch nur ein Bescheid. Und die Berechnung BAföG und Unterhalt nach BGB unterscheiden sich gravierend. Es könnte also durchaus sein, dass er nach BGB nicht leistungsfähig ist oder nicht zahlen muss. Müsste man dann mal prüfen.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Es ist machbar. Du hättest theoretisch aus Prinzip versuchen können, Bafög zu beantragen. Dann hätten die sich die nötigen Informationen bei deinem Vater geholt, wenn er sie nicht freiwillig rausgegeben hätte, und dann hättest du Bafög auch erhalten können, wenn du nicht zu 100% berechtigt gewesen wärst. Die hätten sich dann das Geld bei ihm wiedergeholt. Er ist (meines Wissens) zur Zahlung vom Unterhalt verpflichtet, bis du deine erste Ausbildung/ Studium absolviert hast, oder bis zu 28 Jahre als bist. (Heiße Vermutung. Gebe keine Garantie, meine aber sowas mal gelesen zu haben.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, wenn dein Vater unterhaltsverpflichtet ist, dann solltest du deinen Anspruch auch rechtlich durchsetzen. Mit der Volljährigkeit endet die finanzielle Verantwortung deines Vaters nicht. Ich würde dir empfehlen, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten und alles weitere mit ihm zu klären.

Auf gutefrage findet keinerlei Rechtsberatung statt.

Du kannst dich auch an das Jugendamt wenden, sie können dich in dem Fall beraten.

Gehe zum Jugendamt. Die geben dir das Geld und holen sich das vom Vater wieder. Die Eltern sind verpflichtet das Kind zu unterstützen bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist bzw bis zum 27. Lebensjahr. (falls manche länger studieren oder später anfangen)


Kessie1  21.04.2025, 11:17

Nein, da stimmt leider nichts davon was du geschrieben hast.