Sollte er bestraft werden?

12 Antworten

DAs Gesetz ist da doch eindeutig, oder?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

Wieso sollte es da Diskussionsbedarf geben?

Wegen § 182 Abs. 6 StGB ist meine Vermutung.

1
@Mungukun

Dazu gibt die Fallbeschreibung aber deutlich zu wenig her.

0
@DerRoll

Richtig. Die Beschreibung gibt aber auch nicht her, dass das ausgeschlossen ist, dass die Ausnahme greift. Da müsste man alle Einzelheiten des Falles kennen, um das beurteilen zu können. Und dann gibt es bei 3 Juristen vermutlich 5 verschiedene Meinungen :)

2

Das entscheidet der Richter im Endeffekt. Grundsätzlich ist es strafbar, wenn der Erwachsene dem Jugendlichen Geld bezahlt, § 182 Abs. 2 StGB.

Wie so oft im Recht, gibt es vom Grundsatz jedoch eine Ausnahme:

Nach § 182 Abs. 6 StGB kann das Gericht von einer Strafe absehen, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."

Da die Minderjährige gerne das Geld annimmt und wohl auch darin kein Schaden bei sich selbst sieht, könnte diese Ausnahme greifen. Wie genau das Urteil ausfallen wird, ist also vom Schaden des Minderjährigen und dem Ermessen des Richters abhängig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Denke ich auch.. Wenn sie 16 ist hmm

Und wenn dies keine Bezahlung im Sinne ist. Sondern die sich was aus seiner Börse nehmen darf.. Alles so grenzwertig

0

Ja, weil Jugendliche ihr Handeln noch nicht vollumfänglich einschätzen können, d.h. die Konsequenzen können drastisch sein ohne, dass sie es merken.

Nachdem man mit 16 üblicherweise gerne viel Geld hätte, aber eben nicht hat, verhindert man damit, dass sich Jugendliche in die Prostitution begeben.

Die Regelung ist daher eine gute Sache.

Genau das erfasst der Tatbestand.

Ab 15 bist du was solche Themen angeht sowieso selbstverantwortlich, das heißt du darfst auch mit älteren schlafen. Wäre das Mädchen 14 wäre es so oder so strafbar.

Ab 14 wäre die Rechtslage genau gleich wie mit 15. Unter 14 Jahren, also 13 oder jünger, ist die Rechtslage anders.

0
@Jasperinio

Kein Problem. Niemand ist allwissend. Jeder hat seine Gebiete, wo man schlauer oder dümmer ist als andere. Deswegen kann man ja gegenseitig voneinander lernen :)

Ich hab beispielsweise keine Ahnung von Mode, dafür von Recht schon :D

1

Nein, lies dir §182(2) StGB mal durch bitte. Selbstverantwortung hört da auf wo Geld im Spiel ist.

1