Sollte für Mörder und Vergewaltiger die Todesstrafe eingeführt werden?

23 Antworten

Nein. Ganz sicher nicht.

Wie viele Menschen wurden in den USA unschuldig hingerichtet?
Nach Einschätzung von Amnesty International wurden im Zeitraum von 1900 bis 1985 in den USA  350 Menschen zum Tode verurteilt, die unschuldig gewesen seien. Bei 39 von ihnen sei erst postum die Unschuld festgestellt worden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten#

Seit Einführung der DNA mussten unzählige Menschen aus der Haft entlassen werden oder man hat ihre Urteile revidiert.

Tobias Merckle geht einen ganz anderen Weg. Er ist der Meinung, die Täter müssten mit ihren Taten konfrontiert werden. "Nur" eine Bestrafung bringte weder den Opfer, noch dem Staat und auch den Tätern nichts. Merckle hat deshalb ein Projekt mit jungen Straftätern umgesetzt. Wobei sexuelle Straftäter ausgenommen sind.

https://www.youtube.com/watch?v=TbzuwWxqjTM

Nachzulesen sind seine Gedanken zu Todestrafe, Bestrafung allgemein und Resozialisierung im Buch:

Jeder verdient eine zweite Chance Hoffnungsträger-Geschichten aus dem Seehaus und dem Rest der Welt

https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1059747173

BelfastChild  21.08.2023, 11:26

Es wurden zu viele unschuldig hingerichtet. Jeder ist ja einer zu viel!

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Rosenheimerin  21.08.2023, 13:13

Vielen Dank für das interessante Video :)

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Ja und nein!

Kinderschänder und perverse Vergewaltiger -> besonders Wiederholungstäter sollen meiner Meinung nach die Todesstrafe bekommen. Im Knast haben die es ohnehin nicht einfach (was gut ist) und wer einer Frau oder einem Kind einen solchen seelischen Schaden zufügt der darf gern enthauptet werden oder per Giftspritze das Leben ausgelöscht bekommen

Mörder........da gab es schon zuviele Justizirrtümer, das ein Prozess nur anhand von Idizien geführt wurde und am Ende der Falsche sterben musste. Also wenn, muss die Schuld des Verdächtigen zu 1.000% nach gewiesen sein, sonst würde ich hier für eine lange Haftstrafe plädieren. -> Nicht das ich es gut finde, wenn jemand einen anderen Menschen tötet, aber es muss halt auch sicher sein, das er/sie es ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Persönliche Meinung und Ansicht
peterqwer  13.09.2023, 13:37

Biste ne kranke Kinderschänderhasserin?

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peterqwer  13.09.2023, 13:38

"Also wenn, muss die Schuld des Verdächtigen zu 1.000% nach gewiesen sein"

Ach ja, und bei den Sexualdelinquenten gilt das nicht?

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KleinesHasi85  18.09.2023, 07:14
@peterqwer

Ja doch schon, aber da kann man ja meist anhand von DNA leicht nachweisen wer der Täter ist.

Generell sollte bei einer solchen Strafe die Schuld geprüft werden

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peterqwer  18.09.2023, 11:35

Der Vergleich MORD vs. Vergewaltigung ist grotesk.

1871, als das Rechsstrafgesetzbuch in Kraft trat,

gab es die Todesstrafe nur für MORD.

Für Vergewaltigung (damals hieß das Notzucht),

was die Strafe 1 bis 10 Jahre Zuchthaus.

Deswegen wäre es grotesk, wenn man die Todesstrafe für Vergewaltigung eingeführt hätte.

Und heute würde man die Todesstrafe wenn dann für MORD einführen,

weil MORD mit LL bestraft wird.

Das Vergewaltigung heute die Mindesstrafe von 2 Jahren hat,

ist es einfach nur dumm und alben,

die Todesstrafe dafür einzuführen.

Wer heute 2 Jahre Haft bekommt,

der bekommt NICHT morgen die Todesstrafe.

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peterqwer  18.09.2023, 11:36

Dann müsste man ja auch für schwere Körperverletzung und Drogenhandel mit Heroin die Todesstrafe einführen.

Weiterhin für Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge,

Geiselnahme etc.

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KleinesHasi85  18.09.2023, 11:38
@peterqwer

Also ich finde, wenn jemand einer Frau oder gar einem Kind so ein Leid zufügt, das sich die Betroffenen nie davon erholen oder gar Suizid begehen sollte nicht mit einer 2-jähirgen Haftsstrafe abgefertigt werden. Dann kommt er frei und macht fröhlich weiter -> ja schönen Schrank auch!

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peterqwer  18.09.2023, 11:49
@KleinesHasi85

"Dann kommt er frei und macht fröhlich weiter -> ja schönen Schrank auch!"

Meines Wissens sind nur etwa 10% der Vergewaltiger Triebtäter.

"das sich die Betroffenen nie davon erholen oder gar Suizid begehen"

In Gefängnissen ist die Suizidrate etwa 10 Mal so hoch wie außerhalb von Gefängnissen.

Außerdem haben Haftstrafen meist lebenslange Folgen.

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Wenn ja, was ist dann mit denen, die zu Unrecht verurteilt werden? So etwas soll es nämlich auch geben und gibt es nachweislich immer wieder. Und was ist dann? Wiederbelebung ist dann nicht mehr möglich und wer soll dann für die zu Unrecht erteilte Hinrichtung belangt werden? Der bzw. die Richter können nur nach dem gehen, was sie an vermeintlichen Fakten im Prozess zur Verfügung hatten, der Henker führt nur das Urteil aus, also bleiben nur noch diejenigen, die das Gericht durch entsprechende Verleumdung dazu beeinflusst haben, dass ein Unschuldiger hingerichtet wird. Sollen die dann auch hingerichtet werden? Und wen würde das dann wieder lebendig machen? Niemanden. Ich bin nur froh, dass wir in Deutschland und zum großen Teil in Europa über die barbarische Methode der Todesstrafe hinaus sind. Zu Unrecht erlittene Freiheitsstrafen sind schon Mist, aber die können wenigstens aufgehoben werden.

Das war das regelmäßige BILD-Zeitungsthema in den 60er/70er Jahre.

Wir leben nicht mehr im Mittelalter.

Die Gesellschaft hat ein Recht vor Gewalttätern geschützt zu werden.

Solche Taten sind immer auch ein gesellschaftliches Problem, es gibt erhebliche Unterschiede in den Verbrechensraten verschiedener Länder. Mit der Todesstrafe wird eine gesellschaftliche Verantwortung ausgeblendet

Ein Täter muss die Gelegenheit bekommen im Knast über seine Taten nachzudenken, sich zu ändern und weiter zu entwickeln.

Es soll vorgekommen sein, dass sich später die Unschuld eines Delinquenten herausgestellt hat.

Bodesurry  21.08.2023, 10:53
Ein Täter muss die Gelegenheit bekommen im Knast über seine Taten nachzudenken, sich zu ändern und weiter zu entwickeln.

Genau das geschieht leider viel zu wenig. Zu oft ist es eine reine Bestrafung.

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SummerDragonfly  22.08.2023, 10:37

Vergewaltiger und Kinderschänder ändern sich nicht. Das sind Bestien die Spaß dabei empfinden. Wer zu sowas fähig ist, wird es immer wieder tun. Das zeigen schon allein Wiederholungstäter immer wieder.

Und kommt mir nicht mit Trauma oder psychische Störung. Das ist nur ne Ausrede und ein Schlupfloch welches findige Anwälte ausnutzen. Es gibt keinerlei legitimen Grund für Vergewaltigung & Kinderschändung.

Wenn solche auch wenigstens ein Leben lang, ohne Aussicht auf frühzeitige Entlassung, weggesperrt werden würden. Dann würde sich die Frage nach Todesstrafe erübrigen.

Da Vergewaltigung hier viel zu milde Urteile nach sich zieht und diese Täter zu schnell wieder der Gesellschaft zugemutet werden, muss man sich nicht wundern dass nach der Todesstrafe gerufen wird.

Die Leute wollen vor solchen Bestien geschützt werden. Aber der Gesetzgeber und die Justiz versagen hier total.

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cybersenior  22.08.2023, 12:10
@SummerDragonfly

Es mag Dir müßig erscheinen, aber es lohnt sich die Biographie von solchen Tätern durchzugehen. Immer findet sich darin ein roter Faden an Gewalterfahrung bis hin zur eigenen Delinquenz. So ist es immer eine Mischung aus individueller und gesellschaftlicher Verantwortung - meist durch kollektives Wegschauen.

Da braucht es schon ein wirklich gutes Elternhaus.

In der heutigen Zeit werden viele Kinder mehr durchs Internet erzogen und geprägt als von positiven Bezugspersonen. Gewalt gegen Frauen wird von 12-jährigen regelmäßig unzensiert konsumiert. Und wenn man in diesem Alter Gewalt regelmäßig konsumiert, sinkt bei instabilen jungen Menschen die Hemmschwelle. Kommt dann der Frust des gesellschaftlich abgehängten dazu, ist es nicht mehr weit bis zu einer Gewallttat.

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peterqwer  18.09.2023, 11:42
@SummerDragonfly

"Da Vergewaltigung hier viel zu milde Urteile nach sich zieht"

Reines Stammtischgerede!

Vergewaltigung zählt in Deutschland ganz klar zu den am höchsten bestraften Delikten.

Zudem reichen die Strafen zur Kriminalitätsbekämpfung aus.

Die Tatverdäcjhtigenbelastungszahl beträgt bei vergewaltigung nur 9-11/100.000.

Deutschland ist eines der sichersten Staaten der Erde.

14 Jahre Haft + SV

https://www.sueddeutsche.de/panorama/serienvergewaltiger-prozess-berlin-brandenburg-1.5269369

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Nein. Wurde aus guten Gründen abgeschafft.

Häufige Ablehnungsgründe lauten:

  • Vergeltung sei eine Form der Rache. Diese dürfe in Rechtsstaaten keine Rolle spielen.
  • Die Todesstrafe sei staatlich legitimierter Mord, untergrabe das Recht und erhöhe so das Gewaltpotential der Gesellschaft.
  • Sie verfehle den Abschreckungszweck.
  • Sie gebe dem Täter keine Chance zu Einsicht und Besserung.
  • Justizirrtum und Missbrauch seien dabei nie auszuschließen.[97]
  • Sie verletze die unantastbare Menschenwürde.

Insbesondere der Justizirrtum ist der springende Punkt. Ein Fehlurteil kann nicht mehr korrigiert werden.

Daher die logische Schlussfolgerung

Art 102 GG
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Nach der heute herrschenden Rechtsmeinung verletzt eine Todesstrafe jedoch in jedem Fall die unantastbare Menschenwürde und verstößt damit gegen Art. 1 Abs. 1 GG

Entsprechend heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. November 1995:

„Aus humanitären Gründen kann keinem Staat das Recht zustehen, durch diese Sanktion über das Leben seiner Bürger zu verfügen. Vielmehr erfordert es der Primat des absoluten Lebensschutzes, daß eine Rechtsgemeinschaft gerade durch den Verzicht auf die Todesstrafe die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens als obersten Wert bekräftigt. Darüber hinaus erscheint es unbedingt geboten, der Gefahr eines Mißbrauchs der Todesstrafe durch Annahme ihrer ausnahmslos gegebenen Unzulässigkeit von vornherein zu wehren. Fehlurteile sind niemals auszuschließen. Die staatliche Organisation einer Vollstreckung der Todesstrafe ist schließlich, gemessen am Ideal der Menschenwürde, ein schlechterdings unzumutbares und unerträgliches Unterfangen. Diese Bedenken legen den Befund nahe, daß nach deutschem Verfassungsrecht jegliche Wiedereinführung der Todesstrafe – auch abgesehen von Art. 102 GG – vor Art. 1 Abs. 1 GG und der Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 2 GG) keinen Bestand haben könnte…“